Weitere Entscheidungen unten: FG München, 17.07.1987 | RG, 22.05.1886

Rechtsprechung
   EuGH, 26.04.1988 - 99/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2972
EuGH, 26.04.1988 - 99/86 (https://dejure.org/1988,2972)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 99/86 (https://dejure.org/1988,2972)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 99/86 (https://dejure.org/1988,2972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    April 1986 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist ( Rechtssache 99/86 ), hat die Griechische Republik gemäß Artikel 173 Absatz 1 EWG-Vertrag Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr .

    Die Griechische Republik ist mit ihrem Vorbringen in der Rechtssache 99/86 unterlegen .

    3 ) Die Klage in der Rechtssache 99/86 wird als unzulässig abgewiesen .

    4 ) Die Griechische Republik trägt die Kosten in der Rechtssache 99/86 .

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Juni 1994 nur gemäß Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) - wonach das Organ, dem ein für nichtig erklärtes Handeln zur Last fällt, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergebenden Maßnahmen zu ergreifen hat - verpflichtet, die tatsächlich festgestellte Rechtswidrigkeit in dem Akt zu beseitigen, der an die Stelle des für nichtig erklärten Aktes treten soll (in diesem Sinne auch Urteil vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 28).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Enichem macht geltend, die Kommission habe dadurch, daß sie sich nach derNichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung durch den Gerichtshof zumErlaß einer neuen Entscheidung für verpflichtet gehalten habe, den Umfang ihrereigenen Befugnisse verkannt, deren Ausübung in dem einschlägigen Bereich allein in ihrem Ermessen stehe (Urteil Transocean Marine Paint/Kommission, und Urteiledes Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, und vom 4. Februar 1992 in derRechtssache C-294/90, British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493).Weder Artikel 176 EG-Vertrag noch die Verordnung Nr. 2988/74 könnten daherdie Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung zum Neuerlaß der für nichtig erklärtenEntscheidung sein.
  • EuG, 11.07.2007 - T-351/03

    DER SCHNEIDER AUFGRUND DER RECHTSWIDRIGEN UNTERSAGUNG IHRES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT

    465 Diese Maßnahmen müssen die Gründe beachten, die den Tenor des Urteils tragen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1988 - 97/86

    Asteris AE und andere sowie Republik Griechenland gegen Kommission der

    Die Rechtssachen 97 und 99/86 Die Erzeuger und Griechenland erstreben in den beiden ersten Klagen vor dem Gerichtshof (Rechtssachen 97 bzw. 99/86) dasselbe Ergebnis, nämlich die Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 381/86 und eine Weisung des Gerichtshofes an die Kommission, den auf die Nichtigkeitsklage 1983 und die Schadensersatzklage ergangenen Urteilen nachzukommen und für die Wirtschaftsjahre 1981/82, 1982/83, 1984/85 und 1985/86 (im Falle der Erzeuger auch 1986/87) eine zusätzliche Beihilfe zu gewähren, um der Ungleichbehandlung der griechischen Erzeuger ein Ende zu setzen.

    Sollte die erste Klage der Erzeuger (Rechtssache 97/86) unzulässig sein, so hielte ich ihre zweite Klage (Rechtssache 193/86) für zulässig; die Erzeuger würden dann im wesentlichen mit dieser Klage Erfolg haben, Griechenland mit seiner ersten Klage (Rechtssache 99/86), die zweifelsfrei zulässig ist; über die zweite griechische Klage (Rechtssache 215/86) brauchte dann nicht entschieden zu werden.

    Meines Erachtens sollte jedoch den Klagen in den Rechtssachen 97 und 99/86 stattgegeben werden; die Verordnung Nr. 381/86 sollte insoweit für nichtig erklärt werden, als die Kommission dem Urteil des Gerichtshofes auf die Nichtigkeitsklage 1983 in Verbindung mit dem auf die Schadensersatzklage nicht nachgekommen ist, indem sie für die Wirtschaftsjahre 1985/86 und 1986/87 keine Koeffizienten festgesetzt hat, die die Diskriminierung der griechischen Erzeuger aufgehoben hätten.

