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   BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98   

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BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98 (https://dejure.org/1999,3010)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 7 B 281.98 (https://dejure.org/1999,3010)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 7 B 281.98 (https://dejure.org/1999,3010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf - Dingliches Nutzungsrecht - Erbbaurecht - Bestandskraft - Berechtigtenfeststellung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsaufhebung wegen Verfahrensfehlers

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VwGO § 88; ; VwGO § 133 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3; VwGO §§ 88, 133 Abs. 6
    Ausreisebedingter Gebäudeverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 441
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Da das Verwaltungsgericht diesen Schädigungstatbestand auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur ausreisebedingten Veräußerung von Eigenheimen (Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 -, NJW 1999, 513, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) beurteilt hat, mußte es sich ihm nicht aufdrängen, dem Umstand nachzugehen, daß an die Stelle des ursprünglichen Erbbaurechts im Jahre 1959 ein dingliches Nutzungsrecht nebst selbständigem Gebäudeeigentum getreten war.

    Unzulässig ist schließlich die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) verletzt, weil es das von ihm in Bezug genommene Urteil des Senats vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (a.a.O.) nicht so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt habe, daß die Klägerin hierzu Rechtsrat hätte einholen können.

    Die Beschwerde sieht die Abweichung von dem Urteil des Senats vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (a.a.O.) offenbar darin, daß bei ausreisebedingter Veräußerung eines Eigenheims die Rückübertragung nicht ausgeschlossen sei, wenn unlautere Machenschaften konkret nachgewiesen würden.

  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Läßt sich ein dem Verwaltungsgericht unterlaufener Verfahrensfehler im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Aufhebung des angegriffenen Urteils beseitigen, kann die abschließende Entscheidung durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts ergehen (im Anschluß an Beschluß vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22).

    Unter derartigen Umständen stehen einer abschließenden Entscheidung durch das Revisionsgericht allgemeine prozeßrechtliche Grundsätze nicht entgegen (Beschluß vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO (n.F.) Nr. 22; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 87).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Das widerspricht dem aus dem Klagevorbringen zu entnehmenden Rechtsschutzziel (vgl. BVerwGE 60, 144 ), das sich bei sachgerechtem Verständnis auf die Verpflichtung des Beklagten zur Rückübertragung beschränkt.
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Danach hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 7 B 27.93

    Fehlerhaftes Verhalten eines Reeders bei einem Seeunfall - Unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Daß dies nicht im Urteilstenor, sondern in den Entscheidungsgründen geschehen ist, schließt den Verfahrensfehler nicht aus (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 7 B 27.93 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Von seinem Rechtsstandpunkt aus mußte das Verwaltungsgericht auch nicht aufklären, wer im Zeitpunkt des ausreisebedingten Verkaufs des Eigenheims durch die Klägerin Rechtsinhaber war und ob neben der Klägerin auch deren Kinder restitutionsberechtigt waren; es durfte unausgesprochen davon ausgehen, daß die Klägerin den Restitutionsanspruch im eigenen Namen zur Leistung an die Erbengemeinschaft geltend machte (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 248.97

    Zwangsverkauf - Verfolgungsmaßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG - Maßregel zur

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Die Rüge, das Verwaltungsgericht hätte die Kinder als Miterben nach ihrem verstorbenen Vater notwendig beiladen müssen (§ 65 Abs. 2 VwGO), ist - abgesehen davon, daß sie auch in der Sache nicht zutrifft (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 248.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 33) - unzulässig, weil die Beschwerde nicht darlegt, daß das angegriffene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann.
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat eine Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung, die in einem im Verfahren nach dem Vermögensgesetz ergangenen Bescheid ausgesprochen wurde, als selbständige Teilentscheidung Bestand, wenn sie nicht angefochten wird (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, VIZ 1998, 450, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 -, VIZ 1998, 563).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97

    Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Da das Verwaltungsgericht diesen Schädigungstatbestand auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur ausreisebedingten Veräußerung von Eigenheimen (Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 -, NJW 1999, 513, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) beurteilt hat, mußte es sich ihm nicht aufdrängen, dem Umstand nachzugehen, daß an die Stelle des ursprünglichen Erbbaurechts im Jahre 1959 ein dingliches Nutzungsrecht nebst selbständigem Gebäudeeigentum getreten war.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat eine Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung, die in einem im Verfahren nach dem Vermögensgesetz ergangenen Bescheid ausgesprochen wurde, als selbständige Teilentscheidung Bestand, wenn sie nicht angefochten wird (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, VIZ 1998, 450, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 -, VIZ 1998, 563).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    In der Feststellung der Entschädigungsberechtigung dem Grunde nach liegt nach ständiger Rechtsprechung eine der Bestandskraft fähige, vom Verfügungsberechtigten selbstständig anzufechtende Teilentscheidung über das Vorliegen der vermögensrechtlichen Berechtigung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1998 - 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 und vom 24. Februar 2010 - 8 C 14.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 94 Rn. 17; Beschluss vom 25. Februar 1999 - 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 42 S. 6 f.).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es daher für zulässig angesehen, von der Zurückverweisung abzusehen, wenn der Verfahrensmangel durch Aufhebung des angegriffenen Urteils beseitigt werden kann; unter diesen Umständen stehen einer abschließenden Entscheidung durch das Revisionsgericht allgemeine prozessrechtliche Grundsätze nicht entgegen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1998 - 3 B 68.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 33 S. 22 f., vom 25. Februar 1999 - 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 42 S. 7, vom 26. März 2004 - 1 B 79.03 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 71 S. 33 f. und vom 1. Dezember 2020 - 2 B 50.20 - Rn. 39).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 14.08

    Klagebegehren; Bindung an das Klageziel; Entschädigungsberechtigung;

    Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9, vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = VIZ 1998, 563; Beschluss vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 42).

    Dass dies nicht im Urteilstenor, sondern in den Entscheidungsgründen geschehen ist, schließt den Verfahrensfehler nicht aus (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1993 - BVerwG 7 B 27.93 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 22, und vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - a.a.O.).

    Das widerspricht dem dem Klagevorbringen zu entnehmenden Rechtsschutzziel (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 ; Beschluss vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - a.a.O).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann zwar die zuständige Behörde über die Frage der Berechtigtenstellung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 und 4 VermG eine Feststellung treffen, die isoliert anfechtbar ist und als solche bestandskräftig werden kann, wenn sie nicht angefochten wird (vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9, vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = VIZ 1998, 563; Beschluss vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 42 und Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 8 C 14.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 94 m.w.N).
  • BFH, 16.08.2001 - V B 51/01

    Änderung eines Klagerubrums

    Unter derartigen Umständen steht einer abschließenden Entscheidung durch das Revisionsgericht nichts entgegen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 7 B 281/98, Die Öffentliche Verwaltung 1999, 836).
  • BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 50.20

    Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige

    Unter derartigen Umständen stehen einer abschließenden Entscheidung durch das Revisionsgericht allgemeine prozessrechtliche Grundsätze nicht entgegen (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 42 S. 7 und vom 26. März 2004 - 1 B 79.03 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 71 S. 33 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2009 - 10 B 16.09

    Asyl; Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung;

    Daher bedarf es in Fällen dieser Art ausnahmsweise keiner Zurückverweisung (vgl. Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 133, Rn. 87; vgl. auch Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 42 zur Verletzung des in § 88 VwGO bestimmten Gebots, über das Klagebegehren nicht hinauszugehen, vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10 zur Aufhebung eines unzulässigen Ergänzungsurteils, vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22 zur Aufhebung bei zwangsläufiger Unzulässigkeit der Klage, vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 61.06 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 24 zur Aufhebung bei zwangsläufiger Zurückweisung der Berufung und vom 26. März 2004 - BVerwG 1 B 79.03 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 71 zur Änderung bei Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO).
  • BFH, 28.08.2001 - X B 61/01

    Gewerbesteuermessbescheid - Gewerbesteuer - Berichtigung - Rubrum - Klageerhebung

    Dem Senat erschien es zweckmäßig, nach § 116 Abs. 6 FGO n.F. mit der Maßgabe zu entscheiden, dass sich der Ausspruch auf die Aufhebung beschränkt, weil dies zur Beseitigung des Verfahrensmangels ausreicht (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 7 B 281/98, Die öffentliche Verwaltung 1999, 836).
  • BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 487.00

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen - Hauptantrag auf die Anerkennung als

    Um Zweifel an dem Umfang der Rechtskraft des Berufungsurteils auszuschließen, macht der Senat von der in § 133 Abs. 6 VwGO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, das Urteil insoweit aufzuheben; einer Zurückverweisung bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22; Beschluss vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 42; Beschluss vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - NVwZ-RR 1999, 694).
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