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   OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05   

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OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05 (https://dejure.org/2006,2098)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2006 - 6 U 148/05 (https://dejure.org/2006,2098)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 6 U 148/05 (https://dejure.org/2006,2098)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltenen Preisanpassungsklauseln (sog. Kostenelementeklauseln); Wirksamkeit von solchen Preisanpassungsklauseln in Form von AGB

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in AGB

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Energieliefervertrag.

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 307; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; AVBGasV § 32 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Variabler Gaspreis? - Unwirksame Preisanpassungsklauseln im Gasliefervertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gericht beanstandet Preisanpassungsklauseln eines Energielieferanten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Nicht konkretisierte Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Verträgen sind unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu Preisanpassungsklauseln in Lieferverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Es steht außer Frage, dass in auf mehrere Jahre angelegten Energielieferungsverträgen der vorliegenden Art ein Bedürfnis nach derartigen Regelungen besteht, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren: einerseits soll dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abgenommen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen gesichert werden, andererseits bedarf der Vertragspartner des Schutzes davor, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - WM 2005, 710; BGH Urt. v. 12.07.1989 - VIII ZR 297/88, WM 1989, 1729 = NJW 1990, 115).

    In der mit Urteil des BGH vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - (a.a.O.) entschiedenen Fallgestaltung war ein an die zu beurteilende Preisanpassungsklausel anknüpfendes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht der Vertragspartner des beklagten Flüssiggaslieferanten nicht Vertragsgegenstand, wie der an diesem Revisionsverfahren beteiligte Kläger des vorliegenden Verfahrens auf Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat.

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 89/02

    Steuerberater-Hotline

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Es steht außer Frage, dass in auf mehrere Jahre angelegten Energielieferungsverträgen der vorliegenden Art ein Bedürfnis nach derartigen Regelungen besteht, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren: einerseits soll dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abgenommen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen gesichert werden, andererseits bedarf der Vertragspartner des Schutzes davor, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - WM 2005, 710; BGH Urt. v. 12.07.1989 - VIII ZR 297/88, WM 1989, 1729 = NJW 1990, 115).

    Unwirksam i.S. des § 307 BGB wird eine auf der Grundlage der Entwicklung von Kostenelementen basierende Preisanpassungsklausel indes dann, wenn sie einseitig die Belange des Verwenders auf Kosten seiner Vertragspartner wahrt, indem es an der nötigen Klarheit und Verständlichkeit fehlt oder indem sie es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH WM 2005, 710).

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Es steht außer Frage, dass in auf mehrere Jahre angelegten Energielieferungsverträgen der vorliegenden Art ein Bedürfnis nach derartigen Regelungen besteht, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren: einerseits soll dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abgenommen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen gesichert werden, andererseits bedarf der Vertragspartner des Schutzes davor, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - WM 2005, 710; BGH Urt. v. 12.07.1989 - VIII ZR 297/88, WM 1989, 1729 = NJW 1990, 115).

    Eine derartige Ergänzung scheidet nämlich dann aus, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Regelung die Parteien gewählt hätten (stRspr, vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114; BGHZ 137, 153, 157; NJW 1990, 115, 116).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Eine derartige Ergänzung scheidet nämlich dann aus, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Regelung die Parteien gewählt hätten (stRspr, vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114; BGHZ 137, 153, 157; NJW 1990, 115, 116).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Eine derartige Ergänzung scheidet nämlich dann aus, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Regelung die Parteien gewählt hätten (stRspr, vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114; BGHZ 137, 153, 157; NJW 1990, 115, 116).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preiserhöhungsklausel für die Lieferung von

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Begriff des "Einstandspreises" dürfte nämlich für durchschnittliche Teilnehmer der angesprochenen allgemeinen Kundenkreise unklar und/oder missverständlich sein (so auch OLG Düsseldorf BB 1997, 699), weil er ohne betriebswirtschaftliche Vorbildung nicht unzweifelhaft in dem von der Beklagten verwendeten Sinne zu verstehen sein wird, wonach es sich um "Gestehungskosten" handeln soll, welche sie selbst als Kundin gegenüber ihren Vorlieferanten aufwenden muss, um das Flüssiggas zu beziehen.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84

    Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte -

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in OLGR 2006, 341 veröffentlichten Entscheidung (mit Anm. Finke, IR 2006, 87 und Borges, DB 2006, 1199) ausgeführt:.
  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Klauseln, die eine Preisanpassung wegen und auf der Grundlage sich verändernder Kosten (sog. Kostenelementeklauseln) vorsehen, sind danach unwirksam, wenn sie dem Verwender nicht nur einen Ausgleich für gestiegene Kosten, sondern eine zusätzliche Gewinnerzielung ermöglichen (BGH NJW 2005, 1717. NJW 2007, 1054, 1055. OLG Frankfurt vom 13.12.2007 - 1 U 41/07 = Bd. III Bl. 2664, 270 d.A.. OLG Köln OLGR 2006, 341).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Die Rechtslage war schon vorher nicht derart klar, dass die Klägerin keine Veranlassung zu sehen brauchte, sich auf den Widerspruch des Beklagten hin auch einer Überprüfung der von ihr verwendeten Preisanpassungsklausel auf deren Wirksamkeit zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, NJW 2007, 1054 Rn. 25, 30, 34 ff. sowie vorausgehend OLG Köln, OLGR 2006, 341, 342 f.; ferner zum Meinungsstand Schöne, WM 2004, 262, 266 ff.).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel unter Berücksichtigung einer

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  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    Unangemessen und unwirksam ist allerdings eine Klausel, die es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 2; vgl. zu den vorbezeichneten "Flüssiggas-Urteilen" auch das der zweiten Entscheidung vorangehende Senatsurteil v. 13.01.2006 - 6 U 148/05 [Bl. 24 ff. d.A.] sowie Graf von Westphalen, MDR 2008, 424 ff.).
  • OLG Schleswig, 15.11.2007 - 2 U 1/07
    Kriterien, die zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklausel führen, hat der BGH zuletzt erneut in seinen Entscheidungen NJW 2007, 1054 [BGH 13.12.2006 - VIII ZR 25/06] und NJW-RR 2005, 1717 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] (siehe auch OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858 [OLG Stuttgart 13.01.2005 - 2 U 134/04] ; OLG Köln OLGReport 2006, 341) dargelegt.
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