Rechtsprechung
   AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32340
AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06 (https://dejure.org/2009,32340)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 26.01.2009 - 8 IK 94/06 (https://dejure.org/2009,32340)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 8 IK 94/06 (https://dejure.org/2009,32340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 InsO; § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO; § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I; § 54 Abs. 4 SGB I; § 850c ZPO; § 850f Abs. 1 Buchst. a ZPO
    Pflicht eines Insolvenzschuldners zur Anzeige der Aufnahme einer neuen Beschäftigung gegenüber einem Treuhänder; Annahme eines pfändbaren Einkommens durch das Arbeitseinkommen eines Schuldners mit zusätzlich bezogenen Sozialleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Insolvenzschuldners zur Anzeige der Aufnahme einer neuen Beschäftigung gegenüber einem Treuhänder; Annahme eines pfändbaren Einkommens durch das Arbeitseinkommen eines Schuldners mit zusätzlich bezogenen Sozialleistungen

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5; SGB II § 9 Abs. 2; ZPO § 850f Abs. 1 lit. a
    Obliegenheitsverletzung wegen der Nichtanzeige von Erwerbseinkommen; keine Berücksichtigung faktischer Unterhaltspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 20/05

    Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen

    Auszug aus AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06
    Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sind dabei zusammenzurechnen ( BGH, Beschl. v. 05.04.2005, VII ZB 20/05 ).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 243/06

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt wird, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem einleuchten würde (BGH NZI 2007, 733 [BGH 27.09.2007 - IX ZB 243/06] ).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/05

    Berechtigung der Gläubiger zur Stellung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06
    Von Bedeutung könnte allenfalls sein, ob die unrichtigen Angaben von vornherein als völlig bedeutungslos für die Befriedigung der Gläubiger erscheinen (BGH ZVI 2007, 327 [BGH 22.02.2007 - IX ZB 120/05] ).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07

    Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06
    Die faktische Unterhaltsleistung gegenüber der Tochter seiner Ehefrau ist zwar sozialhilferechtlich nach § 9 Abs. 2 SGB II , aber nicht insolvenz- und vollstreckungsrechtlich nach § 850f Abs. 1 Ziff. a) ZPO zu berücksichtigen (vgl. dazu Goebel ZVI 2008, 513 [OLG Frankfurt am Main 04.07.2008 - 24 U 146/07] ; a.A. OLG Frankfurt/M. ZVI 2008, 384; Zimmermann/Zipf, ZVI 2008, 374).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 132/04

    Verschulden des Insolvenzschuldners bei Nichtangabe eines Vermögensgegenstandes;

    Auszug aus AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06
    Wo diese Wesentlichkeitsgrenze verläuft, ist von den Umständen im Einzelfall abhängig und nicht allgemein gültig zu beantworten (BGH NZI 2005, 233 [BGH 09.12.2004 - IX ZB 132/04] ).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZB 154/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben

    Auszug aus AG Oldenburg, 26.01.2009 - 8 IK 94/06
    Die Nichtangabe der Beschäftigung und des erzielten Einkommens waren zumindest geeignet, die Befriedigung der Gläubiger zu gefährden ( BGH, Beschl. v. 17.01.2008, IX ZB 154/07 ).
  • AG Hamburg, 26.03.2012 - 67c IN 322/07

    Vorliegen des Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr.5 InsO bei Verstoß gegen die

    Es besteht eine "aktive Auskunftspflicht", d.h. Angaben über Aufnahme einer Beschäftigung und das erzielte Einkommen sind vom Schuldner aus eigenem Antrieb zu machen (AG Oldenburg v, 26.1.2009, ZInsO 2009, 686: Auf das Ergebnis, dass die Einkünfte letztendlich wg. der Unterhaltspflichten nicht pfändbar waren, komme es nicht an, da dem Treuhänder überhaupt die -komplizierte- Berechnung nicht ermöglicht worden sei).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht