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   LAG Berlin, 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03   

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https://dejure.org/2003,8148
LAG Berlin, 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03 (https://dejure.org/2003,8148)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03 (https://dejure.org/2003,8148)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 6 Ta 1276/03 (https://dejure.org/2003,8148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BBiG § 3 Abs. 2; ; KSchG § 4 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 111 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsstreitigkeiten; Vertreterverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Berlin, 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß §§ 72 Abs. 2, 78 Satz 2 ArbGG kam nicht in Betracht (vgl. BAG, Beschluss vom 20.8.2002 - 2 AZB 16/02 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 14 zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 26.01.1999 - 2 AZR 134/98

    Berufsausbildungsverhältnis, Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin, 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03
    Dies entspricht der zuletzt ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 26.1.1999 - 2 AZR 134/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 43 zu II 2 der Gründe), von der abzuweichen kein Anlass besteht.
  • LAG Berlin, 08.01.2002 - 6 Ta 2245/01

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der

    Auszug aus LAG Berlin, 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03
    Zur Lückenschließung ist jedoch eine analoge Anwendung geboten, weil § 85 Abs. 2 ZPO nach der Gesetzesbegründung der Rechtsgedanke zugrunde liegt, dass die Partei die ihren Prozess von einem Vertreter führen lässt, in jeder Weise so behandelt wird, als hätte sie den Prozess selbst geführt (LAG Berlin, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 6 Ta 2245/01 - zu 2.2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 5 Ta 176/05

    Nachträgliche Klagezulassung

    (Auch) im Rahmen des § 5 Abs. 1 S. 1 KSchG muss sich die Partei das Verschulden von Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen, - und zwar aus den Gründen, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur genannt werden (s. dazu LAG Rheinland-Pfalz vom 19.05.1992 - 9 Ta 83/92 - LAG Bremen vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03-; LAG Bayern (Nürnberg) vom 12.03.2002 - 5 Ta 177/01 - LAG Berlin vom 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03 - sowie vom 08.01.2002 - 6 Ta 2245/01 - und LAG Sachsen vom 09.05.2000 - 4 Ta 120/00 - Griebeling NZA 2002, 838 (842 f.) und Dresen NZA-RR 2004, 7).
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