Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 30.06.2004

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   KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04   

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KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04 (https://dejure.org/2004,10872)
KG, Entscheidung vom 15.07.2004 - 8 U 35/04 (https://dejure.org/2004,10872)
KG, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 8 U 35/04 (https://dejure.org/2004,10872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Restkaufpreises für die Lieferung von Heizöl; Abgabe einer Willenserklärung im Rahmen der Vertretungsmacht eines Stellvertreters; Auslegung der Willenserklärung eines Vertreters; Ausschluss eines Vortrages in der Berufunginstanz; Aufgaben einer ...

  • Judicialis

    BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziffer 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei Stellvertretung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizölbestellung durch Hausverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04
    Typischerweise handelt der Hausverwalter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Eigentümers, auch wenn dessen Namen nicht genannt wird (KG, KGR 1996, 73; Brandenburgisches OLG, ZMR 1997, 598; BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03).

    Dies gilt sowohl bei der Vergabe von Bauleistungen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03), als auch bei der Vergabe von Reparatur und Instandsetzungsaufträgen ab einem bestimmten Größenumfang (KG a.a.O), als auch bei Vertragsschlüssen mit Versorgungsunternehmen (Urteil des Kammergerichts vom 24. Mai 2004 - 12 U 328/02) und ebenso bei der Erteilung eines Auftrags zur Heizöllieferung wie im vorliegenden Fall.

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04
    Sie ist vielmehr auch dann maßgebend, wenn ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (BGH, NJW-RR 1988, 475; BGH, LM § 164 BGB, Nr. 10).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04
    Typischerweise handelt der Hausverwalter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Eigentümers, auch wenn dessen Namen nicht genannt wird (KG, KGR 1996, 73; Brandenburgisches OLG, ZMR 1997, 598; BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03).
  • KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02

    Anzeige der Übernahme der Hausverwaltung mit Änderung des Rechnungsversands kein

    Auszug aus KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04
    Dies gilt sowohl bei der Vergabe von Bauleistungen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03), als auch bei der Vergabe von Reparatur und Instandsetzungsaufträgen ab einem bestimmten Größenumfang (KG a.a.O), als auch bei Vertragsschlüssen mit Versorgungsunternehmen (Urteil des Kammergerichts vom 24. Mai 2004 - 12 U 328/02) und ebenso bei der Erteilung eines Auftrags zur Heizöllieferung wie im vorliegenden Fall.
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OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.06.2004 - 8 U 35/04 (https://dejure.org/2004,50920)
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