Weitere Entscheidung unten: KG, 19.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 U 67/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3856
OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 U 67/07 (https://dejure.org/2007,3856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2007 - 6 U 67/07 (https://dejure.org/2007,3856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2007 - 6 U 67/07 (https://dejure.org/2007,3856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen nach einem Einbruch und Diebstahl; Ersatz der Kosten für den Einbau einer Alarmanlage; Fortsetzung eines Versicherungsverhältnisses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diebstahlversicherung - Alarmanlageneinbau

  • Judicialis
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 823
    Durch Auflagen des Versicherers zur Vermeidung künftiger Schadensfälle entstehende Kosten können nicht vom Einbrecher ersetzt verlangt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
    Kein Zurechnungszusammenhang zwischen erlittener Rechtsgutsverletzung und Aufwendungen zur Vermeidung zukünftiger Beeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vorsorgemaßnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Motorradladen Roller geklaut - Versicherer des Geschäftsinhabers fordert Alarmanlage: Müssen Einbrecher deren Kosten tragen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 627
  • MDR 2007, 1423
  • VersR 2008, 528
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 U 67/07
    Der im Senatstermin erfolgte Hinweis der Klägerin auf die von ihr für vergleichbar gehaltene Behandlung eines Rückstufungsschadens, den der Geschädigte durch Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung erleidet (vgl. hierzu BGH NJW 06, 2397 = VersR 06, 1139 = r + s 06, 522), rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 U 67/07
    Aufwendungen des Geschädigten zur Abwendung künftiger Rechtsgutverletzungen sind auch dann, wenn die Entschließung für solche Maßnahmen durch den vorangegangenen Vorfall herausgefordert worden sind, nicht dem Urheber jenes Schadensfalls zuzurechnen, weil dessen Belastung mit den Kosten für eine Vorsorgemaßnahme, die gar nicht ihm, sondern der Abwehr künftiger Schädiger gegolten hat, den Rahmen haftungsrechtlicher Zurechnung sprengen würde (vgl. BGH NJW 92, 1043 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3324
KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07 (https://dejure.org/2008,3324)
KG, Entscheidung vom 19.08.2008 - 6 U 67/07 (https://dejure.org/2008,3324)
KG, Entscheidung vom 19. August 2008 - 6 U 67/07 (https://dejure.org/2008,3324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung eines Tiefbauunternehmens für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand

  • Judicialis

    BGB § 633 a. F.; ; BGB § ... 633 Abs. 3; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 a. F.; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; VOB/B § 10; ; VOB/B § 13; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; AVB § 2 Nr. 1; ; AVB § 2 Nr. 1 Abs. 2; ; AVB § 4 Abs. 1 Ziff. 6; ; AVB § 5 Nr. 1; ; AVB § 6; ; AVB § 6 Nr. 8 b; ; AVB § 6 Ziff. 8 b

  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung eines Tiefbauunternehmens für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung von Grundankern als Erfüllungsschaden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigung von Grundankern ist unversicherter Erfüllungsschaden! (IBR 2009, 298)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1219
  • BauR 2009, 1300
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Dabei kommt es auch auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW 2003, 826 ff = VersR 2003, 236 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 19 m. w. Nachw.).

    Ein Schadensereignis im Sinne der Bedingungen kann auch ein vom Versicherungsnehmer gewollt herbeigeführtes Ereignis sein, wenn es rechtmäßig ist (vgl. BGH NJW 2003, 826 - zitiert nach juris: Rdnr. 16).

    Damit sind solche Vorschriften gemeint, die unabhängig vom Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung eines versicherten Schadensereignisses Rechtsfolgen knüpfen (vgl. BGH NJW 2003, 826 - zitiert nach juris: Rdnr. 14; BGH NJW 2000, 1194 ff = VersR 2000, 311 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 11).

    Der Versicherungsnehmer erwartet Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis gerichtet ist (vgl. BGH NJW 2003, 826 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 20; BGH NJW 2000, 1194 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 18, 19).

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (vgl. BGH NJW 2003, 826 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 24).

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 172/99

    Risikoausschluß in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Der Zweck der Ausschlussklausel ist nur in den Grenzen der Wortwahl berücksichtigungsfähig (vgl. BGH VersR 2000, 963 f. = NJW-RR 2000, 1189 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 17).

    In Berufszweigen, in denen der Berufsinhaber bei seiner Tätigkeit zwangsläufig mit fremden Sachen in Berührung kommt, liegt sein Hauptinteresse an einer Betriebshaftpflichtversicherung darin, gerade gegen das Risiko versichert zu sein, wegen der Beschädigung fremder Sachen in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH VersR 2000, 963 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 17).

    Was damit gemeint ist, dass der beschädigte Gegenstand "unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit" war, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH VersR 2000, 963 = NJW-RR 2000, 1189 - zitiert nach juris: Rdnr. 14).

  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81

    Voraussetzungen für einen Sachschaden - Leistungspflicht der

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Macht der Auftraggeber aus einem Werkvertrag einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a. F. gegen den Versicherungsnehmer geltend, wird dieser auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts im Sinne der Bedingungen in Anspruch genommen (vgl. BGH VersR 1983, 1169 f. = MDR 1984, 209 - zitiert nach juris: Rdnr. 13).

