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KG, 17.04.2003 - 8 U 101/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Verzuges mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages; Beibehaltung des Streitgegenstandes bei Auswechslung der Berechnungsgrundlage des Anspruchs; Notwendiger Inhalt eines wirksamen Vorvertrages; Darlegungslast des Anspruchstellers ...
- Judicialis
ZPO § 533; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 320; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 542
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen Nichtübernahme eines Mietobjektes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.02.2002 - 12 O 262/01
- KG, 17.04.2003 - 8 U 101/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90
Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität
Auszug aus KG, 17.04.2003 - 8 U 101/02
Darin liegt keine Änderung des Streitgegenstands, so dass es auch nicht an der Beschwer fehlt (vgl. dazu BGH, NJW-RR 1991, 1279). - BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90
Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages …
Auszug aus KG, 17.04.2003 - 8 U 101/02
Dies reicht aber für einen wirksamen Vorvertrag aus, weil im Übrigen die fehlende Einigung der Parteien im Streitfall durch richterliche Entscheidung unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Parteiwillens im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gemäß den §§ 157, 242 BGB überwunden werden könnte (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 139;… Bub/Treier/Reinstorf, aaO, II Rn. 143). - BGH, 12.07.1994 - VI ZB 43/93
Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus KG, 17.04.2003 - 8 U 101/02
Denn dann fehlt es an der notwendigen Beschwer, die nur vorliegt, wenn die durch das erstinstanzliche Urteil hervorgerufene Beeinträchtigung beseitigt werden soll (vgl. dazu BGH, NJW-RR 1994, 1404; NJW 1996, 795).
- VG Neustadt, 24.05.2012 - 2 K 504/11
Investitionskostenzuschuss zur Wiedereröffnung eines Hotels; vorzeitiger …
Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch dann nicht, wenn man in der vorgenannten Vereinbarung trotz des Umstands, dass der Wille zur Zahlung eines gewerblichen Mietzins für ein nicht nutzbares Hotel fernliegt und sich die Parteien auch nicht in vollstreckbarer Weise auf einen konkreten Mietzins für die Zukunft geeinigt haben (vgl. hierzu z.B. KG Berlin, Urteil vom 17. April 2003 - 8 U 101/02 -, juris), einen auf den späteren Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags gerichteten Vorvertrag sehen wollte. - OLG Dresden, 17.07.2007 - 14 U 13/07 Es reicht aus, wenn der Vorvertrag soviel regelt, dass sich im Streitfall der Inhalt des Hauptvertrages in Anknüpfung daran im Wege ergänzender Auslegung bestimmen lässt (Hanseatisches OLG Bremen, NJW-RR 1995, 1453; KG Berlin, KGR Berlin 2004, 240; BGH NJW-RR 1993, 139;… Palandt-Heinrichs, Rdn. 20 vor § 145).