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   BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97   

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BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97 (https://dejure.org/1998,1862)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 7 ABR 11/97 (https://dejure.org/1998,1862)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 (https://dejure.org/1998,1862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 1 und Abs. 2; ; BetrVG § ... 7; ; BetrVG § 8; ; Gesetz zur Neuordnung der Gebäudeversicherung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Juni 1993 (GBl. S. 505) Art. 1 § 3 Abs. 2 und Abs. 3; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 10; ; AÜG § 13; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Anstalt des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 838
  • BB 1998, 1372
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 6 TaBV 12/95
    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschluß vom 06. Februar 1997 - 6 TaBV 12/95 -.

    7 ABR 11/97 6 TaBV 12/95 Baden-Württembertg.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 1997 - 6 TABV 12/95 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88

    Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Danach sind wahlberechtigt und wählbar nur diejenigen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind und diese innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers erbringen (zur Betriebszugehörigkeit vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe und vom 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12 = AP Nr. 8 zu § 1 Gesamthafenbetriebsgesetz, zu I der Gründe).
  • BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92

    Gesamthafenbetrieb - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Danach sind wahlberechtigt und wählbar nur diejenigen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind und diese innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers erbringen (zur Betriebszugehörigkeit vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe und vom 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12 = AP Nr. 8 zu § 1 Gesamthafenbetriebsgesetz, zu I der Gründe).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Nichts anderes ist der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 1994 (- 7 ABR 26/94 - BAGE 79, 47 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz) zu entnehmen.
  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57

    Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses -

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Die entgegenstehende Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG und vom 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG) hat der für Fragen der Wahlberechtigung und Wählbarkeit allein zuständige erkennende Senat nicht fortgesetzt.
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92

    Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes finden auf die "Überlassung" von Beamten an privatrechtliche Unternehmer weder direkt noch analog Anwendung (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
    Die entgegenstehende Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG und vom 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG) hat der für Fragen der Wahlberechtigung und Wählbarkeit allein zuständige erkennende Senat nicht fortgesetzt.
  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Dies sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Beschäftigten, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind und diese innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers erbringen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12 = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8, zu B I der Gründe; 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 1 der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe).

    Dies gilt zum andern aber auch in den Fällen, in denen der in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter zwar in einem Rechtsverhältnis zum Betriebsinhaber steht, dieses jedoch kein Arbeitsverhältnis ist (vgl. BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 Nr. 62, zu II 1 der Gründe).

    Der Senat hat dies mit Beschluß vom 25. Februar 1998 (- 7 ABR 11/97 - aaO, zu II 1 der Gründe) unter ausdrücklicher Aufgabe der älteren entgegenstehenden Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1 ff. = AP BetrVG § 4 Nr. 3) entschieden.

    Die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind auf die "Überlassung" von Beamten nicht anwendbar, da Beamte nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen und mangels Vergleichbarkeit von Beamten und Arbeitnehmern auch eine entsprechende Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht in Betracht kommt (BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1, zu II 3 der Gründe; 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später aufgegeben und ausgeführt, dass ein an einen Betrieb in privater Trägerschaft überlassener Beamter auch aufgrund der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Umstände seines Einsatzes betriebsverfassungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer angesehen werden könne, wenn hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen - wie etwa in § 24 Abs. 2 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG, BGBl. I S. 2353)  - getroffen seien (vgl. BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - zu II 1 und 6 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62) .
  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 P 8.00

    Gemeinsamer Betrieb eines Universitätsinstituts und eines privaten

    cc) Die Rechtsfigur des gemeinsamen Betriebs eines Privatunternehmens sowie einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbietet sich nicht deshalb, weil letzterer typischerweise auch Beamte als Beschäftigte angehören (vgl. BAG, Beschluss vom 24. Januar 1996 a.a.O. S. 124; Beschluss vom 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP Nr. 8 zu § 8 BetrVG 1972 Bl. 1466).

