Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011

Rechtsprechung
   KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05   

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https://dejure.org/2006,3905
KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05 (https://dejure.org/2006,3905)
KG, Entscheidung vom 12.05.2006 - 9 U 127/05 (https://dejure.org/2006,3905)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 9 U 127/05 (https://dejure.org/2006,3905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 31

    Negative Bewertung von Kapitalanlagen durch Rating-Agentur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer Rating-Agentur gegenüber dem Emittenten für ein nicht von dem Emittenten in Auftrag gegebenes Rating seiner Kapitalanlage; Rating als prognostische und vom Emittenten hinzunehmende Einschätzung der Fähigkeiten des Emittenten zur Erfüllung der beworbenen ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Maßstab für die Haftung einer Rating-Agentur gegenüber dem sie nicht beauftragenden Emittenten

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 824; ; BGB § 1004; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • undrecht.info
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 824; BGB § 1004; ZPO § 531 Abs. 2
    Haftung einer Rating-Agentur gegenüber dem Emittenten einer Kapitalanlage für ein nicht von dem Emittenten in Auftrag gegebenes Rating

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 824, 1004
    Zur Haftung einer Rating-Agentur gegenüber dem Emittenten für ein nicht von dem Emittenten in Auftrag gegebenes Rating seiner Kapitalanlage

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05
    Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. dazu BGH NJW 1976, 620) scheiden somit aus.
  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05
    Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Ratings - hier im sogenannten Investoren-Abonnement durch die Weitergabe der "Detailanalyse" an die Lizenznehmer - ist (mit) an den Maßstäben auszurichten, die die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1997, 2593; GRUR 1989, 539) für die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Waren- bzw. Leistungstests entwickelt hat; dabei ist bei dem Rating ein besonderes Augenmerk auf eventuelle Interessenkonflikte zu legen (vgl. Habersack a.a.O., S. 191, 195, 199 ff.).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05
    Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Ratings - hier im sogenannten Investoren-Abonnement durch die Weitergabe der "Detailanalyse" an die Lizenznehmer - ist (mit) an den Maßstäben auszurichten, die die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1997, 2593; GRUR 1989, 539) für die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Waren- bzw. Leistungstests entwickelt hat; dabei ist bei dem Rating ein besonderes Augenmerk auf eventuelle Interessenkonflikte zu legen (vgl. Habersack a.a.O., S. 191, 195, 199 ff.).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05
    Jeder Gewerbebetrieb muss eine nicht in Wettbewerbsabsicht verbreitete Kritik an seinem Produkt dulden (vgl. BGH GRUR 1969, 624, 627).
  • LG Berlin, 05.05.2020 - 11 O 5/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhaft erstellten Ratings einer

    Die "Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse müssen vertretbar, das heißt diskutabel, erscheinen" (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1997 - VI ZR 114/96 -, juris Rn. 10; Kammergericht, Urteil vom 12.05.2006 - 9 U 127/05, juris Rn. 29).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,122340
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05 (https://dejure.org/2011,122340)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2011 - L 9 U 127/05 (https://dejure.org/2011,122340)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2011 - L 9 U 127/05 (https://dejure.org/2011,122340)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) (vgl. Urteile des BSG vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86, BSGE 61, 17 ff.; 30. April 1987 - 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 ff.; 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87, BSGE 63, 273 ff.; 04. August 1992 - 2 RU 43/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 und vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits-(Erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; siehe auch BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.).

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (vgl. BSGE 80, 83; 6, 144; 7, 141; 32, 203; 45, 286).

    Für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfallereignis und Gesundheitserstschaden und Unfallfolgen ist insoweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; 612, 127).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; siehe auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O.).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87; Urteil vom 04. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985 - 2 RU 24/84; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R).

    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) (vgl. Urteile des BSG vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86, BSGE 61, 17 ff.; 30. April 1987 - 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 ff.; 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87, BSGE 63, 273 ff.; 04. August 1992 - 2 RU 43/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 und vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits-(Erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87; Urteil vom 04. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985 - 2 RU 24/84; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R).

    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) (vgl. Urteile des BSG vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86, BSGE 61, 17 ff.; 30. April 1987 - 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 ff.; 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87, BSGE 63, 273 ff.; 04. August 1992 - 2 RU 43/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 und vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits-(Erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87; Urteil vom 04. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985 - 2 RU 24/84; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R).

    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) (vgl. Urteile des BSG vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86, BSGE 61, 17 ff.; 30. April 1987 - 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 ff.; 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87, BSGE 63, 273 ff.; 04. August 1992 - 2 RU 43/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 und vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits-(Erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; siehe auch BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 9 U 205/01

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Als wesentliche Ursache oder Mitursache für einen Körperschaden kann vielmehr ein Arbeitsunfall nur dann anerkannt werden, wenn anhand der herrschenden medizinisch-naturwissenschaftlichen Lehrmeinung im individuellen Einzelfall ein konkreter Wirkungsmechanismus nachvollzogen werden kann, über den der Arbeitsunfall den Körperschaden herbeigeführt hat, und wenn dabei aus naturwissenschaftlicher Sicht die Gründe, die für den Ablauf gerade dieser Ursachenkette sprechen, gegenüber den eventuell hiergegen sprechenden Gründen, die namentlich auch in möglichen konkurrierenden Ursachen liegen können, überwiegen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Rdnr. 10.1 m.w.N.; st Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 26. Juni 2003 - L 9 U 205/01; Beschl. v. 25.03.2011 - L 9 U 313/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2011 - L 9 U 313/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Als wesentliche Ursache oder Mitursache für einen Körperschaden kann vielmehr ein Arbeitsunfall nur dann anerkannt werden, wenn anhand der herrschenden medizinisch-naturwissenschaftlichen Lehrmeinung im individuellen Einzelfall ein konkreter Wirkungsmechanismus nachvollzogen werden kann, über den der Arbeitsunfall den Körperschaden herbeigeführt hat, und wenn dabei aus naturwissenschaftlicher Sicht die Gründe, die für den Ablauf gerade dieser Ursachenkette sprechen, gegenüber den eventuell hiergegen sprechenden Gründen, die namentlich auch in möglichen konkurrierenden Ursachen liegen können, überwiegen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Rdnr. 10.1 m.w.N.; st Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 26. Juni 2003 - L 9 U 205/01; Beschl. v. 25.03.2011 - L 9 U 313/09).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 127/05
    Für die wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache gelten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05) folgende Grundsätze: Es kann mehrere rechtlich wesentliche Mitursachen geben.
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 57/75

    Ort der Tätigkeit - Umkehr - Rückweg - Versicherungsschutz

  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 143/57
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