Rechtsprechung
   BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,667
BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04 (https://dejure.org/2005,667)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 6 AZR 526/04 (https://dejure.org/2005,667)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 (https://dejure.org/2005,667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung in der Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens; Vorrang des Sonderkündigungsrechtes des Insolvenzverwalters vor einer betrieblich vereinbarten Beschäftigungsgarantie; Pflicht zu einer ...

  • Judicialis

    InsO § 113; ; InsO § 125; ; UmwG § 323 Abs. 1; ; KSchG § 1; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Umstrukturierung; Insolvenzrecht - Betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter wegen Betriebsstillegung in der Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens; Vorrang des Kündigungsrechts gem. § 113 InsO vor vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung in der Insolvenz in einem abgespaltenen Unternehmen ? Vorrang des Kündigungsrechts gem. § 113 InsO vor vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung ? Kein Bestandschutz aus § 323 Abs. 1 UmwG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens und Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens und Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Kündigung durch einen Insolvenzverwalter - Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens und Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 19
  • NJW 2006, 1837 (Ls.)
  • ZIP 2006, 631
  • MDR 2006, 936
  • NZA 2006, 658
  • BB 2006, 1278
  • DB 2006, 788
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Eine Sozialauswahl zwischen Arbeitnehmern des Betriebs des abgespalteten Unternehmens und des Ursprungsbetriebs findet daher nur dann statt, wenn die Unternehmen nach der Spaltung weiterhin einen gemeinsamen Betrieb führen (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48).

    b) Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 665; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 609; Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner KSchR 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 436; KPK-Schiefer/Meisel 3. Aufl. § 1 Rn. 1066 f.; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 1 Rn. 347; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 436; aA Annuß/Hohenstatt NZA 2004, 420, die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl auch im Gemeinschaftsbetrieb ablehnen).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Damit fehlt es für eine Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern des ursprünglichen Gemeinschaftsbetriebs an der Vergleichbarkeit (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40; 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59, zu B II 2 c der Gründe).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. Februar 2005 (- 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59) zugrunde liegenden.

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 532/01

    Kündigung und Zustimmungsvorbehalt für vorläufigen Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG stellt auch - im Gegensatz zum Ausspruch einer Kündigung - keine Verfügung iSv. § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO dar, denn hierdurch wird noch nicht unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis eingewirkt, indem Forderungsrechte und Verbindlichkeiten aufgehoben werden (vgl. für den Ausspruch der Kündigung: BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 532/01 - BAGE 103, 123, zu B II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Damit fehlt es für eine Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern des ursprünglichen Gemeinschaftsbetriebs an der Vergleichbarkeit (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40; 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59, zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden (19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10, zu II 2 der Gründe), dass auch eine tarifvertragliche Unkündbarkeit als "vereinbart" im Sinne dieser Norm anzusehen ist.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Der Inhaber des stillzulegenden Betriebs ist damit nicht mehr in der Lage, eine Weiterbeschäftigung seiner Arbeitnehmer, denen wegen der Stilllegung betriebsbedingt zu kündigen ist, in dem fortgeführten Betrieb des anderen Unternehmens rechtlich durchzusetzen (vgl. BAG 18. September 2003 - 2 AZR 139/03 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 12).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt hier keine sog. etappenweise Betriebsstilllegung vor, da diese nicht in mehreren Abschnitten (vgl. dazu: BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP KO § 22 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18), sondern auf Grund eines einheitlichen Kündigungsentschlusses erfolgte.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Der Schutzzweck des § 1 Abs. 3 KSchG geht dahin, sozial schutzbedürftigen Arbeitnehmern den Arbeitsplatz längerfristig zu erhalten, nicht jedoch solchen Arbeitnehmern längere Kündigungsfristen einzuräumen (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116, zu B II 3 a der Gründe).
  • LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 26/04

    Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. September 2004 - 11 Sa 26/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Dem widersprechen (tarifvertragliche) Unkündbarkeitsklauseln (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 19; 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 116, 19; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 92, 41) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Zu diesen Vorschriften gehört auch § 113 Satz 2 InsO, durch den der Gesetzgeber einen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am Erhalt der Masse auf der anderen Seite gefunden hat (BT-Drs. 12/7302 S. 169; vgl. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 116, 19; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41) .
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Eine solche Verlängerung ist aber nicht Zweck der Sozialauswahl (BAG 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 3 e der Gründe, BAGE 116, 19; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - zu B II 3 a der Gründe; LKB/Krause 16. Aufl. § 1 Rn. 862) .
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

    Dem widersprechen (tarifvertragliche) Unkündbarkeitsklauseln (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 -AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10; Senat 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - AP UmwG § 323 Nr. 1 = EzA InsO § 113 Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Diese Frist geht als gesetzliche Spezialregelung allen längeren Kündigungsfristen vor (vgl. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 116, 19; Gottwald/Heinze/Bertram aaO Rn. 67).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Das Entstehen von Masseschulden soll begrenzt werden, da der Insolvenzverwalter in der Regel keinen Beschäftigungsbedarf mehr hat und zu Lasten der anderen Gläubiger Ansprüche ohne eine Gegenleistung entstünden, wodurch diese wiederum in ihrem Grundrecht nach Art. 14 GG beeinträchtigt würden (ausführlich, auch zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm: BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41; vgl. auch Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 - AP ATG § 3 Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 137, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 106/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Indes führt diese Überlegung vorliegend deshalb nicht zur Sozialwidrigkeit der streitgegenständlichen Kündigung, weil der Beklagte Ziff. 1 sämtlichen Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin im Zusammenhang mit der Einstellung der verbliebenen Sortierarbeiten gekündigt hatte, wodurch ein Ausscheiden aus einem etwaigen Gemeinschaftsbetrieb erfolgt wäre (vgl. hierzu im Einzelnen BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 526/04, m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Denn mit der hier glaubhaft gemachten Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes entfällt die Möglichkeit des weiteren Einsatzes bei dem anderen Arbeitgeber (so BAG 22.09.2005 - 6 AZR 526/04, NZA 2006, 658 zur Frage der Sozialauswahl).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Betriebsübergang

    Indes führt diese Überlegung vorliegend deshalb nicht zur Sozialwidrigkeit der streitgegenständlichen Kündigung, weil der Beklagte Ziff. 1 sämtlichen Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin im Zusammenhang mit der Einstellung der verbliebenen Sortierarbeiten gekündigt hatte, wodurch ein Ausscheiden aus einem etwaigen Gemeinschaftsbetrieb erfolgt wäre (vgl. hierzu im Einzelnen BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 526/04, m. w. N.).
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 569/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 6 AZR 526/04 - (führend) und - 6 AZR 527, 533, 534, 547/04 -.
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 533/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 527/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 534/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 547/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht