Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 29.05.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,205
BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02 (https://dejure.org/2002,205)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 (https://dejure.org/2002,205)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 (https://dejure.org/2002,205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BauGB § 242 Abs. 9; VwGO § 113 Abs. 3
    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Willkürverbot; Vorteil; Urteilstenor; Aufhebung des Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Abschnittsbildung; Aufhebung des Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung; Erschließungsbeitrag; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Urteilstenor; Vorteil; Willkürverbot

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 1; BauGB § 242 Abs. 9; VwGO § 113 Abs. 3
    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die Herstellung von Radwegen - Herstellung einer Erschließungsanlage vor Wirksamwerden des Beitritts der DDR - Willkürverbot bei Abschnittsbildungen im Erschließungsbeitragsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BauGB § 242 Abs. 9; ; VwGO § 113 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsprozessrecht; Abgabenrecht; Baurecht - Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Willkürverbot; Vorteil; Urteilstenor; Aufhebung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung einer Erschließungsanlage: Beitragspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    § 242 Abs. 9 BauGB; GG Art. 3 Abs. 1; § 113 Abs. 3 VwGO
    Erschließungsbeitrag für Straßen - Herstellung vor Wirksamwerden des Beitritts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 200
  • NVwZ 2003, 1130
  • NVwZ 2003, 65
  • ZMR 2003, 463
  • NJ 2003, 217
  • DVBl 2003, 338
  • DÖV 2003, 333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Entsprach hiernach die Auffassung des Berufungsgerichts, die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Radwege sei nach § 242 Abs. 9 BauGB ausgeschlossen, der sich aus dem Bundesrecht ergebenden Rechtslage, so hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96, 97 ff. und vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 55.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 256) zu Recht die Frage aufgeworfen, ob und ggf. in welchem Umfang der angefochtene Bescheid nach dem sächsischen Straßenausbaubeitragsrecht (§§ 26 ff. SächsKAG) aufrechterhalten werden kann.
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Bei der erforderlichen Abwägung sind die voraussichtliche Dauer der gerichtlichen und einer behördlichen Sachverhaltsermittlung sowie die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2000 - VIII R 32/99 - BFH/NV 2001, 178 f.; Gerhardt, a.a.O., Rn. 48; Kuntze, a.a.O., Rn. 90).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Dies habe zur Folge, dass die Kosten einer Teileinrichtung, die - wie hier die Radwege - einer vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellten Erschließungsanlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts hinzugefügt werde, nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen seien (ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bgb. 2000, S. 213 ; VG Magdeburg, Urteil vom 28. September 1995 - 2 A 2200/94 -, Finanzwirtschaft 1996, S. 261 ).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 55.91

    Erhebung von Beiträgen auf Grund der Verbesserung durch eine Fahrbahnerneuerung -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Entsprach hiernach die Auffassung des Berufungsgerichts, die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Radwege sei nach § 242 Abs. 9 BauGB ausgeschlossen, der sich aus dem Bundesrecht ergebenden Rechtslage, so hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96, 97 ff. und vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 55.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 256) zu Recht die Frage aufgeworfen, ob und ggf. in welchem Umfang der angefochtene Bescheid nach dem sächsischen Straßenausbaubeitragsrecht (§§ 26 ff. SächsKAG) aufrechterhalten werden kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Die vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht vertretene Gegenansicht hält demgegenüber zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage für geboten: War eine Erschließungsanlage vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Sinne von § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB "bereits hergestellt" worden, kann danach ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts weitere Teile hinzugefügt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, S. 225 ; VG Leipzig, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 6 K 837/99 -, VwRR MO 2000, S. 184 ; Becker, LKV 1999, S. 489 ; Driehaus, ZMR 2002, S. 241 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung; Ernst, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 242 Rn. 20; Fischer, in: Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kap. F Rn. 501; Neumann/Müller, DWW 2000, S. 214 f.; Otto, NJ 2000, S. 299 ).
  • VG Dresden, 03.02.2000 - 7 K 2153/98
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Auf die Klage der Klägerin hat das Verwaltungsgericht Dresden nach Beiziehung der Behördenakten mit Urteil vom 3. Februar 2000 (ZMR 2002, S. 81 ff.) den Bescheid aufgehoben.
  • VG Magdeburg, 28.09.1995 - 2 A 2200/94
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Dies habe zur Folge, dass die Kosten einer Teileinrichtung, die - wie hier die Radwege - einer vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellten Erschließungsanlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts hinzugefügt werde, nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen seien (ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bgb. 2000, S. 213 ; VG Magdeburg, Urteil vom 28. September 1995 - 2 A 2200/94 -, Finanzwirtschaft 1996, S. 261 ).
  • VG Leipzig, 06.10.1999 - 6 K 837/99
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Die vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht vertretene Gegenansicht hält demgegenüber zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage für geboten: War eine Erschließungsanlage vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Sinne von § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB "bereits hergestellt" worden, kann danach ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts weitere Teile hinzugefügt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, S. 225 ; VG Leipzig, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 6 K 837/99 -, VwRR MO 2000, S. 184 ; Becker, LKV 1999, S. 489 ; Driehaus, ZMR 2002, S. 241 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung; Ernst, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 242 Rn. 20; Fischer, in: Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kap. F Rn. 501; Neumann/Müller, DWW 2000, S. 214 f.; Otto, NJ 2000, S. 299 ).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Die Vorschrift stellt insofern eine Privilegierung der neuen Länder dar, als sie anders als die für das übrige Bundesgebiet geltende und dort auf das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (30. Juni 1961) bezogene Übergangsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB nicht allein auf die Erschließungsanlage insgesamt abstellt, sondern die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch für deren "Teile", d.h. für Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehweg usw., ausschließt (Urteil vom 18. November 2002 BVerwG 9 C 2.02 BVerwGE 117, 200 ).

