Weitere Entscheidung unten: LAG München, 14.11.2007

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21582
LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07 (https://dejure.org/2008,21582)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 16.01.2008 - 9 Sa 269/07 (https://dejure.org/2008,21582)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 9 Sa 269/07 (https://dejure.org/2008,21582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Vergütungspflicht hinsichtlich der über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeitzeit hinausgehenden Beschäftigung eines Arbeitnehmers; Einordnung einer besonderen Vergütung als angemessen bei Nichtunterschreitung der in einem für den Ausbildungsbetrieb ...

  • Judicialis

    BBiG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; BBiG § 17 Abs. 3; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 611; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnwucher im Ausbildungsverhältnis; unbegründete Vergütungsklage eines Auszubildenden bei angemessener Vergütung der Mehrarbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07
    § 138 Abs. 1 BGB schützt anerkannte Rechtsund Grundwerte des Gemeinschaftslebens (Einzelheiten mit zahlreichen Nachweisen BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 - EzA § 611 BGB 2002 Nr. 7).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07
    Angemessen i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG sind Ausbildungsvergütungen dann nicht mehr, wenn sie die in einem für den Ausbildungsbetrieb einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreiten (BAG vom 10.04.1991 - 5 AZR 226/90 - EzA § 10 BBiG Nr. 2 zu der wortgleichen Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG a. F.).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07
    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (etwa BAG vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 - EzA § 19 BBiG Nr. 4).
  • ArbG Rheine, 13.11.1991 - 2 Ca 134/91

    Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses;

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07
    Anzunehmen wäre dies nur, wenn dem Kläger Arbeiten übertragen worden wären, die in keinem Sachzusammenhang mit der Ausbildung standen, sondern lediglich einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf im Betrieb abdecken sollten (Lakies/Nehls a. a. O. Rdnr. 39; Stück a. a. O. Rdnr. 54 [Wochenend-Fütterungsdienst in der Landwirtschaft]; Arbeitsgericht Rheine vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413).
  • ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10

    Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden

    Insofern hat das Sächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 16.01.2008 - 9 Sa 269/07, JURIS) bei einem Auszubildenden zum Koch durchaus zu Recht entschieden, dass dieser während der Überstunden, in denen er mit dem Zubereiten von Speisen und dem Zubereiten von kalten Büffets beschäftigt war, die Mehrarbeit auf Basis der Ausbildungsvergütung zu erhalten hat.
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Rechtsprechung
   LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12299
LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07 (https://dejure.org/2007,12299)
LAG München, Entscheidung vom 14.11.2007 - 9 Sa 269/07 (https://dejure.org/2007,12299)
LAG München, Entscheidung vom 14. November 2007 - 9 Sa 269/07 (https://dejure.org/2007,12299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Ausübung eines Widerspruchsrechts gegen den Grundsatz von Treu und Glauben aufgrund eines widersprüchlichen Verhaltens; Fehlender Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses und späteren Abschluss eines Auflösungsvertrags ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a Abs. 5; ; BGB § 613a Abs. 6

  • rechtsportal.de

    BGB § 144 § 242 § 613 a Abs. 5, 6
    Kein Widerspruchsrecht gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Auflösungsvertrag mit Betriebserwerber in Kenntnis des Widerspruchsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 158/07

    Ausschluss des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses durch

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob ein Widerspruch bereits deshalb rechtlich ausgeschlossen ist, weil bei Erklärung des Widerspruches mit Schreiben vom 27.07.2006 bereits ein Aufhebungsvertrag über dieses Arbeitsverhältnis abgeschlossen war (so die Auffassung des Erstgerichtes) oder ob entsprechend der Rechtsauffassung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 30.05.2007 7 Sa 158/07) die Ausübung des Widerspruches ausgeschlossen ist, wenn ein Arbeitnehmer in Kenntnis seines (noch) bestehenden Widerspruchsrechtes einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber abschließt, da hierin eine Erklärung des Arbeitnehmers zu sehen ist, mit der er analog § 144 BGB den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber bestätigt.

    Dieselbe Wertung ergibt sich aus dem Rechtsgedanken des § 144 BGB, selbst wenn man diese Bestimmung nicht wie das LAG Düsseldorf (Urteil vom 30.05.2007, 7 Sa 158/07) analog anwendet.

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07
    Die Rechtsordnung lässt zwar grundsätzlich widersprüchliches Verhalten zu; so dürfen die Parteien grundsätzlich ihre Rechtsansicht auch ändern (vgl. BGH NJW 1997, 3377/79).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07
    Ein widersprüchliches Verhalten ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (vgl. BGH 32, 279; 94, 354; NJW 1986, 2107) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1992, 834; 1997, 3373/3380), so z. B., wenn der Berechtigte aus seinem früheren Verhalten erhebliche Vorteile gezogen hat oder wenn sein Verhalten zu einem unlösbaren Selbstwiderspruch führt (vgl. Palandt § 242 BGB Rd.-Ziff. 57).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07
    Ein widersprüchliches Verhalten ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (vgl. BGH 32, 279; 94, 354; NJW 1986, 2107) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1992, 834; 1997, 3373/3380), so z. B., wenn der Berechtigte aus seinem früheren Verhalten erhebliche Vorteile gezogen hat oder wenn sein Verhalten zu einem unlösbaren Selbstwiderspruch führt (vgl. Palandt § 242 BGB Rd.-Ziff. 57).
  • LAG München, 26.06.2007 - 8 Sa 663/06

    Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag mit Erwerber

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07
    Die Kammer geht daher mit der 8. Kammer des LAG München (Urteil vom 26.06.2007, 8 Sa 663/06) davon aus, dass derjenige, der sich so verhält, zu erkennen gibt, dass für ihn der Schutz, den § 613 a Abs. 6 i. V. m. Abs. 5 BGB in Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gewährt, hinter seinem Interesse an dem Fortbestand des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses zurücktritt.
  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und

    Dafür dass der Kläger die Fehlerhaftigkeit der Information durch die Beklagte im Rahmen des Betriebsübergangs gekannt hat oder wenigstens hätte kennen müssen, hat die Beklagte nichts vorgetragen (womit sich der vorliegende Sachverhalt von anderen unterscheidet, bei denen im Hinblick auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages Verwirkung angenommen wurde, vgl. etwa LAG München vom 14.11.2007, 9 Sa 269/07).
  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und

    Dafür dass die Klägerin die Fehlerhaftigkeit der Information durch die Beklagte im Rahmen des Betriebsübergangs gekannt hat oder wenigstens hätte kennen müssen, hat die Beklagte nichts vorgetragen (womit sich der vorliegende Sachverhalt von anderen unterscheidet, bei denen im Hinblick auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages Verwirkung angenommen wurde, vgl. etwa LAG München vom 14.11.2007, 9 Sa 269/07).
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 45/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. November 2007 - 9 Sa 269/07 - wird zurückgewiesen.
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