Weitere Entscheidung unten: SG Stade, 16.02.2012

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   OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08   

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OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08 (https://dejure.org/2009,10012)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - 7 U 129/08 (https://dejure.org/2009,10012)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 7 U 129/08 (https://dejure.org/2009,10012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erfüllung von Lohnforderungen durch den Betriebsübernehmer

  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 727; ; InsO § 179

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 2 S. 1
    Rechtsfolgen der Erfüllung von Lohnforderungen durch den Betriebsübernehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 479
  • NZI 2010, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 04.07.1904 - VI 309/03

    1. Fortgang des Prozeßverfahrens, wenn auf Feststellung einer vom Verwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    Die Frage, ob die Rechtskraftwirkung der Feststellung zur Tabelle einer Anmeldung durch den neuen Gläubiger entgegensteht, wird unterschiedlich beantwortet (Schumacher in: MünchKomm InsO, 2. Aufl. § 178 InsO, Rdnr. 68 mit Hinweis auf RGZ 37, 1,3 einerseits und RGZ 58, 369, 370 andererseits).

    Die Entscheidung RGZ 58, 369 vertritt den - gegenteiligen - Standpunkt: der spätere Prätendent sei durch den Tabelleneintrag nicht gehindert, die(selbe) Forderung im (Konkurs) Verfahren zu verfolgen, also erneut anzumelden.

    Lässt man nämlich mit der Entscheidung RGZ 58, 369 eine Zweitanmeldung - nach Tabelleneintrag - zu, so wird der Prätendentenstreit im Insolvenzverfahren für den Verwalter offenkundig.

  • RG, 14.12.1895 - I 364/95

    Rechtliche Bedeutung der Feststellung einer Forderung im Konkurse. Kann der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    Die Frage, ob die Rechtskraftwirkung der Feststellung zur Tabelle einer Anmeldung durch den neuen Gläubiger entgegensteht, wird unterschiedlich beantwortet (Schumacher in: MünchKomm InsO, 2. Aufl. § 178 InsO, Rdnr. 68 mit Hinweis auf RGZ 37, 1,3 einerseits und RGZ 58, 369, 370 andererseits).

    Die Entscheidung RGZ 37, 1 geht davon aus, dass die Rechtskraftwirkung des Tabelleneintrags einem Zweitanmelder entgegenstehe; er könne nur den vorrangig eingetragenen Gläubiger außerhalb des (Konkurs-)Verfahrens auf Abtretung verklagen.

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    c) Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.005,40 EUR zu (BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049, 2050).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    Die negative Feststellungsklage ist folglich unzulässig (BGHZ 91, 37, 41 f.).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 18/96

    Rechtsfolgen eines Vergleichs zwischen einem Gläubiger und einem als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    Ihm wird daher im Prüfungsverfahren nichts anderes übrig bleiben, als die Rechtszuständigkeit der Anmeldenden, und zwar auch hinsichtlich des bereits eingetragenen Gläubigers, mit der Beschränkung "bis zum Austrage des Streits unter ihnen" zu bestreiten; diesen Weg hat die Entscheidung BGH NJW 1997, 1014, 1015 für den Streit im Anmeldeverfahren aufgezeigt.
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 285/89

    Haftung des Krankenhausträgers für einen Arbeitsunfall einer Raumpflegerin mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    Entgegen der Annahme des Landgerichts erlischt die Gläubigerforderung nicht, sondern bleibt zum Zwecke des Rückgriffs erhalten (Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 426 BGB, Rdnr. 16 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 98).
  • RG, 08.01.1926 - II 282/25

    Wirkung der Feststellung zur Konkurstabelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 7 U 129/08
    Denn nach Eintragung in die Tabelle ist eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich (RGZ 112, 297, 299).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 14 U 65/12
    Hinsichtlich der weiteren Entscheidungsgründe nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 Satz 3 SGG Bezug auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des SG Stade in seinem angefochtenen Urteil vom 16. Februar 2012 (Az.: S 7 U 129/08, Seite 5 bis 7 der Entscheidungsgründe) und weist die Berufung aus diesen Gründen zurück.
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