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Diese Gründe benennen zum einen die konkrete Bestimmung, die als rechtswidrig angesehen wird, und lassen zum anderen die konkreten Gründe der im Tenor festgestellten Rechtswidrigkeit erkennen, die das betreffende Organ bei der Ersetzung des für nichtig erklärten Aktes zu beachten hat (Urteil des Gerichtshofs vom 26. April 1988, Asteris u. a./Kommission, 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Slg. 1988, 2181, Randnr. 27).
  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Die Begründung einer Maßnahme ist zur Bestimmung der genauen Bedeutung desverfügenden Teils unerläßlich (Urteile des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in denRechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 27, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P,TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, Urteil des Gerichts vom 5. Juni1992 in der Rechtssache T-26/90, Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789,Randnr. 53).
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Diese umfasst nicht nur den Tenor des Nichtigkeitsurteils, sondern auch die Gründe, die den Tenor tragen und daher von diesem nicht zu trennen sind (Urteile vom 26. April 1988, Asteris u. a./Kommission, 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Slg, EU:C:1988:199, Rn. 27 bis 30, vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg, EU:C:2000:531, Rn. 81, und vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission, T-24/07, Slg, EU:T:2009:236, Rn. 113 und 140).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    39 - Urteil vom 26. April 1988, Asteris/Kommission (97/86, 193/86, 99/86 und 215/96, Slg. 1988, 2181, Randnr. 27), sowie Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1995, CB/Kommission (T-275/94, Slg. 1995, II-2169, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

    59 und 60), vom 26. April 1988, Asteris u. a./Kommission (97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Slg. 1988, 2181, Randnr. 30), und vom 26. April 1994, Roquette Frères (C-228/92, Slg. 1994, I-1445, Randnr. 17), denen zufolge ein Nichtigkeitsurteil zur rückwirkenden Beseitigung der fraglichen Handlung und ihrer Wirkungen führt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGöD, 26.10.2006 - F-1/05

    Landgren / ETF - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-225/17

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 26.10.2000 - T-154/98

    Asia Motor France u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-364/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón kann eine Eizelle, die ohne

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99

    ICI / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuG, 05.12.2002 - T-119/99

    Paul Edwin Hoyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG München, 17.07.1987 - V 99/86 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,23989
FG München, 17.07.1987 - V 99/86 AO (https://dejure.org/1987,23989)
FG München, Entscheidung vom 17.07.1987 - V 99/86 AO (https://dejure.org/1987,23989)
FG München, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - V 99/86 AO (https://dejure.org/1987,23989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,23989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BFH, 25.04.1989 - VII R 105/87

    Aufrechnung - Kassenidentität

    Dieselbe Meinung und Begründung findet sich in der Rechtsprechung der FG (vgl. die Vorentscheidung in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 596; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 19. Dezember 1985 IV 159/84, EFG 1986, 215; FG München, Urteil vom 17. Juli 1985 V 99/86 AO, EFG 1988, 98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 22.05.1886 - Rep. I. 99/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1886,29
RG, 22.05.1886 - Rep. I. 99/86 (https://dejure.org/1886,29)
RG, Entscheidung vom 22.05.1886 - Rep. I. 99/86 (https://dejure.org/1886,29)
RG, Entscheidung vom 22. Mai 1886 - Rep. I. 99/86 (https://dejure.org/1886,29)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1886,29) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt zur Darlegung des nach §. 231 C.P.O. erforderlichen rechtlichen Interesses ein strafrechtliches Interesse?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen eines strafrechtlichen Interesses zur Darlegung des nach § 231 Zivilprozessordnung (ZPO) erforderlichen Interesses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 16, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Zwar kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, unter Umständen auch dadurch begründet sein, daß die Feststellung für ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren von Bedeutung ist (RGZ 16, 390 [391]; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; BGHZ 1, 181 [183]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Anm. III 2), und es ist dem Kläger auch nicht ohne weiteres ein berechtigtes Interesse daran abzusprechen, daß eine Frau, die nach seiner Überzeugung eine ihn schädigende Verletzung der Eidespflicht begangen hat, dieser Tat überführt und bestraft wird (vgl. § 172 StPO und dazu Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 172 Anm. 6 b a.E.).
  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 1/54

    Rechtsmittel

    Ein Interesse, das sich daraus ergibt, daß durch den Ausgang des Zivilprozesses die in dem Strafverfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann, ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum wiederholt als ausreichend für die Erhebung der Feststellungsklage angesehen worden (RGZ 16, 390; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 256 Anm. III 2, 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht