Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8078
OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04 (https://dejure.org/2005,8078)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2005 - 6 U 951/04 (https://dejure.org/2005,8078)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 6 U 951/04 (https://dejure.org/2005,8078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des Dienstleisters im Fall des Annahmeverzugs des Dienstberechtigten; Anwendbarkeit der in der Rechtsprechung zur außerordentlichen Kündigung eines Dienstvertrages entwickelten Grundsätze über den Ersatz solcher Vermögensnachteile nach § 628 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 615 Satz 2; ; BGB § 627; ; BGB § 627 Abs. 1; ; BGB § 628 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; StBerGebV § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 § 627 § 628; StBerGebV § 16
    Vergütungsanspruch im Rahmen eines Dienstvertrages, wenn der Dienstberechtigte in Annahmeverzug gerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81

    Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Nach dieser Rechtsprechung reicht bereits die bloße Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung als hypothetisches rechtmäßiges Alternativverhalten aus, die Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB entsprechend zu begrenzen (vgl. BAG NJW 1984, 2846, 2847; AP Nr. 18 zu § 628 BGB).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Eine ordentliche fristlose Kündigung hätte also durch die Beklagten zur selben Zeit ausgesprochen werden können wie die außerordentliche Kündigung der Kläger, so dass auch in diesem Fall kein Honorar mehr hätte anfallen können (ebenso für den Fall der Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Kündigungsempfänger: BGH NJW 1966, 347, 348).
  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Das ordentliche Kündigungsrecht nach § 627 BGB war, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kläger nicht wirksam ausgeschlossen worden (vgl. dazu auch BGH NJW 1999, 276, 278).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Die Kläger waren, nachdem die Arbeiten für die Beklagten entfallen waren, nicht verpflichtet, ihr Personal zu reduzieren (vgl. zu § 649 Satz 2 BGB: BGH NJW 2000, 653, 654).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Soweit die Kläger mit ihrer Klage neben einem Schadensersatzanspruch in zweiter Instanz erstmals einen Erfüllungsanspruch nach § 615 BGB geltend machen, mag eine Klageänderung in Form einer nachträglichen objektiven Klagehäufung vorliegen (vgl. z. B. BGH NJW 2001, 1210, 1211).
  • BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78

    Kündigung - Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Dies hat seinen Grund in dem Schutzzweck der Bestimmung des § 628 Abs. 2 BGB: Der Vertragspartner des vertragsbrüchigen Teils soll nur von dem Schaden frei gehalten werden, der dadurch entstanden ist, dass die Vertragsbeendigung vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen muss und ihm deshalb kein ausreichender Zeitraum gewährt wird, um die Voraussetzungen eines Anschlussvertrages zu schaffen; einen Schadensersatzanspruch ad infinitum soll er darüber hinaus nicht erhalten (BAG NJW 1981, 2430, 2431; Staudinger / Preis, BGB, Januar 2002, § 628 Rdnr. 44).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04
    Vorliegend handelt es sich um typische Steuerberaterverträge, somit nach allgemeiner Meinung um Dienstleistungsverhältnisse (vgl. dazu BGH NJW 1970, 1596, 1597).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht