Rechtsprechung
LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1904, 130 Abs. 2
Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung für Abbruch lebenserhaltender Behandlung aufgrund Anordnung des für die Gesundheitssorge bestellten Betreuers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Anordnung zur Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen durch künstliche Ernährung über eine PEG-Sonde; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Genehmigung bei Einstellung der künstlichen Ernährung, Patientenverfügung, lebenserhaltende Maßnahmen, Sterbehilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen erfordert Zustimmung des Vormundschaftsgerichts
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 1904 BGB; §§ 15 Abs. 1, 69d Abs. 1 S. 3 FGG; § 404, 407 Abs. 2 S. 1 ZPO
Einem Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung muss das Vormundschafts- gericht zustimmen [Patientenverfügung, Abbruch lebenserhaltender Behandlung, Vormundschaftsgericht, Betreuer, künstliche Ernährung, PEG-Sonde, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, mutmaßlicher ...
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen-Buer - 35 XVII B 986
- LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1170
- ArztR 2009, 11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
Auszug aus LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07
Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs begründet das Erfordernis der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer solchen Anordnung gemäß dem Urteil vom 13.09.1994 (1 StR 357/94) mit einem "Erst-Recht-Schluss", in dem er ausführt: "Wenn schon bestimmte Heilangriffe wegen ihrer Gefährlichkeit der allgemeinen Entscheidungsbefugnis des Betreuers entzogen sind, dann muss dies umso mehr für Maßnahmen gelten, die eine ärztliche Behandlung beenden oder mit Sicherheit binnen kurzem zum Tode des Kranken führen (…ebenso Kutzer a.a.O. S 114)".Nach den eindeutigen und überzeugenden Ausführungen in dem Urteil des BGH vom 13.09.1994 (1 StR 357/94) ist hier ein Fall zulässiger Sterbehilfe gegeben.
- BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im …
Auszug aus LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07
Das Gericht begründete in dem Beschluss II die Ablehnung der Erteilung einer Genehmigung zur Einstellung der Sondenernährung damit, dass gemäß dem Beschluss des BGH vom 17.03.2003 (XII ZB 2/03) von der Anwendbarkeit des § 1904 BGB auszugehen sei.Aus dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2003 (XII ZB 2/03) ergibt sich zwar, dass "§ 1904 BGB für eine vormundschaftsgerichtliche Überprüfung des Verlangens des Beteiligten (Anmerkung der Kammer: des Betreuers), die künstliche Ernährung des Betroffenen einzustellen, keine Rechtsgrundlage hergibt".
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer …
Auszug aus LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07
Aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidung und den Ausführungen in dem Beschluss des BGH vom 08.06.2005 (XII ZR 177/03) entnimmt jedoch die Kammer, dass die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung immer dann erforderlich ist, wenn wie im vorliegenden Fall die künstliche Ernährung entsprechend ärztlicher Weisung längere Zeit durchgeführt worden ist, also im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "angeboten" worden ist, auch wenn sich behandelnder Arzt und Betreuer einig sind, dass die künstliche Ernährung eingestellt werden soll (…a.M. Palandt/Diedrichsen, BGB, 2007, Einführung vor § 1896 Rdnr. 10). - OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 168/02
Abbruch der Ernährung eines Betreuten; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung?
Auszug aus LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07
Schon im Hinblick auf die im Ergebnis übereinstimmende obergerichtliche Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die Entscheidung eines Betreuers, dass die lebenserhaltende künstliche Ernährung nicht länger fortgesetzt werden soll, der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, auch wenn nach Auffassung der Kammer entsprechend der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen-Oberlandesgerichts vom 12.12.2002 (2 W 168/02) Bedenken bestehen, dass das Zustimmungserfordernis im Wege der Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung aufgestellt wird, obwohl der Gesetzgeber in § 1904 BGB eine andere Regelung getroffen hat.