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   BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91   

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BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91 (https://dejure.org/1992,955)
BAG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 7 ABR 56/91 (https://dejure.org/1992,955)
BAG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 7 ABR 56/91 (https://dejure.org/1992,955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsratswahl - Kostenerstattung - Arbeitgeber - Gemeinsamer Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 20 Abs. 3, § 40 Abs. 1
    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs als Kosten der Wahl i. S. d. § 20 Abs. 3 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 20 Abs. 3, § 40 Abs. 1
    Beschlußverfahren über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs mehrerer Unternehmer: Kostentragungspflicht nach dem Verursacherprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 126
  • MDR 1993, 1215
  • NZA 1993, 415
  • BB 1993, 366
  • DB 1993, 1376
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    a) Die Kostentragungspflicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umfaßt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, Mitglieder des Wahlvorstandes von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Kosten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich sind (vgl. BAGE 57, 106, 110 = AP Nr. 13 zu § 20 BetrVG 1972, zu B II 1, 2 der Gründe, m. w. N.; BAGE 61, 340, 347 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob er zur Zeit der Beauftragung des Rechtsanwalts eine anwaltliche Vertretung in dem Beschlußverfahren bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich halten durfte (vgl. BAGE 61, 340, 348 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 62, 74, 79 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 a der Gründe).

    Soweit mehrere Unternehmer als Arbeitgeber einen gemeinsamen Betrieb führen, haben sie die Kosten der Wahl des im gemeinsamen Betrieb zu bildenden Betriebsrates entsprechend § 421 BGB als Gesamtschuldner zu tragen (vgl. BAGE 61, 340, 347 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

  • BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74

    Kostentragungspflicht bei Durchführung eines Beschlussverfahrens des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Die Frage, ob die anwaltschaftlichen Vertretungskosten eines gegen den Wahlvorstand geführten Beschlußverfahrens zu den Kosten der Wahl gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gehören und vom Arbeitgeber zu tragen sind, hat die Tragweite der betriebsverfassungsrechtlich begründeten Kostentragungspflicht zum Gegenstand und ist deshalb eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit (vgl. BAGE 26, 376, 379 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Zu den Kosten der Wahl gehören auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens, das zur Klärung von sonst nicht behebbaren Meinungsverschiedenheiten im Laufe des Wahlverfahrens zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt wird (BAGE 26, 376, 380 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 20 Rz 28 m. w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage Schwierigkeiten aufweist oder für deren Beurteilung bestimmte, dem Anwalt im besonderen Maße bekannte Verhältnisse von Bedeutung sein können (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 2, 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Vielmehr kommt es darauf an, ob er zur Zeit der Beauftragung des Rechtsanwalts eine anwaltliche Vertretung in dem Beschlußverfahren bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich halten durfte (vgl. BAGE 61, 340, 348 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 62, 74, 79 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 a der Gründe).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich daher auf die Prüfung beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m. w. N.; BAGE 62, 74, 79 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 a der Gründe; BAGE 57, 106, 110 = AP Nr. 13 zu § 20 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Seine Stellung als Beteiligter folgt bereits daraus, daß er Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist (vgl. BAGE 37, 31, 37 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979, zu 13 a der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, aaO, § 81 Rz 46).

    Denn hinsichtlich des Antragstellers ist jedenfalls für das Verfahren, in dem über den Bestand des von ihm geltend gemachten Rechts gestritten wird, auch vom Fortbestand seiner Funktionsträgerschaft auszugehen (vgl. BAGE 37, 31, 35 f. = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979, zu B I 2 b der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, aaO, § 81 Rz 44).

  • BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 79/85

    Kosten - Vorschlagslisten

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    a) Die Kostentragungspflicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umfaßt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, Mitglieder des Wahlvorstandes von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Kosten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich sind (vgl. BAGE 57, 106, 110 = AP Nr. 13 zu § 20 BetrVG 1972, zu B II 1, 2 der Gründe, m. w. N.; BAGE 61, 340, 347 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich daher auf die Prüfung beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m. w. N.; BAGE 62, 74, 79 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 a der Gründe; BAGE 57, 106, 110 = AP Nr. 13 zu § 20 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Nach dem eigenen Vorbringen der beteiligten Taxi-Unternehmer war der Zweck der Taxi-Besitzer-Vereinigung auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne von § 22 BGB gerichtet (zur rechtlichen Qualifizierung einer in Vereinsform betriebenen Taxifunkzentrale als wirtschaftlicher Verein vgl. BGHZ 45, 395, 396 ff.).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitgebers ist Arbeitgeber der jeweilige Gläubiger des Anspruchs auf Arbeitsleistung und zugleich Schuldner des Arbeitsentgelts gegenüber dem Arbeitnehmer (vgl. BAGE 26, 320, 324 = AP Nr. 1 zu § 705 BGB, zu I der Gründe, m. w. N.).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55

    Nicht eingetragene GmbH als OHG

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Hierbei kann dahinstehen, ob die Taxi-Besitzer-Vereinigung rechtlich als nichteingetragener wirtschaftlicher Verein, als BGB-Gesellschaft oder als OHG zu qualifizieren ist, da die Mitglieder eines nichteingetragenen wirtschaftlichen Vereins für die Verbindlichkeiten des Vereins auch persönlich gemäß den §§ 54, 421 BGB haften (vgl. Staudinger/Coing, BGB, 12. Aufl., § 54 Rz 54 m. w. N.; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl., § 54 Rz 25; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 54 Rz 12; BGHZ 22, 240, 244).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Die Beurteilung, ob ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen besteht, ist anhand der von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Kriterien vorzunehmen (vgl. hierzu BAG Beschluß vom 14. September 1988, BAGE 59, 319, 324 f. = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972, zu 2 und 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, BAGE 68, 67, - 7 ABR 54/90 -, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

    Auszug aus BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
    Die Beurteilung, ob ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen besteht, ist anhand der von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Kriterien vorzunehmen (vgl. hierzu BAG Beschluß vom 14. September 1988, BAGE 59, 319, 324 f. = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972, zu 2 und 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, BAGE 68, 67, - 7 ABR 54/90 -, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

    Das betrifft auch Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens zur Klärung von sonst nicht behebbaren Meinungsverschiedenheiten, die im Laufe des Wahlverfahrens entstehen (BAG 8. April 1992 - 7 ABR 56/91 - BAGE 70, 126 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 15, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04

    Aufsichtsratswahl - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

    Dazu zählen auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, das zu Klärung von nicht behebbaren Meinungsverschiedenheiten im Laufe des Wahlverfahrens durchgeführt wird (8. April 1992 - 7 ABR 56/91 - BAGE 70, 126 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 15, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Kostentragungspflicht der Dienststelle im Zusammenhang mit der Durchführung von betriebsvertretungsrechtlichen Wahlen soll grundsätzlich die Dienststelle die mit der Bildung einer Betriebsvertretung verbundenen Kosten und finanziellen Risiken zu tragen haben (vgl. BAG Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 56/91 - BAGE 70, 126 = AP Nr. 15 zu § 20 BetrVG 1972, zu A II 3 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

    Deren Arbeitgeber ist, wer Gläubiger des Anspruchs auf Arbeitsleistung und Schuldner des Entgelts ist (BAG 8, 4.1992 - 7 ABR 56/91 - zu B II 3 a der Gründe, NZA 1993, 415).
  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 TaBV 92/95
    Ihre Stellung als Beteiligte folgt bereits daraus, dass sie Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens ist (vgl. BAG v. 08.04.1992 ? 7 ABR 56/91 ? in § 20 BetrVG 1972 Nr. 15).

    Die Antragsbefugnis, die sich nicht nach § 83 Abs. 3 ArbGG, sondern nach den Regeln über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (§ 81 Abs. 1 ArbGG) bestimmt, steht nur demjenigen zu, der behauptet, Träger des streitbefangenen Rechts zu sein (BAG v. 18.08.1987 ? 1 ABR 65/86 ? in EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 11; BAG v. 08.04.1992 ? 7 ABR 56/91 ? a. a. O., Germel-mann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 1995, § 81 Rz. 56).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
    Ob es sich dabei um Arbeitsverhältnisse gehandelt hat, ist nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Mai 1991 (7 ABR 67/90 -;, zu B II 2 b der Gründe) zu bestimmen (vgl. BAG Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 56/91 - EzA § 20 BetrVG Nr. 15 zu derselben Taxi-Besitzer-Vereinigung).
  • LAG Berlin, 12.10.2001 - 8 TaBV 1359/01

    Katholische Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung als Einrichtung im

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  • LAG Schleswig-Holstein, 06.10.1998 - 3 TaBV 2d/98

    Anspruch des Betriebsrats eines Filialbetriebes auf eine Freischaltung der

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  • VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 1/97

    Keine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten im

    Der Senat sieht sich bestätigt durch das Bundesarbeitsgericht, das in einem die Kosten einer Betriebsratswahl betreffenden Fall entschieden hat, nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der Vorschrift des § 20 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes - BetrVG - träfen die mit der Bildung eines Betriebsrats verbundenen Kosten und finanziellen Risiken grundsätzlich den Arbeitgeber (BAG, Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 56/91 - BAGE 70, 126 ff., 134).
  • LAG Bremen, 05.07.1994 - 2 TaBV 23/94

    Verkennung des Betriebsbegriffs ; Veräußerung von Verkaufsfilialen;

    Nicht offensichtlich unzutreffend ist die Annahme eines einheitlichen Betriebes nach Auffassung des BAG dann nicht, wenn einer der als Arbeitgeber in Betracht kommenden Unternehmer Umstände geschaffen hat, die eine von vornherein eindeutige Beurteilung nicht ermöglichten (BAG vom 8.4.1992 - 7 ABR 56/91 -, AP Nr. 15 zu § 20 BetrVG 1972).
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