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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 8 Ta 182/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 (https://dejure.org/2009,17480)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 (https://dejure.org/2009,17480)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 8 Ta 182/08 (https://dejure.org/2009,17480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung des Zwangsgeldes nach vergleichsweiser Erledigung des Zwangsgeldverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 788 Abs. 2; ; ZPO § 788 Abs. 3; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerstattung des Zwangsgeldes nach vergleichsweiser Erledigung des Zwangsgeldverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08

    Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschlusses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 8 Ta 182/08
    Das Beschwerdegericht folgt diesbezüglich der wohl überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, wonach die Rückzahlungsanordnung durch das Prozessgericht selbst erfolgen kann (vgl. LAG Bremen v. 30.09.2008 - 3 Ta 40/08 - m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 06.12.1989 - 5 AZR 53/89

    Zwangsgeld: Rückforderung von vollstrecktem Zwangsgeld nach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 8 Ta 182/08
    Damit ist die Rechtsgrundlage für den Zwangsgeldbeschluss vom 03.09.2008 entfallen, was zur Folge hat, dass der Beklagten in analoger Anwendung von § 812 Abs. 1 S. 2 BGB ein Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des vollstreckten Zwangsgeldes zusteht (BAG v. 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 - AP Nr. 5 zu § 62 ArbGG 1979).
  • LAG Nürnberg, 27.07.2016 - 5 Ta 61/16

    Rückerstattung Zwangsgelder bei vollstreckter Weiterbeschäftigung

    Die Rückzahlungsverpflichtung ist die verwaltungsmäßige Folge des Wegfalls des Zwangsgeldbeschlusses, ohne dass die Staatskasse hiergegen in der Sache Einwendungen erheben könnte, wenn ihr das Zwangsgeld - wie vorliegend - zugeflossen ist (LAG Rheinland-Pfalz 13.2.2009 - 8 Ta 182/08; LAG Bremen 30.9.2008 - 3 Ta 40/08 - . w. N.).

    Damit scheidet zudem eine Rückzahlung der Zwangsgelder analog § 812 BGB (BAG 6, 12.1989 - 5 AZR 53/89 - NJW 1990, 2579; LAG Rheinland-Pfalz 13.2.2009 - 8 Ta 182/08; HessLAG 13.9.2013 - 12 Ta 393/12) aus, weil diese nicht ohne Rechtsgrund gezahlt wurden.

    Die Rückzahlungsverpflichtung ist, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 zitiert nach Juris) ausführt, die verwaltungsmäßige Folge des Wegfalls des Zwangsgeldbeschlusses, ohne dass die Staatskasse hiergegen in der Sache Einwendungen erheben könnte.

  • LAG Hamm, 27.06.2017 - 4 Ta 514/16

    Zwangsgeld; Rückzahlung; Rechtskraft; Aufhebung

    Gleiches würde gelten, wenn man den Rückzahlungsanspruch aus §§ 776 Satz, 775 Nr. 1 ZPO ableiten wollte (dazu LAG Bremen a.a.O. m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09

    Vollstreckungstitel - kein vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine

    Einer Aufhebung des arbeitsgerichtlichen Zwangsgeldbeschlusses vom 19.01.2009 - 8 Ca 857/08 - bedurfte es nicht, da dieser infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien wirkungslos geworden ist (vgl. dazu den Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 -).
  • LAG Hessen, 13.09.2013 - 12 Ta 393/12

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteten

    Das Zwangsgeld steht der Staatskasse nicht aus eigenem materiellem Recht zu (OLG Frankfurt 12.04.1991 - 4 WF 181/90 - JurBüro 1991, 1554; OLG Zweibrücken 18.09.1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 0LG Zweibrücken 13.03.2000 - 3 W 44/00 LAG Bremen 30.09.2008 - 3 Ta 40/08 m.w. Nachw. aus Lit. u. Rechtsprechung - juris; LAG Rheinland-Pfalz 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 - juris).
  • LAG Nürnberg, 15.04.2013 - 7 Ta 27/13

    Zwangsvollstreckung - Zwangsgeld - Rückerstattung nach Vergleich

    Das erkennende Gericht nimmt in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 13.02.2009 - 8 Ta 182/08; juris) an, dass es in diesem Fall dem Schuldner grundsätzlich nicht zuzumuten ist, ein eigenständiges Klageverfahren einzuleiten, um das Zwangsgeld wieder zu erlangen.
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