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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,3282
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10.OVG (https://dejure.org/2010,3282)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10.OVG (https://dejure.org/2010,3282)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10.OVG (https://dejure.org/2010,3282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG, § 7 Abs 1 Nr 1 BImSchV 32, § 9 Abs 2 Nr 1 BImSchV 32, § 3 Abs 1 S 1 Abf/AltLastG RP
    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen für Anwohner durch Altglas-Sammelbehälter in einem allgemeinen Wohngebiet; Von der Gemeinde i.R.d. Festlegung von Altglascontainerstandorten zu treffende Vorkehrungen zur Vermeindung einer Benutzung außerhalb der vorgesehenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen für Anwohner durch Altglas-Sammelbehälter in einem allgemeinen Wohngebiet; Von der Gemeinde i.R.d. Festlegung von Altglascontainerstandorten zu treffende Vorkehrungen zur Vermeindung einer Benutzung außerhalb der vorgesehenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärm durch Altglascontainer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um Altglassammelcontainer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Altglassammelbehälter in Wohngebiet

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Glascontainer in Wohngebieten: Aufstellung ist zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anwohner müssen Glascontainer dulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1253
  • DÖV 2010, 906
  • BauR 2010, 1907
  • BauR 2011, 147
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96

    Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Mit der Auswahl des Containerstandorts sowie der Bestimmung von Art und Anzahl der Sammelbehälter legt die Beklagte Anknüpfungspunkte fest, aus denen sich mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ergeben können und trägt hiermit neben dem Betreiber der Sammelbehälter die Verantwortung dafür, dass durch diese Festlegung keine Störung verursacht wird, die von den Anwohnern nicht mehr hingenommen werden muss (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 41).

    Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Sammelsysteme nach der Verpackungsverordnung, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris, Rn. 12; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 49).

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 670 und juris, Rn. 62 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 27.10.1993 - 26 CE 92.2699
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).

    Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Sammelsysteme nach der Verpackungsverordnung, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris, Rn. 12; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 49).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine unrechtmäßige Benutzung durch Dritte der Körperschaft, die nur für die Standortentscheidung verantwortlich ist, dann nicht zugerechnet werden kann, wenn die Behörde einer missbräuchlichen Nutzung durch einen an den Containern angebrachten Hinweis auf die Einhaltung der Einwurfzeiten Rechnung trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris Rn. 15; HessVGH Urteil vom 24.08.1999, a.a.O., S. 670 und juris Rn. 41).

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, kann nicht alleine anhand der Vorgaben technischer Regelwerke beurteilt werden, vielmehr ist die Beurteilung dieser Frage Teil einer einzelfallbezogenen Würdigung durch das Gericht (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996, NVwZ 1996, 1001, 1002 und juris, Rn. 8).

    Hierunter sind Verhaltensweisen oder Zustände zu verstehen, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und die sich möglicherweise für den Einzelnen sogar nachteilig auswirken, von der Bevölkerung insgesamt aber hingenommen werden, weil sie sich noch in den Grenzen des sozial Üblichen und Tolerierbaren handeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996, a.a.O., S.1001 und juris, Rn. 5).

    Ist hiernach grundsätzlich von der Sozialadäquanz des in der Straße "H." eingerichteten Containerstandortes auszugehen, so erweist sich der Sammelplatz nur dann als unzulässig, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Belastung über das Maß hinaus ansteigen lassen, das typischerweise zugemutet wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996, a.a.O., S. 1002 und juris, Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06

    Container; Unterlassungsanspruch; Sondernutzungserlaubnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 670 und juris, Rn. 62 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 47.02

    Medizinprodukte; Medizinprodukte-Betreiber; gesetzliche Krankenkassen; Sach- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Hinzu kommt, dass das Betreiben eines Gerätes oder einer Maschine die tatsächliche Sachherrschaft über dieses Objekt voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 C 47/02 - juris, Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00

    Lärmbelästigung durch Altglas-Container

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Standorte für Wertstoffcontainer sind deshalb innerhalb eines als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebietes als untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 298 und juris, Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu

    Mit der Auswahl der Standorte legt die Antragsgegnerin zu 2. Anknüpfungspunkte fest, aus denen sich mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ergeben können, und trägt hiermit neben dem Betreiber der Sammelbehälter die Verantwortung dafür, dass durch diese Festlegung keine Störung verursacht wird, die von den Anwohnern nicht hingenommen werden muss (vgl. HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 41; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 34).

