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LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Teilrückzahlung einer Abfindung; Gewährung der Abfindung auf der Grundlage einer an Leistungen des Arbeitsamtes gekoppelten Aufhebungsvereinbarung; Auslegung der arbeitsvertraglichen Klausel über die Abfindung; Regelung im Arbeitsvertrag unter dem ...
- Judicialis
ArbGG § 64; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 819; ; BGB § 819 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 § 812
Rückforderung einer Abfindung nach Zahlung von Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvereinbarung unter Vorbehalt staatlicher Leistungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.10.2004 - 5 Ca 712/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04
Auslegungsmaterie ist regelmäßig der geschriebene Text, wobei die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände miteinbezogen werden können, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BAG NJW 1971, 639). - BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92
Zuschuß zum Kurzarbeitergeld; Termin in Erfurt
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04
Die Auslegung der Klausel in der Aufhebungsvereinbarung "Die Höhe der Abfindung ist u.a. abhängig von der Dauer und Höhe eines evtl. Arbeitslosengeldes, das erst mit den entsprechenden Bescheiden des Arbeitsamtes feststeht (Ziff. 7.2.1 2. Abs. Sozialplan Migration" vom 28.03.1995)" hat nach den Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu erfolgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.12.2003 8 Sa 772/03 m.w.N. auf BAG Urteil vom 21.04.1993 4 AZR 543/92). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 8 Sa 772/03
Aufhebungsvertrag - Widerruf
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 982/04
Die Auslegung der Klausel in der Aufhebungsvereinbarung "Die Höhe der Abfindung ist u.a. abhängig von der Dauer und Höhe eines evtl. Arbeitslosengeldes, das erst mit den entsprechenden Bescheiden des Arbeitsamtes feststeht (Ziff. 7.2.1 2. Abs. Sozialplan Migration" vom 28.03.1995)" hat nach den Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu erfolgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.12.2003 8 Sa 772/03 m.w.N. auf BAG Urteil vom 21.04.1993 4 AZR 543/92).