Rechtsprechung
OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses; Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten; Bemessung der Vergütung eines Handelsvertreters nach den tatsächlich ausgezahlten Beträgen; Gleichstellung ...
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; HGB § 84 ff.; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 86 a; ; HGB § 92 a; ; BGB § 662; ; BGB § 665; ; BGB § 675 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 92a
Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei Bestimmung der Vergütungsgrenze nach § 5 Abs. 3 ArbGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- MLP 22 -, HV mit geringen Einkünften, Rechtsweg, Arbeitnehmerbegriff, Consultant-Vertrag, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Zuweisung einer Geschäftsstelle, Jour-fixe
Verfahrensgang
- LG München I, 27.12.2006 - 26 O 22902/05
- OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZB 53/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
Rechtswegeröffnung: Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick …
Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben. - OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06
Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine …
Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben. - OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit; …
Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
- OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines …
Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben. - OLG Dresden, 03.01.2007 - 14 W 1161/06
Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben. - BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63
Auszug aus OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07
Zwar kann der Unternehmer nicht durch erhöhte Zahlungen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschalten, weil als Vergütung im Sinn des § 5 Abs. 3 ArbGG nur die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche maßgebend sind (BGH NJW 1964, 457) und darüber hinausgehende Zahlungen als weitere Vorschüsse außer Ansatz bleiben.
- OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 W 30/14
Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von § 92a HGB
Allerdings vertritt das Oberlandesgericht München (Beschl. v. 22.06.2007 - 7 W 1079/07, juris) die Ansicht, Rückforderungen von Provisionen wegen Stornierung der Verträge hätten insoweit keine Berücksichtigung zu finden, da anderenfalls eine Gefahr der Manipulation des Rechtsweges etwa durch Vermittlung besonders stornoträchtiger Verträge vor Beginn der 6-Monatsfrist drohe. - OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09
Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer …
Allerdings vertritt das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 22.06.2007 - 7 W 1079/07, juris) die Ansicht, Rückforderungen von Provisionen wegen Stornierung der Verträge hätten insoweit keine Berücksichtigung zu finden, da anderenfalls eine Gefahr der Manipulation des Rechtsweges etwa durch Vermittlung besonders stornoträchtiger Verträge vor Beginn der 6-Monatsfrist drohe.