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   OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01 (1)   

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OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01 (1) (https://dejure.org/2001,8070)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2001 - 9 U 19/01 (1) (https://dejure.org/2001,8070)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2001 - 9 U 19/01 (1) (https://dejure.org/2001,8070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01
    Wird durch das (Berufungs-)Gericht die für die Einlegung der Berufung begehrte Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Bedürftigkeit der antragstellenden Partei gemäß § 115 ZPO verweigert, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt werden, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, FamRZ 1999, 644; 1997, 546, 547; NJW-RR 1991, 1532, 1533 - ständige Rechtsprechung; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001 § 233 Rn. 38; Gutjahr in Verfahrenshandbuch Familiensachen, 2001, § 1 Rn. 208 m. w. N.).

    Voraussetzung dafür ist insbesondere auch, dass der amtliche Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist, d. h., dass die Partei bis zum Ablauf dieser Frist die für ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlichen Angaben vollständig und übersichtlich dargestellt hat, wofür auch lückenlose Angaben zu fordern sind (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH FamRZ 1997, 546, 547; FamRZ 1994, 1098, 1099; NJW-RR 1990, 450; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 233 Rn. 65 - Prozesskostenhilfe -).

  • BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91

    Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01
    Wird durch das (Berufungs-)Gericht die für die Einlegung der Berufung begehrte Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Bedürftigkeit der antragstellenden Partei gemäß § 115 ZPO verweigert, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt werden, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, FamRZ 1999, 644; 1997, 546, 547; NJW-RR 1991, 1532, 1533 - ständige Rechtsprechung; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001 § 233 Rn. 38; Gutjahr in Verfahrenshandbuch Familiensachen, 2001, § 1 Rn. 208 m. w. N.).

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass der Antrag den gesetzlichen Erfordernissen des § 117 ZPO entspricht; die Partei muss sich über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkünfte und Vermögen) unter Verwendung des zu diesem Zweck eingeführten Vordruckes vollständig und in einer Weise erklären, die die gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen ermöglicht (BGH NJW-RR 1991, 1532; 1533).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01
    Voraussetzung dafür ist insbesondere auch, dass der amtliche Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist, d. h., dass die Partei bis zum Ablauf dieser Frist die für ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlichen Angaben vollständig und übersichtlich dargestellt hat, wofür auch lückenlose Angaben zu fordern sind (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH FamRZ 1997, 546, 547; FamRZ 1994, 1098, 1099; NJW-RR 1990, 450; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 233 Rn. 65 - Prozesskostenhilfe -).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01
    Wird durch das (Berufungs-)Gericht die für die Einlegung der Berufung begehrte Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Bedürftigkeit der antragstellenden Partei gemäß § 115 ZPO verweigert, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt werden, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, FamRZ 1999, 644; 1997, 546, 547; NJW-RR 1991, 1532, 1533 - ständige Rechtsprechung; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001 § 233 Rn. 38; Gutjahr in Verfahrenshandbuch Familiensachen, 2001, § 1 Rn. 208 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01
    Voraussetzung dafür ist insbesondere auch, dass der amtliche Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist, d. h., dass die Partei bis zum Ablauf dieser Frist die für ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlichen Angaben vollständig und übersichtlich dargestellt hat, wofür auch lückenlose Angaben zu fordern sind (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH FamRZ 1997, 546, 547; FamRZ 1994, 1098, 1099; NJW-RR 1990, 450; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 233 Rn. 65 - Prozesskostenhilfe -).
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