    In der oben zitierten späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (VersR 1983, 1169 f - zitiert nach juris: Rdnr. 13) ausgeführt, dass die Frage, ob ein Erfüllungsanspruch oder eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung geltend gemacht wird, erst im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Ausschlussklausel in § 4 I Ziff. 6 AHB Bedeutung gewinnt.

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof später festgehalten und betont, dass nicht alle mit dem Werkmangel eng zusammenhängenden Folgeschäden durch die Bedingungen vom Deckungsschutz ausgenommen sind (vgl. BGH VersR 1991, 293 = NJW-RR 1991, 470 - zitiert nach juris: Rdnr. 11, zu Lochfraßkorrosionen und dadurch bedingte weitere Wasserschäden; BGH VersR 1983, 1169 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 19, fehlerhafte Mostprobe mit Rezeptvorschlag und anschließender Unbrauchbarkeit zur Weinbereitung bei Anwendung des Vorschlags).

  • BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76

    Wohnbauunternehmen - Werklohn - Minderung - Nachbesserung - Architekt -

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Dies stellt der oben angeführte Passus in § 2 Nr. 1 Abs. 2 AVB klar (vgl. BGH VersR 1978, 219 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 51).

    Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung vertreten, dass der "Ausschluss" der Erfüllungsleistungen und Erfüllungssurrogate keinen Versicherungsausschluss (sekundäre Risikobegrenzung), sondern lediglich einen der Klarstellung dienenden Zusatz enthält, durch den der Versicherungsnehmer darauf hingewiesen werden soll, dass der gebrauchte Ausdruck "gesetzliche Haftpflicht" weder Erfüllungsansprüche noch Erfüllungssurrogate umfasst (vgl. BGH VersR 1978, 219 - zitiert nach juris: Rdnr. 51 - zu § 4 I Ziff. 6 AHB).

    Dies betrifft die Ansprüche gemäß § 633 BGB a. F., insbesondere den Anspruch auf Nachbesserung (vgl. BGH VersR 1978, 219 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 51).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Dieses Interesse wird durch den Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung bestimmt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1675 ff. = VersR 2005, 110 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 18 m. w. Nachw.).

    Das Herstellen einer mangelhaften Sache ist keine Sachbeschädigung im Sinne der Bedingungen (vgl. BGH VersR 2005, 110 f. = NJW-RR 2004, 1675 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 14).

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof später festgehalten und betont, dass nicht alle mit dem Werkmangel eng zusammenhängenden Folgeschäden durch die Bedingungen vom Deckungsschutz ausgenommen sind (vgl. BGH VersR 1991, 293 = NJW-RR 1991, 470 - zitiert nach juris: Rdnr. 11, zu Lochfraßkorrosionen und dadurch bedingte weitere Wasserschäden; BGH VersR 1983, 1169 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 19, fehlerhafte Mostprobe mit Rezeptvorschlag und anschließender Unbrauchbarkeit zur Weinbereitung bei Anwendung des Vorschlags).

    Denn ein Folgeschaden ist insoweit nicht eingetreten (vgl. zum Folgeschaden: BGH VersR 1991, 293 = NJW-RR 1991, 470), da die Anker lediglich an falscher Stelle im Boden verblieben sind, ohne dass sie darüber hinaus weitere Schäden - etwa an vorhandener Bausubstanz - angerichtet haben.

  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Damit sind solche Vorschriften gemeint, die unabhängig vom Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung eines versicherten Schadensereignisses Rechtsfolgen knüpfen (vgl. BGH NJW 2003, 826 - zitiert nach juris: Rdnr. 14; BGH NJW 2000, 1194 ff = VersR 2000, 311 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 11).

    Der Versicherungsnehmer erwartet Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens im Wege der Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis gerichtet ist (vgl. BGH NJW 2003, 826 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 20; BGH NJW 2000, 1194 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 18, 19).

  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 350/88

    Lieferung mangelhafter Weinkorken

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Die in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 90, 908 f = VersR 90, 204 f.) betrifft einen Fall, in dem der Bundesgerichtshof eine Eigentumsverletzung gerade verneint und sich mit Fragen des Versicherungsschutzes überhaupt nicht befasst hat.
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Anders hat der Bundesgerichtshof später zu Bearbeitungsklauseln in der Haftpflichtversicherung entschieden (vgl. BGH VersR 1999, 748 f. = NJW-RR 1999, 1038 f.).
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Auszug aus KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
    Diese Abgrenzungsfrage stellt sich zum Klauselwerk in der Bauwesenversicherung, wenn es um die Frage geht, ob eine einheitliche mangelhafte Werkleistung vorliegt oder ob eine selbstständige Teilleistung durch eine von außen wirkende Schädigung einer anderen Teilleistung, die ihrerseits mangelhaft ist, betroffen wird (vgl. BGHZ 75, 62 ff; BGHZ 75, 50 ff.).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

  • BGH, 10.12.2008 - VII ZR 31/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Mängel einer Bauleistung

  • KG, 19.12.2007 - 26 U 177/05

    Mängelhaftung beim VOB-Vertrag: Mitverschulden des Auftraggebers für die

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