    Nach dieser Vorschrift sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - wie die hier in Rede stehenden Altglassammelbehälter (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 27.10.1993 - 26 CE 92.2699 - juris Rn. 8; HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 44; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 37) - so zu errichten und zu betreiben, dass (1.) schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, (2.) nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und (3.) die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.

    Altglassammelcontainer sind grundsätzlich innerhalb von Wohngebieten als sozial adäquat und damit als nicht erheblich störend anzusehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1909 = juris Rn. 39).

    21 Ein Standort eines Altglassammelbehälters erweist sich nur dann als unzulässig, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Belastung über das Maß hinaus ansteigen lassen, das typischerweise zugemutet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1909 = juris Rn. 39).

    22 Die Rechtsprechung hat sich bislang im Hinblick auf die Bestimmung geeigneter Stellplätze für Altglassammelbehälter an Empfehlungen des Umweltbundesamts orientiert (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1909 = juris Rn. 40).

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Der aus diesem Sachverhalt abgeleitete Abwehranspruch ist somit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, beide .

    Als Maßstab dafür, ob Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb unzumutbar und nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG heranzuziehen, vgl. im Hinblick auf Wertstoffsammelcontainer: BVerwG, Beschluss vom 25. April 1997 - 7 B 114.97 -, ; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .

    Eine Lage im Wohngebiet, die eine hohe Akzeptanz der Sammelbehälter mit sich bringt, ist vielmehr gerade Voraussetzung für das Funktionieren der Wertstoffsammlung und daher als abfallwirtschaftlich erwünscht anzusehen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, ; VG München, Urteil vom 8. Oktober 2002 - M 16 K 01.2295 -, .

    Dem ist die Beklagte durch die Anbringung - im Klageverfahren noch einmal modifizierter - Hinweisschilder aber hinreichend nachgekommen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, .

  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, muss vom Gericht anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, BauR 2010, 1907).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12

    Lärm bei der Nutzung eines Spielplatzes durch eine Ganztagesschule

    Mit diesem Anspruch, dessen Grundlage aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12

    Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • VG Aachen, 05.06.2013 - 6 K 1362/12

    Antrag auf Umsetzung zweier Altglassammelcontainer des Typs Schäfer-System

    Der aus diesem Sachverhalt abgeleitete Abwehranspruch ist somit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, beide .

    Als Maßstab dafür, ob Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb unzumutbar und nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG heranzuziehen, vgl. im Hinblick auf Wertstoffsammelcontainer: BVerwG, Beschluss vom 25. April 1997 - 7 B 114.97 -, ; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG - Urteil vom 24. Oktober 2012 - 8 A 10301/12.OVG -, UPR 2013, 77 und juris, Rn. 16).
  • VG Trier, 28.01.2015 - 5 K 1542/14

    Spielplatzlärm in Bernkastel-Wehlen

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 14 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz - GG - oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rdnr. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVG RP).
  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, muss vom Gericht anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, BauR 2010, 1907).
  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

    BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77/87 -, Juris, Rdnr. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10357/10 -, Juris, Rdnr. 32; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.2007 - 4 B 612/06 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 -, Juris, Rdnr. 38.
  • VG Arnsberg, 01.12.2014 - 8 K 846/14

    Begehren eines Grundstückeigentümers auf Verlegung eines

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 4 K 470/15

    Abfall, Abfallbehälter, bauaufsichtliches Einschreiten, Baugenehmigung, Baurecht,

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