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   LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04   

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https://dejure.org/2004,14513
LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04 (https://dejure.org/2004,14513)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.07.2004 - 8 Ta 72/04 (https://dejure.org/2004,14513)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 8 Ta 72/04 (https://dejure.org/2004,14513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten; Voraussetzungen für die Eigenschaft eines Arbeitnehmers; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Rechtsstreitigkeiten über ein der Organstellung zugrunde liegendes Arbeitsverhältnis; Aufhebung eines Arbeitsvertrages durch ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; ArbGG § 5 Abs. 2 Satz 3; ; GVG § 23 Nr. 1; ; GVG § 71; ; BGB § 167 Abs. 2; ; BGB § 623

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitsrechtsweg bei Streit um Anstellungsverhältnis des hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04
    Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG greift bereits ein, wenn der Dienstnehmer zum Organ bestellt werden soll, diese Bestellung aber unterbleibt (BAG 25.06.1997 - 5 AZB 41/96, AP Nr. 36 zu § 5 ArbGG 1979).

    Denn greift der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bereits ein, wenn der Dienstnehmer zum Organmitglied bestellt werden soll, diese Bestellung aber unterbleibt (vgl. BAG vom 25.06.1997 a. a. O.), so muss dies erst recht gelten, wenn eine Bestellung erfolgt und lediglich aus formellen Gründen unwirksam ist.

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04
    Denn § 5 Abs. 1 Satz 3 fingiert, dass dieses Anstellungsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis "gilt"; die Fiktion wirkt daher auch in den Fällen eines objektiv gegebenen Arbeitsverhältnisses des Organs (BAG 06.05.1999 - 5 AZB 22/98, AP Nr. 46 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 24.06.1996 - 5 AZB 35/95

    Rechtsweg für Klage eines Arbeitnehmers gegen einen GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04
    Zwar genügt für § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bereits die satzungsgemäße Vertretungsmacht (BAG 05.05.1997 - 5 AZB 35/95, AP Nr. 31 zu § 5 ArbGG 1979); doch hat der Kläger entgegen dem Wortlaut des Vertrages vom 25.09.2002 nicht die Stellung eines satzungsgemäßen Geschäftsführers erlangt, da die Satzung der Beklagten vom 08.04.1995 das Organ eines besonderen Geschäftsführers nicht vorsah.
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.2004 - 8 Ta 72/04
    Anders liegt es, wenn die Rechtsstreitigkeiten nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung der Parteien betrifft (BAG 23.08.2001 - 5 AZB 9/01, AP Nr. 54 zu § 5 ArbGG 1979).
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