    Zwar sind Beamte, sofern nicht ausnahmsweise spezielle gesetzliche Bestimmungen eingreifen, bei der Wahl eines Betriebsrats weder wahlberechtigt noch wählbar (BAG Beschluss vom 25. Februar 1998 a.a.O.).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Zivildienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Definition der §§ 5, 6 BetrVG (Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 5 Rn. 100; Kraft/GK-BetrVG 6. Aufl. § 5 Rn. 49; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 5 Rn. 110; die Wahlberechtigung von Zivildienstleistenden ablehnend DKK-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 7 Rn. 12; zu Beamten BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 1 der Gründe, und zuletzt BAG 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - zVv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 17 TaBV 1/99

    Betriebsratswahl: Wahlberechtigung zw. Wählbarkeit von nach Umwandlung bzw.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Landesbeamten verneint, soweit sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land verbleiben und bei der Arbeitgeberin die bisherigen Aufgaben in Form der Überlassung von Dienstleistungsergebnissen wahrnehmen (Beschluss v. 25.02.1998 - 7 ABR 11/97 -, AP Nr. 8 zu § 8 BetrVG 1972, NZA 1998, 838 f.).

    Auf die tatsächliche ABR 11/97 -, AP Nr. 8 zu § 8 BetrVG 1972, NZA 1998, 838 f.).

    Auf die tatsächliche Eingliederung eines Mitarbeiters in die Arbeitsorganisation allein kommt es nicht an (BAG, Beschluss v. 25.02.1998 - 7 ABR 11/97 - NZA 1998, 838 ).

    c) Ebenso wenig ist ein faktisches Arbeitsverhältnis der DLÜ-Angestellten zur Arbeitgeberin begründet worden, dem ein nichtiger bzw. anfechtbarer Arbeitsvertrag zu Grunde liegen müsste (BAG, Beschluss v. 25.02.1998 - 7 ABR 11/97 - a. a. O. unter II. 3. der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.1999 - 16 TaBV 9/98

    Betriebsratswahl: Anfechtung - Begriff des gemeinsamen Betriebes

    Es wird dabei nicht verkannt, dass nicht nur nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vergl. Beschluss vom 25.02.1998 -- 7 ABR 11/97 = AP Nr. 8 zu § 8 BetrVG 1972; Beschluss vom 14.12.1994 -- 7 ABR 26/94 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 -- Rotes Kreuz) Beamte grundsätzlich bei der Wahl des Betriebsrates im Hinblick auf ihren Status als Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis nicht wahlberechtigt und wählbar sind.

    Beamte können in diesem Zusammenhang daher nur dann betriebsverfassungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen werden, wenn zwischen den Beamten der Stadt H und der Arbeitgeberin ...GmbH bzw. ... Arbeitsverhältnisse begründet sind (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 25.02.1998, a.a.O.).

  • ArbG Mannheim, 13.08.1998 - 5 BV 2/98

    Zur Frage der Rechtswirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl und

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  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

    Diese gesetzliche Neuregelung hat aber lediglich die bisher entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach vor allem Beamte und Soldaten im Falle der Abordnung in Unternehmen des Privatrechts nicht als Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne angesehen wurden, weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stünden und daher auch für die Dauer der Abordnung allein durch den für sie zuständigen Personalrat vertreten würden (BAG 25.02.1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8; BAG 28.03.2001 - 7 ABR 21/00 - AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 5), korrigiert (Richardi, BetrVG, 12. Aufl., § 5 Rn. 113 f.; GK/Raab, BetrVG, 9. Aufl., § 5 Rn. 6).
  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Es kann sich insbesondere auch um ein öffentlichrechtlich geprägtes Rechtsverhältnis handeln, etwa ein Beamten- oder ein Zivildienstleistendenverhältnis ( BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8, zu II 1; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 35, zu B II 2 ).
  • LAG Hessen, 23.05.2006 - 9 TaBVGa 81/06

    Betriebsratswahl - Abbruch - Erwerbstätige Hilfebedürftige - Wahlberechtigung

    Es fehlt überhaupt an einem Arbeitsvertrag als Grundlage für ein faktisches Arbeitsverhältnis (ebenso ArbG Weiden a.a.O.; allg. BAG Beschluss vom 25. Febr. 1998 - 7 ABR 11/97 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 62).
  • LAG Hessen, 24.04.2003 - 9 TaBVGa 48/03

    Aufsichtsratswahl; Wahlberechtigung; Beamte

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