Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 07.10.2003

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   OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03   

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https://dejure.org/2003,1850
OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,1850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.07.2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,1850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,1850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Entscheidung der Vergabekammer über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren für den ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtsanwalt der Vergabestelle

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 92
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Eine Einschränkung auf "in besonderem Maße schwierige und bedeutsame" Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2001, 13 Verg 6/01, OLGR Celle 2001, 256 f.) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und im Interesse einer zeitnahen Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestelle "Kleinlichkeit" bei der Beurteilung der Notwendigkeit nicht am Platze ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00, BauR 2000, 1626 f.).

    Der Senat hält es deshalb - in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten - für sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. - ebenso - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, a.a.O., sowie Beschl. v. 15.05.2002, Verg 10/02, zu A.2.a, b; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NVwZ 2000, 1329 f., zu 111.3, 4; für eine "differenzierte" Betrachtungsweise OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394/396).

  • OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01

    Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Der Senat hält es deshalb - in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten - für sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. - ebenso - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, a.a.O., sowie Beschl. v. 15.05.2002, Verg 10/02, zu A.2.a, b; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NVwZ 2000, 1329 f., zu 111.3, 4; für eine "differenzierte" Betrachtungsweise OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394/396).

    Auch aus der "differenzierenden" Sicht des (von der Vergabekammer zitierten) Beschlusses des OLG Frankfurt/M. vom 05.03.2002 (a.a.O., S.397) "könnte" es die im Nachprüfungsverfahren "zur Verfügung stehende knappe Zeit i. V. m. dem begrenzten eigenen Personal" der Vergabestelle "regelmäßig" rechtfertigen, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für die Vergabestelle anzuerkennen; dem ist zuzustimmen.

  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Der Senat hält es deshalb - in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten - für sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. - ebenso - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, a.a.O., sowie Beschl. v. 15.05.2002, Verg 10/02, zu A.2.a, b; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NVwZ 2000, 1329 f., zu 111.3, 4; für eine "differenzierte" Betrachtungsweise OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394/396).
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Ob dazu auch ein Streit um die richtige Berechnung des Schwellenwertes (§ 100 Abs. 1 GWB) gehört, erscheint dem Senat zweifelhaft; dies bedarf hier indes keiner abschließenden Entscheidung (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 2/99, ZVgR 2001, 275 ff.).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2000 - 2 Verg 2/99

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Entsprechendes muss auch für den - vorliegenden - Fall gelten, dass eine Vergabestelle mit einem "eigenen" Volljuristen im Nachprüfungsverfahren einen Anwalt beauftragt (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.09.2000, 2 Verg 2/99, NZBau 2000, 597).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02

    Kostentragungspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Der Senat hält es deshalb - in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten - für sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. - ebenso - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, a.a.O., sowie Beschl. v. 15.05.2002, Verg 10/02, zu A.2.a, b; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NVwZ 2000, 1329 f., zu 111.3, 4; für eine "differenzierte" Betrachtungsweise OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394/396).
  • OLG Celle, 17.05.2001 - 13 Verg 6/01

    Vergabeverfahren: Erstattung der Anwaltskosten des Auftraggebers durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
    Eine Einschränkung auf "in besonderem Maße schwierige und bedeutsame" Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2001, 13 Verg 6/01, OLGR Celle 2001, 256 f.) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und im Interesse einer zeitnahen Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestelle "Kleinlichkeit" bei der Beurteilung der Notwendigkeit nicht am Platze ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00, BauR 2000, 1626 f.).
  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch den öffentlichen Auftraggeber ist jedenfalls in einfach gelagerten Fällen nicht notwendig (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 -, Rn. 4, juris).

    Dabei sind tatsächliche auftragsbezogene Fragen aus Sicht des Auftraggebers eher als einfach anzusehen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 -, Rn. 5, juris).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass schon die Wahrnehmung der Interessen des öffentlichen Auftraggebers im gerichtsähnlich ausgestalteten Nachprüfungsverfahren, das enge Fristen und teils komplexe rechtliche Vorgaben - wenn auch zumeist für den die Nachprüfung begehrenden Bieter - vorsieht und der Vergabekammer die Aufgabe zumisst, ohne an Anträge gebunden zu sein auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens hinzuwirken, im Einzelfall erhebliche Anforderungen stellen kann, die eine Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als erforderlich erscheinen lassen können (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von

    Nur wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind, ist sie ausnahmsweise nicht notwendig (Beschl. des Senats v. 05.09.2014, 1 Verg 2/14, n. v., sowie Beschl. v. 15.07.2003, 6 Verg 6/03, OLGR S. 2004, 131; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.01.2011, VII-Verg 42/10; OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2011, 13 Verg 17/10).
  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 6/03, m.w.N.).
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   OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7284
OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,7284)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.10.2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,7284)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,7284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GWB § 114 Abs. 2; GWB § 116 Abs. 1; BGB § 154; GWB § 124 Abs. 2
    HOAI-Vertrag; Zuschlag; Divergenzvorlage

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Mindestsätze der gesetzlich fixierten Honorarordnung bei Fehlen einer individuellen Vereinbarung; Scheitern einer Auftragserteilung bei Vorliegen eines offenen Einigungsmangels; Verletzung der Grundsätze des Vergaberechts bei Zulassung scheinbar offener ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Bieterrechten durch die nachträgliche Festlegung von Auswahlkriterien im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Mindestanforderungen an einen Architektenvertrag bzw. Bauingenieurvertrag; Vergaberechtlicher Begriff des Zuschlags

