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   OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13   

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https://dejure.org/2013,37234
OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13 (https://dejure.org/2013,37234)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2013 - 7 VA 2/13 (https://dejure.org/2013,37234)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 7 VA 2/13 (https://dejure.org/2013,37234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; FamFG § 13 Abs. 2
    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Einsicht der Staatsanwaltschaft in Betreuungsakten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 788
  • Rpfleger 2014, 425
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08

    Beiziehung familiengerichtlicher Akten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • OLG Köln, 03.01.1994 - 7 VA 6/93

    Bewilligung der Akteneinsicht; Gerichtsvorstand; Rechtswidrigkeit; Berechtigtes

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • OLG Celle, 20.11.1989 - 1 VAs 10/89

    Gewährung von Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen; Akteneinsicht als

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 WF 238/01

    Anspruch von Pflegeeltern auf Akteneinsichtnahme im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10

    Recht eines Gläubigers auf Einsicht in die Akte der familienrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Ebenso wie am Verfahren nicht beteiligten Personen, für welche § 13 Abs. 2 FamFG gilt, darf auch einer Behörde Akteneinsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder die Beteiligten einverstanden sind (vgl. Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O. Rn. 33; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1467).
  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die gerade in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit häufig erforderliche Offenlegung höchstpersönlicher Daten von Verfahrensbeteiligten oft nur dann erreicht werden kann, wenn diese sich auf die grundsätzliche Vertraulichkeit ihrer Angaben verlassen können (vgl. BayOblG FamRZ 2005, 237).
  • BayObLG, 19.08.1997 - 1Z BR 147/97

    Keine Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Versagung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13
    Der von einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde gestellte Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bei der es sich nicht um ein Gericht handelt, stellt sich als Amtshilfeersuchen gemäß Art. 35 Abs. 1 GG dar, über das nach allgemeiner Auffassung der Vorstand des Gerichts, also die Justizverwaltung zu befinden hat (vgl. Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13, Rn. 19; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 13, Rn. 47 u. 73; Musielak/Borth, Familiengerichtliche Verfahren, 1. und 2. Buch, 3. Aufl., § 13, Rn. 1; BayObLG FamRZ 1998, 438).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Die Entscheidung über den Antrag einer am Verfahren nicht beteiligten Behörde, ihr Einsicht in die gerichtliche Betreuungsakte eines laufenden Verfahrens zu bewilligen, ergeht bei zutreffender Behandlung - wie hier geschehen - als Justizverwaltungsakt zur Regelung einer Einzelangelegenheit auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG i. V. m. § 23a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 GVG (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Juli 2018, 2 VA 9/18, FamRZ 2019, 1730 [juris Rn. 4]; OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2018, 6 VA 5/17, FamRZ 2018, 846 [juris Rn. 11 f.]; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. September 2017, 3 WF 95/17, FamRZ 2018, 846 [juris Rn. 5]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2015, 3 VA 2/09, juris Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2015, 7 VA 1/15, FamRZ 2015, 1926 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 2. Dezember 2013, 7 VA 2/13, FamRZ 2014, 788 [juris Rn. 2]; VG München, Beschluss vom 19. November 2013, M 17 K 13.4088, juris Rn. 8; Sternal in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 13 Rn. 47; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 13 FamFG Rn. 4; Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 13 Rn. 8; Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 13 Rn. 19 und 48a; Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 58 Rn. 13; Borth/Grandel in Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, § 13 Rn. 7; Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 13 Rn. 28; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 299 Rn. 8; a. A. OLG Dresden, Beschluss vom 22. April 2016, 3 VA 6/16, FamRZ 2016, 1389 [juris Rn. 3] m. abl.

    (ee) Die Bewilligung der Aktenübersendung auf der Basis des hier gestellten Ersuchens verletzt die Antragstellerin somit in ihren Grundrechten (vgl. - noch zum Rechtszustand vor Geltung der DS-GVO und daran anknüpfender Regelungen im nationalen Recht - auch: OLG Naumburg, FamRZ 2018, 846 [juris Rn. 9 f.]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2015, 3 VA 2/09, juris Rn. 23 ff.; OLG Köln, FamRZ 2014, 788 [juris Rn. 6 ff.]).

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 7 VA 1/15

    Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch einer Behörde

    Der Senat folgt, worauf er bereits hingewiesen hat, in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.02.2013 - 7 VA 8/12 - und vom 02.12.2013 - 7 VA 2/13) der herrschenden Meinung (vgl. Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13, Rn. 19; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 13, Rn. 47 u. 73; Musielak/Borth, Familiengerichtliche Verfahren, 1. und 2. Buch, 3. Aufl., § 13, Rn. 1; Bahrenfuss in Bahrenfuss, FamFG, § 13, Rn. 9; OLG Hamm v. 7.10.2008 - 15 VA 7-9/08, FamRZ 2009, 806; BayObLG FamRZ 1998, 438), wonach der - wie hier - von einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde gestellte Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sich als Amtshilfeersuchen gemäß Art. 35 Abs. 1 GG darstellt, über das der Vorstand des Gerichts, im Streitfall mithin die Direktorin des Amtsgerichts Aachen, zu entscheiden hat.
  • OLG Köln, 29.01.2024 - 7 VA 8/23
    Der 7. Zivilsenat hat in einer älteren Entscheidung aus dem Jahr 2013 (7 VA 2/13, BeckRS 2014, 000243) das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG für statthaft gehalten und seine Zuständigkeit bejaht.
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20

    Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung

    b) Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Köln ohne Weiteres davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft gegen die Versagung der Akteneinsicht durch ein Amtsgericht desselben Bundeslands nach § 23 EGGVG vorgehen kann (Beschl. v. 27.03.2015 - 7 VA 1/15, juris (insoweit nicht ersichtl. aus FamRZ 2015, 1926); Beschl. v. 02.12.2013 - 7 VA 2/13, juris (insoweit nicht ersichtl. aus FamRZ 2014, 788)).
  • OLG Naumburg, 11.09.2017 - 3 WF 95/17

    Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft in ein Umgangsverfahren

    Bei dem von einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde, wie hier, gestellten Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, hier Umgangsrechtsverfahren, handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen gemäß Art. 35 Abs. 1 GG, über das der Vorstand des Gerichts, also die Justizverwaltung zu entscheiden hat (OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2013 - 7 VA 2/13 -, m.w.N., zitiert in juris).
  • OLG Naumburg, 20.04.2016 - 6 VA 1/16

    Justizverwaltungssache: Vorraussetzungen des Akteneinsichtsrecht eines am

    Ebenso wie am Verfahren nicht beteiligten Personen, für die § 299 Abs. 2 ZPO gilt, darf aber auch einer Behörde Akteneinsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder die Beteiligten einverstanden sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2013, Az.: 7 VA 2/13, - juris).
  • AG Euskirchen, 06.10.2017 - 1451-101
    Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Scheidungsakten gelten geleichermaßen für betreuungsgerichtliche Verfahren (vgl. im Ergebnis OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2013, 7 VA 2/13, zit. nach juris, Rz. 4 ff.).
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