Rechtsprechung
OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung; Unterlassungsanspruch; Unlautere Geschäftsehrverletzung; Wettbewerbsverhältnis ; Mitbewerber; Äußerungen; Wettbewerbsabsicht
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 25; ; UWG § 23 a, 2. Alternative; ; UWG § 23 b; ; ZPO § 97; ; ZPO § 545 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; GKG § 20 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5; UWG § 1
Abwertende Äußerungen eines Versicherungsmaklers im Internet - Tarifgestaltung privater Krankenversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.02.2000 - 33 O 11/00
- OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 186
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91
Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00
Es müssen in diesen Fällen konkrete Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass neben der Absicht, das Publikum zu unterrichten und aufzuklären, auch der Zweck der Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs mehr als nur eine untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (vgl. BGH GRUR 1997, 473 -"versierter Ansprechpartner"-; ders. GRUR 1992, 707/708 -"Erdgassteuer"-; Baumbach/Hefermehl). - BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73
Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00
Denn auch wenn Werturteile, die im Wettbewerb darauf zielen, einen Mitbewerber, seine Leistungen oder sein Unternehmen herabzusetzen, dem Sinn des Leistungswettbewerbs widersprechen und sich im Ausgangspunkt als einen durch die Natur des Leistungswettbewerbs nicht gebotenen Eingriff in den wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich eines Mitbewerbers darstellen, ist bei ihrer Beurteilung das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit zu beachten, nach dem eine Kritik, die als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage über politische oder wirtschaftliche Belange dient, selbst dann erlaubt ist und sein muss, wenn sie in scharfer Form geäußert wird (vgl. BVerfG AfP 2000, 272/273; BGH GRUR 1982, 234/236 -"Großbanken-Restquote"-; ders. GRUR 1975, 208/210 -"Deutschland-Stiftung";… Baumbach/Hefermehl, a.a.O.;… § 1 UWG Rdn. 321 m.w.N.). - BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79
Großbanken-Restquoten
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00
Denn auch wenn Werturteile, die im Wettbewerb darauf zielen, einen Mitbewerber, seine Leistungen oder sein Unternehmen herabzusetzen, dem Sinn des Leistungswettbewerbs widersprechen und sich im Ausgangspunkt als einen durch die Natur des Leistungswettbewerbs nicht gebotenen Eingriff in den wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich eines Mitbewerbers darstellen, ist bei ihrer Beurteilung das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit zu beachten, nach dem eine Kritik, die als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage über politische oder wirtschaftliche Belange dient, selbst dann erlaubt ist und sein muss, wenn sie in scharfer Form geäußert wird (vgl. BVerfG AfP 2000, 272/273; BGH GRUR 1982, 234/236 -"Großbanken-Restquote"-; ders. GRUR 1975, 208/210 -"Deutschland-Stiftung";… Baumbach/Hefermehl, a.a.O.;… § 1 UWG Rdn. 321 m.w.N.). - BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94
Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00
Es müssen in diesen Fällen konkrete Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass neben der Absicht, das Publikum zu unterrichten und aufzuklären, auch der Zweck der Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs mehr als nur eine untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (vgl. BGH GRUR 1997, 473 -"versierter Ansprechpartner"-; ders. GRUR 1992, 707/708 -"Erdgassteuer"-; Baumbach/Hefermehl). - BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00
Denn auch wenn Werturteile, die im Wettbewerb darauf zielen, einen Mitbewerber, seine Leistungen oder sein Unternehmen herabzusetzen, dem Sinn des Leistungswettbewerbs widersprechen und sich im Ausgangspunkt als einen durch die Natur des Leistungswettbewerbs nicht gebotenen Eingriff in den wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich eines Mitbewerbers darstellen, ist bei ihrer Beurteilung das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit zu beachten, nach dem eine Kritik, die als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage über politische oder wirtschaftliche Belange dient, selbst dann erlaubt ist und sein muss, wenn sie in scharfer Form geäußert wird (vgl. BVerfG AfP 2000, 272/273; BGH GRUR 1982, 234/236 -"Großbanken-Restquote"-; ders. GRUR 1975, 208/210 -"Deutschland-Stiftung";… Baumbach/Hefermehl, a.a.O.;… § 1 UWG Rdn. 321 m.w.N.).
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OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 6 U 58/00 |
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