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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.12.2003 - 8 U 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3808
OLG Celle, 12.12.2003 - 8 U 35/03 (https://dejure.org/2003,3808)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2003 - 8 U 35/03 (https://dejure.org/2003,3808)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 8 U 35/03 (https://dejure.org/2003,3808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    6 Abs. 3 VVG; § 12 Abs. 3 VVG; § 16 Nr. 2 AVB; § 16 Nr. 9 AVB; § 209 Abs. 1 BGB; § 167 ZPO
    Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers bei einem Schadensereignis, welches Ansprüche gegen ihn selbst auslösen könnte; Treuwidrige Berufung auf eine Ausschlussfrist bei gleichtzeitig selbst eingereichter fristgerechter Klage; Ansprüche gegen eine ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers bei einem Schadensereignis, welches Ansprüche gegen ihn selbst auslösen könnte; Treuwidrige Berufung auf eine Ausschlussfrist bei gleichtzeitig selbst eingereichter fristgerechter Klage; Ansprüche gegen eine ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Statiker - Anzeigepflicht gegenüber Betriebshaftpflichtversicherung

  • Judicialis

    VVG § 6 III; ; VVG § 12 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 12 Abs. 3
    Zur Anzeigeobliegenheit eines Statikers nach dem Auftreten von Rissen im errichteten Gebäude gegenüber seiner Betriebshaftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebshaftpflicht: Anzeigeobliegenheit eines Statikers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsschutz trotz Verletzung der Anzeigeobliegenheiten und Versäumung der Klagefrist (IBR 2004, 1030)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2003 - VII ZB 19/02

    Auslegung der Parteibezeichnung

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2003 - 8 U 35/03
    Es kann insofern dahingestellt bleiben, ob es sich tatsächlich um einen Fall des Parteiwechsels gehandelt hat, mit der Folge, dass Rechtshängigkeit erst mit der Zustellung des Parteiänderungsschriftsatzes eintrat (Zöller-Greger ZPO, 23. Aufl. 2002, Rn. 31 zu § 263 ZPO) oder um einen Fall der bloßen Parteiberichtigung (Zöller-Vollkommer a. a. O., Rn. 13 vor § 50 ZPO, vgl. dazu jetzt BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - VII ZB 19/02 - zugänglich über www.bundesgerichtshof.de).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - I-8 U 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24438
OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - I-8 U 35/03 (https://dejure.org/2004,24438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2004 - I-8 U 35/03 (https://dejure.org/2004,24438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - I-8 U 35/03 (https://dejure.org/2004,24438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 8 U 35/03
    Diese Beweiserleichterung hilft dem Patienten jedoch zunächst nur insoweit, als sie die Vermutung begründet, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen worden ist (BGH NJW 1988, 2949).
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