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   OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07   

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OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07 (https://dejure.org/2007,8223)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2007 - 6 U 14/07 (https://dejure.org/2007,8223)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2007 - 6 U 14/07 (https://dejure.org/2007,8223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3; 3; 4 Nr. 10, 7 Abs. 2 Nr. 2; 11 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenklage eines Telefonunternehmens hinsichtlich Werbung für Individualverträge; Bestimmtheit der Formulierung "..., wenn der Telefonanruf die Erweiterung der Geschäftsverbindung im Telefonanschlussbereich, nämlich die Bewerbung des Tarifs mit einer erhöhten ...

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 11 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Tarif mit erhöhter Grundgebühr" - Telefonwerbung bei bestehender Vertragsbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 169/02

    Wettbewerbsverstoß im Telekommunikationsbereich: Verzögerung oder Nichtausführung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Das gilt auch im Hinblick auf die von der Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 14.10.2004 (6 U 169/02).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Zwar sind Anträge, die lediglich - auch sinngemäß - den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), das gilt jedoch u.a. dann nicht, wenn der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst ist und die Parteien nicht gerade über die Frage streiten, ob das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (BGH GRUR 07, 607, 608 f Rz 16 - "Telefonwerbung für Individualverträge" m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Das für ihre Stellung als Mitbewerberin gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 3 UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, dass die sich gegenüberstehenden Unternehmen innerhalb desselben Abnehmerkreises z. B. Dienstleistungen abzusetzen versuchen "mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, das heißt in seinem Absatz behindern oder stören kann", (vgl. BGH GRUR 2005, 520 f - "Optimale Interessenvertretung" mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen; Köhler, § 2 Rn. 59).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Die Beklagte stützt sich auf die von Köhler aus den andere Sachverhalte betreffenden BGH-Entscheidungen "Telefonwerbung für Blindenwaren" (GRUR 2001, 1181, 1183) und ""Werbefinanzierte Telefongespräche" (GRUR 2002, 637, 639) abgeleitete Auffassung, wonach in Ausnahmefällen entgegen dem Wortlaut von § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG auch für Anrufe bei einem Verbraucher die lediglich mutmaßliche Einwilligung genügen kann.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Zwar sind Anträge, die lediglich - auch sinngemäß - den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), das gilt jedoch u.a. dann nicht, wenn der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst ist und die Parteien nicht gerade über die Frage streiten, ob das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (BGH GRUR 07, 607, 608 f Rz 16 - "Telefonwerbung für Individualverträge" m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99

    Werbefinanzierte Telefongespräche

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Die Beklagte stützt sich auf die von Köhler aus den andere Sachverhalte betreffenden BGH-Entscheidungen "Telefonwerbung für Blindenwaren" (GRUR 2001, 1181, 1183) und ""Werbefinanzierte Telefongespräche" (GRUR 2002, 637, 639) abgeleitete Auffassung, wonach in Ausnahmefällen entgegen dem Wortlaut von § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG auch für Anrufe bei einem Verbraucher die lediglich mutmaßliche Einwilligung genügen kann.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Entgegen dem auf S. 15 der Berufungsbegründung unter cc) erhobenen Einwand gebietet daher das Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO auch nicht eine Festlegung, in welchen denkbaren Fällen (dazu näher BGH GRUR 89, 753 f - "Telefonwerbung II") ein vorheriges konkludent erteiltes Einverständnis vorliegt.
  • LG Stuttgart, 08.04.2005 - 31 O 24/05

    Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07
    Die - in Anlehnung an den Gesetzeswortlaut ("Einwilligung") - verwendete Formulierung "vorheriges Einverständnis" bringt eindeutig zum Ausdruck, dass der Kunde gegenüber dem Anrufenden vorher seine Zustimmung zu dem Anruf erteilt haben muss (vgl. für den Gesetzesbegriff "Einwilligung" bejahend Hefermehl/ Köhler/Bornkamm § 12 Rz 240; LG Stuttgart WRP 05, 1041; noch offengelassen von BGH a.a.O. Rz 17).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Ob dies auch für die Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 gilt, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; für eine hinreichende Bestimmtheit eines die Norm des § 7 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 UWG 2004 wiederholenden oder sich hieran orientierenden Klageantrags: OLG Hamm, OLG-Rep 2006, 800; Urteil vom 30. Juni 2009 - 4 U 54/09, juris Rn. 34; LG Stuttgart, WRP 2005, 1041; LG Bielefeld, Urteil vom 28. März 2006 - 15 O 246/05, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Köln, OLG-Rep 2008, 325).
  • LG Bonn, 25.11.2008 - 11 O 110/07

    Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern auf deren privaten

    Nimmt nämlich nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Dritter das Gespräch entgegen, ist die beanstandete Telefonwerbung nicht unlauter, wenn eine vorherige Einwilligung des Dritten oder des Anschlussinhabers vorliegt (vgl. OLG Köln RDV 2008, 127).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.10.2007 - 6 U 14/07   

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https://dejure.org/2007,45522
OLG Naumburg, 17.10.2007 - 6 U 14/07 (https://dejure.org/2007,45522)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.10.2007 - 6 U 14/07 (https://dejure.org/2007,45522)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 6 U 14/07 (https://dejure.org/2007,45522)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2010 - L 6 U 14/07   

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https://dejure.org/2010,120397
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2010 - L 6 U 14/07 (https://dejure.org/2010,120397)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.07.2010 - L 6 U 14/07 (https://dejure.org/2010,120397)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - L 6 U 14/07 (https://dejure.org/2010,120397)
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