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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13 (https://dejure.org/2014,8305)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2014 - 7 Sa 84/13 (https://dejure.org/2014,8305)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 7 Sa 84/13 (https://dejure.org/2014,8305)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Berufskraftfahrer, Trunkenheit, Unfall, Haftung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 387 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall infolge Trunkenheitsfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen des Verkehrsunfalls eines alkoholisierten Berufskraftfahrers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Berufskraftfahrer verursacht Unfall mit 1,49 Prom. - Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Berufskraftfahrer verursacht Unfall mit 1,49 Prom. - Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers

  • blutalkohol PDF, S. 314
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Verkehrsunfall eines alkoholisierten Berufskraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der besoffene Berufskraftfahrer - er haftet, zumindest teilweise

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall infolge einer Trunkenheitsfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen des Verkehrsunfalls eines alkoholisierten Berufskraftfahrers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit vollem Laster verunglückt - Lkw-Fahrer verursachte betrunken einen Unfall: Arbeitgeber fordert Schadenersatz

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen des Verkehrsunfalls eines alkoholisierten Berufskraftfahrers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Das gilt in besonderem Maße für den Beklagten als Berufskraftfahrer (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 2012, 8 AZR 705/11 - zitiert nach juris , Rn. 23).

    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten kann zu berücksichtigen sein (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 - zitiert nach juris - Rn. 25).

    Insbesondere solange es dem Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist, von seinem Lohn den verursachten Schaden voll umfänglich zu begleichen, ist auch keine Einschränkung der Haftung im Falle einer groben Fahrlässigkeit angezeigt (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 - zitiert nach juris , Rn. 32).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - NZA 2009, 608, 609) erwachsen aus einem Schuldverhältnis einer Vertragspartei nicht nur Leistungs-, sondern auch Verhaltenspflichten zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Vertragsteils.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil er sich eine Information auf zumutbare Weise durch Nachfrage, z. B. beim Finanzamt, beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hätte verschaffen können (vgl. BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - NZA 2009, 608, 610; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. November 2011 - 10 Sa 350/11 - zitiert nach juris ).

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Nicht ausreichend ist der vorsätzliche Verstoß gegen Weisungen, solange nicht zusätzlich Vorsatz hinsichtlich des Schadens gegeben ist (BAG, Urteil vom 18. April 202 - 8 AZR 348/01 - NZA 2003, 37, 39).

    Der betriebliche Charakter der Tätigkeit geht auch nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer bei Durchführung der Tätigkeit grob fahrlässig handelt oder vorsätzlich seine Verhaltenspflichten verletzt (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - NZA 2011, 345, 347 Rn. 14; Urteil vom 18. April 202 - 8 AZR 348/01 - NJW 2003, 377, 378).

  • BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 648/79

    Kraftfahrer - Trunkenheit am Steuer - Trunkenheit im Verkehr - Unfall -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Höhere Versicherungsprämien oder der Verlust eines Beitragsnachlasses, die durch das schädigende Ereignis verursacht werden, gehören grundsätzlich zum zu ersetzenden Schaden (vgl. BAG, Versäumnisurteil vom 23. Juni 1981 - 3 AZR 648/79 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Allein das Wissen des Beklagten, Alkohol konsumiert zu haben und nicht mehr fahren zu dürfen, reicht nicht aus, den Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit zu bejahen (vgl. BAG, Versäumnisurteil vom 23. Juni 1981 - 3 AZR 648/79 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers: grobe Fahrlässigkeit bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1, 39 Promille; Urteil vom 23. Januar 1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140 zur Trunkenheitsfahrt mit 1, 41 Promille; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. November 1995 - 7 Sa 843/95 - NZA-RR 1996, 443 zum mit 2, 15 Promille verursachten Verkehrsunfalls).

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 288/96

    Haftung einer Narkoseärztin, Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Damit können grundsätzlich auch bei einer groben Fahrlässigkeit Haftungserleichterungen im Einzelfall in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 25. September 1997 - 8 AZR 288/96 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Damit entzog sich der genaue Nettobetrag des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Kenntnis der angesichts des Beibringungsgrundsatzes zur Ermittlung des betreffenden Sachverhalts nicht von Amts wegen verpflichteten Berufungskammer (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. März 2013 - 6 Sa 414/12 - BeckRS 2013, 69195; vgl. für die Ermittlung der pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens: BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - NJW 2003, 2189, 2190).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 6 Sa 414/12

    Aufrechnung des Arbeitgebers gegen eine Bruttolohnforderung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Damit entzog sich der genaue Nettobetrag des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Kenntnis der angesichts des Beibringungsgrundsatzes zur Ermittlung des betreffenden Sachverhalts nicht von Amts wegen verpflichteten Berufungskammer (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. März 2013 - 6 Sa 414/12 - BeckRS 2013, 69195; vgl. für die Ermittlung der pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens: BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - NJW 2003, 2189, 2190).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Der betriebliche Charakter der Tätigkeit geht auch nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer bei Durchführung der Tätigkeit grob fahrlässig handelt oder vorsätzlich seine Verhaltenspflichten verletzt (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - NZA 2011, 345, 347 Rn. 14; Urteil vom 18. April 202 - 8 AZR 348/01 - NJW 2003, 377, 378).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (Beschluss vom 27. September 1994 - GS 1/89 - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103) hat ein Arbeitnehmer bei betrieblich veranlasstem Handeln vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13
    Dem Umstand, dass beide Parteien bei Klageerhebung bzw. Erhebung der Widerklage sowie in ihren Rechtsausführungen während des Rechtsstreits von der Anwendung deutschen Rechts ausgegangen sind, ist zu entnehmen, dass sie entweder von vornherein ihre Vertragsbeziehungen deutschem Recht unterstellen wollten oder dass dieser Wille jedenfalls jetzt bei ihnen besteht (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - NJW-RR 1988, 482, 483).
  • LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06

    Provisionsanspruch des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 10 Sa 350/11

    Schadensersatz - Aufklärungspflicht über Doppelbesteuerungsabkommen

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 154/67

    Berechnung eines Verwaltungskostenaufschlags über die in Rechnung gestellten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.1995 - 7 Sa 843/95

    Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß; Grobe Fahrlässigkeit; Haftungsbeschränkung;

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