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   BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04   

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https://dejure.org/2005,758
BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 (https://dejure.org/2005,758)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 (https://dejure.org/2005,758)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 (https://dejure.org/2005,758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung ; Anforderungen an Leistungsanträge im Beschlussverfahren unter Berücksichtigung des Bestimmtheitserfordernisses ; Möglichkeit der Umdeutung eines unzulässigen Leistungsantrags in einen zulässigen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 80 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; BetrVG § 77; ; BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 1; ArbGG § 80 Abs. 1; BetrVG § 77; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6
    Berechnung der Betriebsrenten bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung; Vorruhestand und Altersteilzeit; Prozessrecht - Beschlussverfahren; Bestimmtheit eines Leistungsantrags; Abgrenzung Urteils- und Beschlussverfahren; Antragsbefugnis; Auslegung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Verlagerung des versorgungsrechtlichen Individualrechtsschutzes auf das Verhältnis Arbeitgeber/Betriebsrat ? Bestimmtheitserfordernis von Leistungs- und Feststellungsklagen im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschlussverfahren zur Klärung der Berechnung von Betriebsrenten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschlussverfahren zur Klärung der Berechnung von Betriebsrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 173
  • MDR 2006, 33
  • NZA 2006, 167
  • VersR 2006, 245
  • BB 2006, 336
  • DB 2005, 2417
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Ob Rechtsgrundlage dieses Anspruchs § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder die Betriebsvereinbarung selbst ist, kann auch im vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. dazu ua. BAG 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts können die Betriebspartner nicht nur die Wirksamkeit oder (Fort-)Geltung einer Betriebsvereinbarung im Beschlussverfahren klären lassen, sondern auch deren Auslegung (vgl. ua. BAG 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35, zu B I 2 a der Gründe; 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191, 196).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu den §§ 2, 6 BetrAVG mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe) geändert und dies mehrfach bestätigt (vgl. ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 216 ff.; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu den §§ 2, 6 BetrAVG mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe) geändert und dies mehrfach bestätigt (vgl. ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 216 ff.; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Nach der früheren Rechtsprechung (vgl. ua. BAG 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.) schrieb § 2 Abs. 1 BetrAVG den von der Arbeitgeberin beschrittenen Rechenweg vor.
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu den §§ 2, 6 BetrAVG mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe) geändert und dies mehrfach bestätigt (vgl. ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 216 ff.; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts können die Betriebspartner nicht nur die Wirksamkeit oder (Fort-)Geltung einer Betriebsvereinbarung im Beschlussverfahren klären lassen, sondern auch deren Auslegung (vgl. ua. BAG 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35, zu B I 2 a der Gründe; 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191, 196).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Soweit Handlungspflichten des Arbeitgebers festgestellt werden sollen, muss dem Arbeitgeber jedoch hinreichend verdeutlicht werden, mit welchem Verhalten er seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nachkommt (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - BAGE 104, 175, 177, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Dementsprechend darf der Individualrechtsschutz nicht auf das Verhältnis Arbeitgeber/Betriebsrat verlagert werden (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 - BAGE 63, 152, 158 f.).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Der Betriebsrat als Vertragspartner der Betriebsvereinbarung und Inhaber des Durchführungsanspruchs ist antragsbefugt (ua. BAG 21. August 2001 - 3 ABR 44/00 - BAGE 98, 354, 360).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04
    Entscheidend ist, ob sich das Verfahren auf das betriebsverfassungsrechtliche Verhältnis der Betriebspartner bezieht (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 40, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99

    Feststellungsklage - Berechnung der Betriebsrente

  • BAG, 02.08.1968 - 3 AZR 219/67

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Dienstunfähigkeit - Annahmeverzug -

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Für das Betriebsrentenrecht macht dies § 1b Abs. 1 Satz 2 BetrAVG deutlich, wonach die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen den Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit unter bestimmten Umständen nicht hindert; diese Regelung wäre nicht nötig gewesen, wäre das Vorruhestandsverhältnis ohnehin ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu I 1 der Gründe; 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - BAGE 113, 173, 183).

    Ein Hinweis auf den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Altersrente ist darin nicht enthalten (ebenso im Ergebnis bereits BAG 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 -BAGE 113, 173, 183).

  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

    Sein Antrag richtet sich auf Pflichten der Arbeitgeberin ihm gegenüber, wie sie sich aus der GBV iVm. der KBV ergeben könnten, nicht auf Ansprüche einzelner Arbeitnehmer (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - zu B III der Gründe, BAGE 113, 173).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2022 - 5 TaBV 10/22

    Betriebsvereinbarung - Sperrwirkung von Tarifverträgen - Anfechtung - Störung der

    (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - Rn. 35, juris = NZA 2006, 167).

    Entscheidend ist, was der Betriebsrat mit seinem Antrag letztlich begehrt (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - Rn. 36, juris = NZA 2006, 167).

    Soweit die Betriebsvereinbarung keine Regelung enthält und der Arbeitgeber tarifliche oder gesetzliche Vorschriften vollzieht, hat der Betriebsrat keinen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - Rn. 37, juris = NZA 2006, 167).

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