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   BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 45.07   

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https://dejure.org/2008,5753
BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 45.07 (https://dejure.org/2008,5753)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 7 C 45.07 (https://dejure.org/2008,5753)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 7 C 45.07 (https://dejure.org/2008,5753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen; Sicherheitsleistung für immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflichten; Ermessen bei Anordnung einer Sicherheitsleistung; Abfallentsorgungsanlagen, Sicherheitsleistungen bei.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Latent vorhandenes Liquiditätsrisiko als hinreichende Voraussetzung für einen Anspruch auf Sicherheitsleistung gegen den Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage; Bezugnahme auf das Vorbringen einer Nichtzulassungsbeschwerde als ausreichende Begründung einer zugelassenen ...

  • Judicialis

    BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 5 Abs. 3; ; BImSchG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; VwVfG § 40; ; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsleistung bei Abfallentsorgungsanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Liquiditätsrisiko ist Grund für Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abfallentsorgungsanlagen: Sicherheitsleistung auch ohne Zweifel an Liquidität des Betreibers! (IBR 2008, 416)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 45.07
    Diese Entscheidung ist mit Urteil des Senats vom 13. März 2008 (BVerwG 7 C 44.07) aufgehoben worden.

    Einer darüber hinausgehenden Begründung der Ermessensausübung bedurfte es nicht (vgl. Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - amtl. Umdr. S. 12 - 13).

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere nicht unverhältnismäßig (vgl. Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - amtl. Umdr. S. 13 - 14).

  • VGH Hessen, 09.05.2007 - 6 UE 42/06

    Immissionsschutz: Auferlegung einer Sicherheitsleistung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 45.07
    Er hat ausgeführt, die Anordnung einer Sicherheitsleistung sei hier ermessensfehlerhaft, und zur Begründung insbesondere auf sein Urteil vom 9. Mai 2007 (VGH 6 UE 42/06) Bezug genommen.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 45.07
    Eine derartige Bezugnahme ist als Begründung der zugelassenen Revision ausreichend, wenn die Beschwerdeschrift den Anforderungen (auch) an eine Revisionsbegründung genügt (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer

    Mit § 12 Abs. 1 Satz 2 BImSchG betreffendem Urteil vom selben Tage (BVerwG 7 C 45.07; veröffentlicht in [...]) hob das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juli 2007 auf und wies die Berufung der Beschwerdeführerin zurück.
  • BVerwG, 18.10.2007 - 7 B 49.07

    Leistung von Sicherheiten für den Betrieb von Anlagen zur Sortierung, sonstigen

    BVerwG 7 B 49.07 (7 C 45.07).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 45.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 A 263/09

    Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

    Bei einer Abfallentsorgungsanlage im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG zur Erfüllung der Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 5 Abs. 3 BImSchG für den Fall der Betriebseinstellung wegen der mit hohen Stilllegungs- und Nachsorgerisiken und des allgemein latent vorhandenen Liquiditätsrisikos eine nachträgliche Sicherheitsleistung anordnen (Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - 7 C 45.07 -, BVerwGE 131, 11; an der entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil des Hess. VGH vom 9. Mai 2007 - Az. 6 UE 42/06 -, ESVGH 57, 247, hält der Senat nicht mehr fest).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 13. März 2008 (Az. 7 C 45.07, BVerwGE 131, 11 = NVwZ 2008, 681) nach Auslegung der Vorschrift des § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG ausdrücklich festgestellt, für die Entscheidung, ob von dem privaten Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage eine nachträgliche Sicherheitsleistung verlangt werden dürfe, reiche das allgemeine latent vorhandene Liquiditätsrisiko grundsätzlich aus.

  • VG Frankfurt/Oder, 17.03.2008 - 5 K 507/04

    Sicherheitsleistung für den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage.

    Die gegenteiligen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Kassel sind im Übrigen durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen 7 C 44.07 und 7 C 45.07 vom 13. März 2008 aufgehoben worden.
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