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   BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99   

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BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99 (https://dejure.org/2000,2116)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2000 - 3 AZR 228/99 (https://dejure.org/2000,2116)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 228/99 (https://dejure.org/2000,2116)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; BetrAVG § 6; ; BetrAVG § 2; ; EGV Art. 119 (= EG Art. 141); ; GG Art. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; EGV a. F. Art. 119 (= EGV Art. 141); GG Art. 3
    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 6, § 2; EGV Art. 141 ; GG Art. 3
    Gleichbehandlung bei Rentenzugangsalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 47
  • VersR 2001, 129 (Ls.)
  • BB 2001, 154
  • DB 2001, 767
  • AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 759/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Jedenfalls, soweit ein Betriebsrentenanspruch auf Beschäftigungszeiten vor dem 17. Mai 1990 beruht, ist ein Arbeitgeber nicht aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ebenso wie einer Arbeitnehmerin die Möglichkeit zu geben, betriebliche Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen (Ergänzung zu BAG 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 32).

    An dieser Vorgabe durften sich Arbeitgeber, die betriebliche Versorgungsordnungen schufen, orientieren, ohne gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen (BAG 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 32; 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 35).

  • LAG Düsseldorf, 03.02.1999 - 1 Sa 1632/98

    Betriebliche Altersversorgung: Zugangsalter - Gleichbehandlung von Männern,

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    3 AZR 228/99 1 Sa 1632/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 1999 - 1 Sa 1632/98 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Der Gleichheitssatz ist im Verhältnis zwischen diesen beiden Vergleichsgruppen nicht anzuwenden, weil sie anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfG 18. Juni 1975 - 1 BvL 4/74 - BVerfGE 40, 121, 139).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Auf die unmittelbare Wirkung von Art. 119 EGV kann sich ein Arbeitnehmer zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung aber nur wegen solcher Leistungen berufen, die für Beschäftigungszeiten ab dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, es sei denn, er hätte bereits vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt (ua. EuGH 17. Mai 1990 - Rs-C-262/88 - "Barber" AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; 14. Dezember 1993 - Rs-C-110/91 - "Moroni" AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Für die gesetzliche Rentenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Januar 1987 (- 1 BvR 455/82 - BVerfGE 74, 163 = AP AVG § 25 Nr. 3) entschieden, es sei mit dem Grundgesetz noch vereinbar, daß Frauen Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschiede zu Männern bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen können.
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    An dieser Vorgabe durften sich Arbeitgeber, die betriebliche Versorgungsordnungen schufen, orientieren, ohne gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen (BAG 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 32; 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 35).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Er entspricht billigem Ermessen (vgl. BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - BAGE 38, 277, 283 = AP BetrAVG § 6 Nr. 4, zu 4 der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 c der Gründe).
  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Auf die unmittelbare Wirkung von Art. 119 EGV kann sich ein Arbeitnehmer zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung aber nur wegen solcher Leistungen berufen, die für Beschäftigungszeiten ab dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, es sei denn, er hätte bereits vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt (ua. EuGH 17. Mai 1990 - Rs-C-262/88 - "Barber" AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; 14. Dezember 1993 - Rs-C-110/91 - "Moroni" AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16).
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99
    Er entspricht billigem Ermessen (vgl. BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - BAGE 38, 277, 283 = AP BetrAVG § 6 Nr. 4, zu 4 der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Die Beschäftigungszeit des Klägers liegt vor dem 17. Mai 1990, so dass er sich insoweit nicht auf Gleichbehandlungsgesichtspunkte stützen kann (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 228/99 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 20, zu II der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02

    Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 2000 (- 3 AZR 228/99 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 20) im Einzelnen begründet, dass ein Arbeitgeber jedenfalls im Hinblick auf Beschäftigungszeiten vor dem 18. Mai 1990, um die es im Rechtsstreit allein geht, nicht aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ebenso wie einer Arbeitnehmerin mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Inanspruchnahme der betrieblichen Versorgungsleistungen ohne Abschläge zu ermöglichen.
  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

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  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 10 Sa 1115/05

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente unter Beachtung der Entscheidung des

    Deshalb verstößt die Versorgungsordnung i.d.F. vom 01.11.1975 nicht gegen § 611 a BGB (vgl. BAG, 18.03.1997, 3 AZR 759/95, AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung ; BAG, 23.05.2000, 3 AZR 228/99, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG - Gleichbehandlung ; BAG, 22.01.2002, 3 AZR 554/00, AP Nr. 42 zu § 77 BetrVG 1972 -Betriebsvereinbarung ).
  • BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 2130/00

    Zur unterschiedlichen Behandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des

    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 228/99 -,.
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2001 - 18 Sa 495/01

    Betriebliche Altersversorgung: Benachteiligung von Außendienstmitarbeitern

    Der beklagtenseits getätigte Abschlag von 1 % pro Vierteljahr der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ist betriebsrentenrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. insoweit BAG 23.05.2000 3 AZR 228/99 NZA 2001, 47).
  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01

    Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung

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