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag trotz unbestimmten Honorarangebots erteilt? (IBR 2004, 344)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 55
  • BauR 2004, 566
  • VergabeR 2004, 106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 11.07.2000 - WVerg 5/00

    Zuläsigkeit eines Antrags auf Vorabentscheidung bei Irrtum des Auftraggebers über

    Auszug aus OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03
    Das OLG Dresden habe in einem vergleichbaren Fall (Beschl. vom 11.07.2000 WVerg 5/00) entschieden, dass die Formulierung "In den nächsten Tagen geht Ihnen der Terminvorschlag zur weiteren Vertragsverhandlung zu" noch keine Beendigung eines VOF-Vergabeverfahrens zum Ausdruck bringe.

    Soweit die Antragstellerin aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 11.07.2000 (WVerg 5/00) das Erfordernis einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB ableiten möchte, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt dem vorliegenden nicht gleichzustellen.

  • OLG Dresden, 05.01.2001 - WVerg 11/00

    Beschwerderecht des Beigeladenen; Zuschlagserteilung nach Punktsystem

    Auszug aus OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03
    Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 S. 2 GWB erfordern unter diesen Voraussetzungen die formelle Beschwer eines Beigeladenen (vgl. Senat Beschl. vom 16.07.2003 6 Verg 3/03, OLG Dresden VergabeR 2001, 41, 42).
  • OLG Jena, 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

    Vorabinformation; Rügebefugnis; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03
    Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 S. 2 GWB erfordern unter diesen Voraussetzungen die formelle Beschwer eines Beigeladenen (vgl. Senat Beschl. vom 16.07.2003 6 Verg 3/03, OLG Dresden VergabeR 2001, 41, 42).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Bei der Beschwerde des Beigeladenen ist, jedenfalls sofern er - wie hier - im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren keinen Antrag gestellt hat (was er auch nicht muss), lediglich auf eine materielle Beschwer abzustellen (so u.a. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - Verg 16/09, VergabeR 2010, 246, 258; OLG Jena, VergabeR 2003, 600, 602; 2004, 106, 108; OLG Dresden, VergabeR 2001, 41, 42; Jaeger, in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 116 GWB Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen

    Dieser in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anerkannte Rechtssatz (vgl. BVerwGE 64, 67 = NJW 1982, 951, 952; 104, 289, 295 f. = DVBl 1997, 1324; NVwZ 1998, 842; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorbem. § 124 Rn. 46 m.w.N.) ist der Sache nach auf die rechtsähnlich gelagerten Vergabenachprüfungsverfahren zu übertragen (im Ergebnis ebenso: OLG Dresden, Beschl. v. 5.1.2001 - WVerg 11 und 12/00, NZBau 2001, 459 = VergabeR 2001, 41, 42; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003 - 6 Verg 3/03, VergabeR 2003, 600, 602; Beschl. v. 7.10.2003 - 6 Verg 6/03, VergabeR 2004, 106, 108; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rn. 1137 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Mitglieds einer

    In diesem Fall kommt es für die Beschwerdeberechtigung nicht auf eine formelle Beschwer der Beigeladenen an, vielmehr reicht ihre materielle Beschwer aus (OLG Jena, VergabeR 2004, 106, 108; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 Rn. 1137; Hunger in: Kulartz/Kus/Portz (Hrsg.), Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 116 Rn. 27).
  • KG, 08.05.2009 - 7 U 67/06

    Zur Höhe des Pauschalhonorars für Ingenieurleistungen

    Die Honorarzone richtet sich nach den fachlichen Anforderungen der Planungsaufgabe (vergl. OLG Jena NZBau 2004, 55).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/010-05

    Planungsauftrag für Neubau einer Eissport- und Ballspielhalle

    Gerade aber diese essentialia negotii, wie Vergütung und Abgeltung der Nebenkosten, insbesondere aber auch Rechtsform der Antragstellerin, Verpflichtungsklausel oder auch konkreter Planungsinhalt waren zwischen den Vertragsparteien noch offen, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt nicht von einem wirksamen (mündlichen) Vertragsschluss ausgegangen werden kann (vgl. auch OLG Thüringen 07.10.2003, 6 Verg 6/03).
  • VK Bund, 10.11.2005 - VK 2-132/05

    Tragwerksplanung für das Herrichten und Erweitern von Dienstgebäuden des

    Zwar muss dadurch die Frage der Vergütung weder im Stadium der Vertragsanbahnung angesprochen noch bei Vertragsschluss ausdrücklich geregelt werden (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 Verg 6/03).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/096-05

    Planungsauftrag für Neubau der Eissport- und Ballspielhalle

    Gerade aber diese essentialia negotii, wie Vergütung und Abgeltung der Nebenkosten, insbesondere aber auch Rechtsform der Antragstellerin, Verpflichtungsklausel oder auch konkreter Planungsinhalt waren zwischen den Vertragsparteien noch offen, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt nicht von einem wirksamen (mündlichen) Vertragsschluss ausgegangen werden kann (vgl. auch OLG Thüringen 07.10.2003, 6 Verg 6/03).
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