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   OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05   

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OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05 (https://dejure.org/2005,6365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2005 - 8 W 47/05 (https://dejure.org/2005,6365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 8 W 47/05 (https://dejure.org/2005,6365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 116 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 127 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 116 S. 1 Nr. 1 § 127 Abs. 2
    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 16 O 3/05
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Die vom Landgericht für seine anderslautende Auffassung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1997, 3318, 3319) stützt diesen Standpunkt nicht.
  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Unabhängig davon ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, nämlich die Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens, wahrnimmt (BGH NJW 1998, 1229).
  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Zwar entspricht es herrschender Auffassung, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 25. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer, § 114, Rdnr. 41).
  • OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04

    Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    An die insoweit zu treffende Prognose sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, so dass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senat, Beschluss vom 28.12.2004, 8 W 64/04, NJW-RR 2005, 723; OLG Hamm, 29. ZS, a. a. O.).
  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Für die Beurteilung der danach maßgeblichen Frage, ob den Insolvenzgläubigern die Kostenaufbringung unzumutbar ist, kommt es darauf an, ob ein verständiger Dritter an ihrer Stelle nicht dazu bereit wäre (Senat, Beschluss vom 12.4. 2005, 8 W 33/04, OLGR 2005, 483, 484; OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak-Fischer, 4. Aufl. § 116 Rdnr. 9).
  • OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04

    Mutwilligkeit einer Klage des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Hinzu kommt, dass auch im Rahmen dieser Beurteilung das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist, wozu vorrangig auch die Durchsetzung der Kapitalerhaltungsvorschriften dient (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.2. 2005, ZInsO 2005, 323, 324).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04

    Zur Prüfung der Gewärung von Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Für die Beurteilung der danach maßgeblichen Frage, ob den Insolvenzgläubigern die Kostenaufbringung unzumutbar ist, kommt es darauf an, ob ein verständiger Dritter an ihrer Stelle nicht dazu bereit wäre (Senat, Beschluss vom 12.4. 2005, 8 W 33/04, OLGR 2005, 483, 484; OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak-Fischer, 4. Aufl. § 116 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 8 W 29/02

    Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter; Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Diese öffentliche Aufgabe ist selbst dann anzuerkennen, wenn durch die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Vermögenswerte zur Masse gezogen werden sollen, die unmittelbar den Insolvenzgläubigern zugute kommen, sondern wenn der Insolvenzverwalter dadurch überhaupt erst in die Lage versetzt werden soll, das Verfahren durchzuführen, was sich mittelbar zugunsten der Insolvenzgläubiger auswirken kann (Senat, Beschluss vom 26.9. 2002, 8 W 29/02, OLGR 2003, 12).
  • OLG Hamm, 10.11.1998 - 29 W 118/98
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Zwar entspricht es herrschender Auffassung, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 25. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer, § 114, Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1997 - 22 W 61/97
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
    Zwar entspricht es herrschender Auffassung, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 25. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer, § 114, Rdnr. 41).
  • KG, 09.11.2020 - 2 W 1022/20

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung bei Zahlungsklage des

    In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass einem Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung versagt werden kann, die Rechtsverfolgung sei mutwillig, weil der Erfolg einer Zwangsvollstreckung aus dem erstrebten Titel ungewiss oder eine Beitreibung zurzeit sogar unmöglich sei (OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 9 W 133/14; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 8 W 47/05, beide zitiert nach juris).

    An die insoweit zu treffende Prognose sind strenge Anforderungen zu stellen, sodass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 9 W 133/14; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 8 W 47/05, beide zitiert nach juris).

  • OLG Oldenburg, 18.10.2010 - 6 W 117/10

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Zudem handelt es sich um eine Einschränkung in dem beschriebenen Sinne, wenn § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO so zu verstehen wäre, dass der Verwalter die Masse betreffende Prozesse auf eigenes Kostenrisiko zu führen hätte (vgl. BGH NJW-RR 2004, 136, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 460/02 in juris Rn 3 und 4 mit zahlreichen Nachweisen; OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2005 - 8 W 47/05, in juris Rn 9).
  • FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08

    Zugehörigkeit von Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene

    Diese öffentliche Aufgabe ist selbst dann anzuerkennen, wenn durch die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Vermögenswerte zur Masse gezogen werden sollen, die unmittelbar den Insolvenzgläubigern zugute kommen, sondern wenn der Insolvenzverwalter dadurch überhaupt erst in die Lage versetzt werden soll, das Verfahren durchzuführen, was sich mittelbar zugunsten der Insolvenzgläubiger auswirken kann (vgl. OLG Hamm, 8. Zivilsenat, Beschluß vom 02. Dezember 2005, 8 W 47/05, ZInsO 2006, 164 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 24.01.2007 - 10 O 490/06
    Diese Großgläubiger haben daher im Falle des Obsiegens mit einer nicht nur geringfügigen Quotenverbesserung zu rechnen, so dass eine Prozessführung aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint (std. Rspr. vgl. OLG Koblenz, JurBürö 2001, 158, OLG Celle NdsRpfl. 2004, 150, OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2005 -8 W 47/05 - ).
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