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juni 2003 4 EO 206/96 LKV 2004, 39; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 6 M 20/95 DVBl 1997, 501 ; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 60. Erg-Lfg.

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Diese Rechtsprechung wird bestätigt durch die enge Auslegung, die § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO in der Praxis der Verwaltungsgerichte erfährt (BVerwG, NVwZ 2003, 1130, 1132; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 59).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 6/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts und

    Bei der Regelung in § 131 Abs. 5 SGG handelt es sich - ähnlich der in § 159 SGG, die die Zurückverweisungsbefugnis des LSG an das SG normiert - um eine Vorschrift mit Ausnahmecharakter, so dass die Tatbestandsvoraussetzungen eng auszulegen und auf besonders gelagerte Fälle beschränkt sind (vgl BSG Urteil vom 17.4.2007 - B 5 RJ 30/05 R - BSGE 98, 198 = SozR 4-1500 § 131 Nr. 2, RdNr 19; Sächsisches LSG Urteil vom 15.12.2011 - L 3 AS 619/10 - juris RdNr 17; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 159 RdNr 5a; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 131 RdNr 17; Hintz/Lowe, SGG, 2012, § 131 RdNr 48; Hintz in BeckOK Sozialrecht, 56. Edition, Stand 1.3.2020, § 131 SGG RdNr 12; Köhler, WzS 2012, 367, 370; Mey, SGb 2010, 68; zu § 113 Abs. 3 VwGO auch BVerwG Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2/02 - BVerwGE 117, 200) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02 ua   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13284
VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02 ua (https://dejure.org/2002,13284)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.05.2002 - 9 C 2/02 ua (https://dejure.org/2002,13284)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 9 C 2/02 ua (https://dejure.org/2002,13284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Schleswig, 22.06.2001 - 9 C 3/01

    Zahnmedizin, Sommersemester 2001, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02
    Hinsichtlich der Zulassungszahlen kann - wie die Kammer bereits wiederholt in den vergangenen Jahren ausgeführt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. April 2000 - 9 C 2 /00 u.a.-, vom 22. Juni 2001 - 9 C 3/01 u. a.) dahin stehen, ob bei dem Krankenversorgungsabzug im Rahmen der stationären Krankenversorgung weiterhin von einer abzuziehenden Stelle je 7, 2 tagesbelegten Betten (so § 9 Abs. 3 Nr. 3 lit. b KapVO) oder je 8 tagesbelegten Betten (so VGH Kassel Beschluss vom 27. März 1992 - Gb 02 5552/90 E - im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgenannte Vorschrift) auszugehen ist.

    Wie die Kammer bereits wiederholt dargelegt hat, ist der Ansatz des Curricularnormwertes (CNW) - Eigenanteil mit 5, 9791 - wie die Antragsgegnerin ihn auch der für das Sommersemester 2002 maßgeblichen Berechnung zu Grunde gelegt hat - rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 28. April 2000 - 9 C 2/00 u.a. -, vom 22. Juni 2001 - 9 C 3/01 u. a. -).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02
    Damit ergibt die gerichtliche Überprüfung je nach den oben angeführten unterschiedlichen Berechnungsansätzen insgesamt eine Zulassungszahl von gerundet 32 bzw. 35 Plätzen pro Semester, mithin in jedem Fall eine Zahl, die sogar noch hinter der nach der Zulassungszahlenverordnung vom 01. November 2001 festgesetzten Zahl von 38 Plätzen für das erste Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin zurückbleibt (vgl. hierzu auch OVG Schleswig, Beschluss vom 08. September 1999 - 3 N 1/99 - in dem auf der Grundlage eines fast zahlengenau gleichen Datenerhebungssatzes (im Verhältnis zu den im Rahmen dieses Verfahrens von der Antragsgegnerin zugrunde gelegten Rechengrößen) die von der Antragsgegnerin seinerzeit errechnete jährliche Aufnahmekapazität mit (abgerundet) 61 Studienplätzen selbst unter Berücksichtigung eines kapazitätserhöhenden Abzuges für die ambulante Krankenversorgung von lediglich 28 % sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht (Beschluss vom 28. April 1999 - 9 C 2/99 u. a. -) in der seinerzeit angefochtenen Entscheidung zugrundegelegten Erhöhung der unbereinigten Lehrangebote lediglich eine jährliche Kapazitätsfeststellung von 74, 67 Studienplätzen als rechnerisch zutreffend ermittelt worden war, also sogar bei einem unter 30 % liegenden Abzug eine Studienanfängerzahl, die unter dem Festsetzungsvorschlag lag, der auch seinerzeit mit jährlich 76 Studienplätzen festgeschrieben worden war).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 9 C 2.96

    Ablehnung eines Asylantrages durch das Bundesamt für die Anerkennung

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02
    Diesen schätzt die Kammer nach den Feststellungen der Vorjahre (z.B. Beschluss vom 20. März 1996 - 9 C 2/96 u.a. -) auf 3, 00.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht