Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 19.04.2005

Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.06.2005 - 9 Ta 34/05   

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LAG Köln, 10.06.2005 - 9 Ta 34/05 (https://dejure.org/2005,5663)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.06.2005 - 9 Ta 34/05 (https://dejure.org/2005,5663)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 9 Ta 34/05 (https://dejure.org/2005,5663)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenstreitwert über die Besetzung eines Wahlvorstands bei der Wahl eines Betriebsrats; Festsetzung des Streitwerts bei einer nicht vermögensrechtlichen Streitigkeit; Schätzung des Gebührenstreitwerts

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2
    Gegenstandswert bei Streit über Person des Wahlvorstandes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Streitwert, Wahlvorstand, § 23 Abs. 3 S. 2 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 383
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Köln, 04.06.2007 - 9 Ta 104/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Beteiligungsrechte

    Innerhalb des nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG vorgegebenen Bewertungsrahmens ist der Streitwert nach Lage des Falles zu bestimmen, wobei es neben der Bedeutung der Angelegenheit auch auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. LAG Köln, Beschlüsse vom 31. Juli 2003 - 3 Ta 180/03 - und vom 10. Juni 2005 - 9 Ta 34/05 - Schwab/Weth/Vollstädgt, ArbGG, § 12 Rdn. 220).
  • LAG Köln, 04.07.2006 - 9 (7) Ta 270/06

    Streitwert, Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch

    Bei nicht genügenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Schätzung ist von EUR 4.000,00 auszugehen, nach der Lage des Falles aber der Gegenstandswert auch niedriger oder höher anzusetzen, wobei insbesondere auf die Bedeutung der Sache für die Beteiligten sowie den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abzustellen ist (vgl. LAG Köln, Beschlüsse vom 31. Juli 2003 - 3 Ta 180/03 - und vom 10. Juni 2005 - 9 Ta 34/05 - Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, § 12 Rdn. 220).
  • LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zuständigkeitsstreit; Betriebsvereinbarung über

    Innerhalb des nach § 23 Abs. 2 S. 2 RVG vorgegebenen Bewertungsrahmens ist der Streitwert nach Lage des Falles zu bestimmen, wobei es neben der Bedeutung der Angelegenheit auch auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. LAG Köln, Beschlüsse vom 31. Juli 2003 - 3 Ta 180/03 - und vom 10. Juni 2005 - 9 Ta 34/05 - Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, § 12 Rdn. 220).
  • LAG Köln, 02.09.2011 - 9 Ta 263/11

    Streitwert; Beschlussverfahren; Dienstfahrzeuggestellung

    Innerhalb des nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG vorgegebenen Bewertungsrahmens ist der Streitwert nach Lage des Falles zu bestimmen, wobei es neben der Bedeutung der Angelegenheit auch auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. LAG Köln, Beschlüsse vom 31. Juli 2004 - 3 Ta 180/03 -, vom 10. Juni 2005 - 9 Ta 34/05 - und vom 16. Julli 2008 - 9 Ta 192/08 - Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 3. Aufl., § 12 Rdn. 220).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 19.04.2005 - 9 Ta 34/05   

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https://dejure.org/2005,9440
LAG Nürnberg, 19.04.2005 - 9 Ta 34/05 (https://dejure.org/2005,9440)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.2005 - 9 Ta 34/05 (https://dejure.org/2005,9440)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 2005 - 9 Ta 34/05 (https://dejure.org/2005,9440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Geltendmachung eines Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, 99 BetrVG; 80 Abs. 3, 48 Abs. 1 ArbGG, 17a Abs. 4 GVG
    Rechtsweg - Betriebsratsantrag - Mitbestimmungsrecht - zugewiesene Beamte

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 80 Abs. 3; ; BetrVG § 99; ; GVG § 17a Abs. 4

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Beschlussverfahren, Zulässigkeit des Rechtswegs, conditio sine qua non

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.06.1996 - 1 AZB 2/96

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten für

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.04.2005 - 9 Ta 34/05
    Das Bundesarbeitgericht hat mit Beschluss vom 26.06.1996 (1 AZB 2/96 - n.v.) klargestellt, dass es sich um eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz i.S.d. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG immer schon dann handelt, wenn der Betriebsrat ein Beteiligungsrecht aus dem Betriebsverfassungsgesetz für sich in Anspruch nimmt.
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