Rechtsprechung
OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 VVG; § 818 Abs. 3 BGB; § 9 AGBG
Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Versicherungstarif ; Anfängliches Fehlen der Versicherungsfähigkeit; Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Versicherungstarif ; Anfängliches Fehlen der Versicherungsfähigkeit; Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 313; VVG § 12; MBKT 94 § 15 Buchst. a
Anspruch des Versicherers aus § 313 BGB auf Rückforderung gewährter Leistungen bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MB/KT 94 § 15a; BGB § 313 (n.F.); VVG § 12
Rückforderungsanspruch des Versicherers bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Irrige Annahme der Selbständigkeit des Versicherungsnehmers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Scheinselbstständiger" muss Krankentagegeld zurückzahlen - Gericht erklärte den Mann zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- LG Hannover, 13.03.2003 - 14 O 3224/01
- OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 319
- VersR 2004, 632
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 14.09.1989 - 5 U 245/88
Anspruch auf Krankentagegeld; Versicherungsfähigkeit des Anspruchsinhabers; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
Hieraus wird überwiegend geschlossen, dass die Regelung nicht anwendbar ist, wenn die Versicherungsfähigkeit von Beginn an gefehlt hat (OLG Köln VersR 1990, 769, 770;… Bach/Moser, a.a.O., Rdnr. 9;… § 2 MB/KT Rdnr. 9;… § 2 MB/KK Rdnr. 27 - 29).Die beiderseitige Unkenntnis dieses Umstandes führt lediglich zur Anwendung der Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage, während umgekehrt gerade die Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit eine Vertragsanpassung grundsätzlich ausschließt (OLG Köln VersR 1990, 769, 771; LG Köln VersR 1985, 384, 385).
- LG Köln, 19.09.1984 - 24 O 64/83
Provisionsabgabeverbot, Begünstigungsverbot
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
Jedenfalls kommt nämlich ein Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn die Parteien sich bei Vertragsschluss in einem beiderseitigen subjektiven Irrtum befinden, d.h. fälschlich davon ausgehen, dass die versicherte Person die Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Tarif erfüllt (LG Köln VersR 1985, 384, 385;… Bach/Moser, § 2 MB/KK Rdnr. 29;… Prölss/Martin, § 2 MB/KT Rdnr. 2; vom Grunde auch OLG Köln VersR 1990, 770, 771).Die beiderseitige Unkenntnis dieses Umstandes führt lediglich zur Anwendung der Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage, während umgekehrt gerade die Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit eine Vertragsanpassung grundsätzlich ausschließt (OLG Köln VersR 1990, 769, 771; LG Köln VersR 1985, 384, 385).
- BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
In dieser Fassung verstößt die Klausel zwar gegen § 9 AGBG a.F., weil sie zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses trotz der Möglichkeit späterer Wiedererlangung der Versicherungsfähigkeit führt (vgl. BGH VersR 1992, 477, 478; 479, 480 zu § 15 a) MB/KT 78 und dem Beendigungsgrund der Berufsunfähigkeit; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 15 MB/KT Rdnr. 2; Bach/Moser, MB/KK, MB/KT, 3. Aufl., § 15 MB/KT Rdnr. 3).
- BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem Eintritt künftiger Umstände, auf denen sich der Geschäftswille aufbaut (BGH NJW 1982, 2184, 2185). - BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
Neben diesem vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung nicht geschuldeter Leistungen kommt ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB nicht in Betracht (BGH VersR 1992, 479, 480). - BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93
Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
Maßgebend ist hierfür die Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Forderung ergibt (BGH VersR 1994, 337, 338).
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12
Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur …
Dementsprechend hat die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte Anspruch auf Auskehrung von irrtümlich gezahlten und erstatteten Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung aufgrund einer durch den Irrtum bedingten Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben (so Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 11. Dezember 2003 8 U 61/03, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2004, 319; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 I-17 U 103/07, 17 U 103/07, Monatsschrift für Deutsches Recht 2008, 790). - OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 8 U 33/04
Zur Zulässigkeit der Überschreitung des 2,3 fachen Satzes der Gebührenordnung für …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (zuletzt Urt. v. 22.07.2004 - 8 U 61/03 - u. Urt. v. 21.03.2002 - 8 U 118/01 -), ist für das Vorliegen einer Individualvereinbarung maßgebend, dass sie auf das individuelle Behandlungserfordernis des Patienten abgestimmt ist. - OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 17 U 103/07
Sozialversicherung - Rückerstattung durch Arbeitgeber bei Irrtum über SV-Pflicht
Dieser beiderseitige Irrtum über die vorausgesetzte Rechtslage stellt sich nach seiner Aufdeckung als Störung der Grundlage des Anstellungsvertrages dar (ebenso OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003, NJW-RR 2004, 319 für den Fall der irrigen Annahme, der Versicherungsnehmer sei selbständig und könne deshalb eine Krankentagegeldversicherung abschließen, während ein Fall der Scheinselbständigkeit vorlag und er tatsächlich sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer war).