Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.04.1989

Rechtsprechung
   BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81   

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BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dauerhafte Aufbewahrung eines Personalfragebogens von einem erfolglos gebliebenen Stellenbewerber mit Angaben über die Privatshäre und Intimsphäre - Anspruch auf Vernichtung des Fragebogens wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 98
  • NJW 1984, 2910
  • ZIP 1985, 47
  • MDR 1985, 168
  • NZA 1984, 321
  • BB 1984, 2130
  • DB 1984, 2626
  • JR 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).

    Hierzu gehört das Recht, in diesem Bereich für sich zu sein und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220).

    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat im sog. Volkszählungsurteil (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, NJW 1984, 419 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]) darauf hingewiesen, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraussetzt.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Das Recht auf Achtung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist auch im privaten Rechtsverkehr von jedermann zu achten (vgl. BGHZ 14, 163, 173; BGHZ Großer Senat 34, 99, 102 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Soweit das Gesetz die Rechte des Betroffenen aus unzulässiger Datenverarbeitung abschließend regelt, dürfte eine Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die damit einhergehenden Abwehrrechte (§ 823 Abs. 1, § 1004 BGB analog) daher ausscheiden (vgl. BGHZ 80, 311, 319 [BGH 19.05.1981 - VI ZR 273/79]; Larenz, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl., § 8 II, S. 114 f.).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

  • BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79

    Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das

  • BAG, 14.09.1967 - 5 AZR 101/66

    Entgangener Gewinn - Schadenersatz - Beweis - Vortrag des Tatsachenstoffs -

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Mithin hat die seitens des Bundesarbeitsgerichts vertretene Auffassung, Personalaktenbestände seien als Akten bzw. Aktensammlungen iSd. Bundesdatenschutzgesetzes vom sachlichen Anwendungsbereich dessen Normen ausgenommen (4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - zu I der Gründe, BAGE 64, 308; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 389/83 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - zu I der Gründe, BAGE 46, 98) , keine Bedeutung mehr.
  • VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

    Die erhobenen Daten fallen in den geschäftlichen Bereich und rühren nicht aus der Privat- oder gar der Intimsphäre der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. zu dieser Einteilung in Sphären BAG, Urteil vom 7. September 1995, - 8 AZR 823/93 -, juris; Urteil vom 6. Juni 1984, - 5 AZR 286/81 -, juris).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    b) Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weit gehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, etwa mit Hilfe ärztlicher oder psychologischer Gutachten; es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    Davon umfasst wird auch der Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, die der betroffene Dritte bereits offenbart hat (BAG Urteil v. 06.06.1984 - 5 AZR 286/81).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Das zulässige Ausmaß einer Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch eine betriebliche Verhaltensregelung kann daher nur durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall festgestellt werden (BAGE 45, 111 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 54, 365 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; Kreutz, aa0, § 75 Rz 71, mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

    53 Den Arbeitgeber trifft die vorvertragliche Pflicht, die Bewerbungsunterlagen nicht angenommener Bewerber an diese zurückzusenden oder sie - mit deren Einverständnis - zu vernichten oder für eine spätere Stellenausschreibung aufzubewahren; in jedem Fall hat er die Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht externen Dritten gegenüber zu offenbaren (BAG 06.06.1984 NZA 1984, 321 ff.; ErfK/Schmidt, 22. Aufl. 2022, Art. 2 GG Rn. 86 f.; BeckOK Datenschutzrecht/Riesenhuber, Stand: 01.11.2021, § 26 BDSG Rn. 102 ff.; MüKo-BGB/Henssler, 8. Aufl. 2020, § 629 BGB Rn. 39 f.; ferner BAG 12.09.2006 NZA 2007, 269, 271).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Insoweit hat der erkennende Senat im Urteil vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 4 a der Gründe, zwischen Fragen nach dem persönlichen und beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers einerseits und Fragen mit einem direkten Bezug zur Intimsphäre (Unfallschäden, Körperbehinderungen, Ableistung von Wehrdienst usw.) unterschieden.

    Zwar kann auch nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Gesetzes bei der Speicherung und Weitergabe von Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht kommen (BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, unter III 2 d der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; Senatsurteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14, aaO, zu A I 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auch ein ursprünglich für die persönlichen Verhältnisse und für die dienstliche Beurteilung des Arbeitnehmers wichtiger Vorgang (z.B. Personalfragebogen) kann durch zeitliche Ereignisse (z.B. Nichteinstellung des Bewerbers oder Ausscheiden des Arbeitnehmers) entbehrlich werden, so daß ein rechtlich geschütztes Interesse an der weiteren Aufbewahrung entfällt (vgl. z.B. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den

  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89

    Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Vertrag - Abgeltungsklausel - Entfernung von

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 119/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 124/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 117/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 120/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 121/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 116/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 123/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88   

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BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
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BAG, Entscheidung vom 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrages - Schutz eines Betriebsgeheimnisses durch Unterlassungsansprüche - Genaue Beschreibung der zu unterlassenden Handlungen - Verbot der Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Eingrenzung auf Produkte einer bestimmten ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 253, 256, § 561 Abs. 2; BGB § 611
    Bestimmtheit des Antrags bei Klage auf Wahrung von Betriebsgeheimnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 98
  • NJW 1989, 3237
  • NZA 1989, 860
  • BB 1989, 1984
  • DB 1989, 2340
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Allerdings braucht der Kläger in seinem Klageantrag das zu schützende Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nicht erst zu offenbaren (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis = NJW 1988, 1686 f. [BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Er kann sich aber auch aus den dem Klageantrag beigefügten Fotografien, technischen Zeichnungen usw. ergeben (BGH Urteil vom 23. Januar 1981 - I ZR 48/79 - GRUR 1981, 517, 518; zustimmend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., S. 326 Fn. 7 f.).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Aus ihm muß sich der Inhalt des Verbotes ergeben (BGH Urteil vom 1. Juli 1960 - I ZR 72/59 - AP Nr. 6 zu § 17 UnlWG, mit zustimmender Anmerkung von Hefermehl).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Es muss aber zum einen so deutlich beschrieben werden, dass zu ersehen ist, was geschützt werden soll (vgl. BAG 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - zu I 1 der Gründe) ; zum anderen muss dargetan werden, aus welchem Grund ein Interesse an der Geheimhaltung besteht.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 2 Sa 11/18

    Ruhepause nach § 4 ArbZG - Schichtunterbrechung - Bundespolizeilicher

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst = DB 2004, 138 = NZA 2004, 164; BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft = DB 2003, 2014 = NZA 2003, 1212; BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP Nr. 6 zu § 3 AZO Kr = DB 1993, 1194 = NZA 1993, 752).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309;Urteil vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;Urteil vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236;Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Abmahnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteile vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 71, 14 [BAG 15.07.1992 - 1 AZR 466/91] = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung; in der neueren Literatur: zustimmend Becker/Schaffner BB 1995, 2526, 2527; ablehnend: Walker NZA 1995, 601, 605).

    Darauf, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht, kommt es nicht an (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).

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