Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 05.03.2007

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   VGH Bayern, 22.11.2006 - 7 B 05.2273   

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https://dejure.org/2006,11331
VGH Bayern, 22.11.2006 - 7 B 05.2273 (https://dejure.org/2006,11331)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 (https://dejure.org/2006,11331)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2006 - 7 B 05.2273 (https://dejure.org/2006,11331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Abschlusses eines Mietvertrags zur Nutzung des Auditorium Maximum einer Universität; Auslegung des diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vertrages; Bindungswirkung einer diesbezüglichen Zusage bei Verzögerung der Vertragsunterzeichung durch den ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § ... 91 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; BayVwVfG Art. 10; ; BayVwVfG Art. 39 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 40; ; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1

  • traumfabrik.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht (ohne Ausbildungsförderung): Überlassung von Räumen einer Universität an privaten Kulturveranstalter; zweistufiges Vergabeverfahren (öffentlich-rechtlich/zivilrechtlich); Anspruch auf Nutzungsüberlassung aus vorangegangener "Reservierung"; rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG
    Grundrechtlicher Teilhabeanspruch auf Zugang zu öffentlicher Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 465
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91

    Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 7 B 05.2273
    Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung muss die Universität als Trägerin einer zur privaten Nutzung konkludent gewidmeten öffentlichen Einrichtung auch spezielle Grundrechtspositionen auf Seiten der Bewerber gebührend berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 29.10.1992 BVerwGE 91, 135/140), also im Falle von Kulturveranstaltern wie der Klägerin die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Kunstfreiheit.
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

    Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-) Verwaltungsakts (vgl. hierzu näher BayVGH, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 765 [466]; Beschluss vom 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 -, DÖV 2000, 646; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33 [34]).

    Fehlt es - wie hier - an der Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch wirksamen Widerruf des dem Betreuungsvertrag vom 9. Oktober 2009 konkludent zugrunde liegenden, die Zulassung zur öffentlichen Einrichtung feststellenden begünstigenden Verwaltungsakts (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 465 [466]), so besteht der Anspruch der Antragstellerin und ihrer Tochter auf weitere Benutzung der öffentlichen Einrichtung (Art. 21 BayGO) nach wie vor fort (so zu Recht VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33 [34] in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall).

    Zum einen hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 26. Juli 2012 ausdrücklich Widerspruch (vgl. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung - AGVwGO) gegen die Kündigung des Betreuungsvertrages und damit konkludent auch gegen einen das Benutzungsverhältnis beendenden Widerruf eingelegt mit der Folge, dass sie sich aufgrund der dadurch ausgelösten aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) weiterhin auf die ursprünglich gewährte Begünstigung berufen darf (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 465 [466]; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33 [34]).

    Dieses einschränkende Kriterium verlangt, dass der Widerruf nicht lediglich im öffentlichen Interesse liegt, sondern zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst unmittelbar drohenden Schadens für den Staat, die Allgemeinheit oder wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.11.2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 465 [466 f.] m.w.N.).

  • VG Neustadt, 04.06.2019 - 4 L 590/19

    Ausschluss, Beendigung, Benutzung, Benutzungsverhältnis, Betreuung,

    Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-) Verwaltungsakts (BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 12 CE 12.2170 -, Rn. 42 - 44, juris, und Urteil vom 22. November 2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 465 [466]; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -, juris).

    Fehlt es - wie hier - an der Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch wirksamen Widerruf des dem Betreuungsvertrag zumindest konkludent zugrunde liegenden, die Zulassung zur öffentlichen Einrichtung feststellenden begünstigenden Verwaltungsakts (BayVGH, Urteil vom 22. November 2006 - 7 B 05.2273 -, NVwZ-RR 2007, 465 [466]), so besteht der Anspruch der Antragsteller auf weitere Benutzung der öffentlichen Einrichtung nach § 14 Abs. 2 GemO nach wie vor fort (BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 12 CE 12.2170 - und VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -,juris).

  • VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819

    Ausschluss aus Kindergarten

    Insoweit bedarf es vielmehr einer hoheitlichen Regelung in der Gestalt eines (Widerrufs-)Verwaltungsakts (vgl. hierzu näher BayVGH, U. v. 22.11.2006 - 7 B 05.2273 - NVwZ-RR 2007, 765; B. v. 31.8.1999 - 7 ZS 99.2168 - DÖV 2000, 646; VG Düsseldorf, B. v. 10.9.2003 - 24 L 3143/03 - NWVBl 2004, 33; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 7 ZB 09.2150

    Überlassung von Räumen einer Universität an privaten Kulturveranstalter;

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. November 2006 (Az. 7 B 05.2273) stütze, habe es übersehen, dass hierbei in erster Linie die damalige Reservierung für das Zulassungsbegehren der Klägerin entscheidend gewesen sei.
  • VG Regensburg, 15.07.2009 - RO 1 K 08.1035

    Überlassung von Räumen einer Universität an private Kulturveranstalter

    Mit Urteil vom 22.11.2006 (Az. 7 B 05.2273, NVwZ-RR 2007, 465) verpflichtete der Bayer. Verwaltungsgerichtshof den Beklagten, die Klägerin für ihre Weihnachtsgala 2006 zum Anmieten des Auditorium Maximum der Universität Regensburg für den 25. bis 31.12.2006 zuzulassen und bejahte einen Zulassungsanspruch auch für die Weihnachtsgala 2005.
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