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   BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95   

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BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95 (https://dejure.org/1996,1482)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 7 AZR 613/95 (https://dejure.org/1996,1482)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 (https://dejure.org/1996,1482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Anrechnung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses - Nichtanrechnungstatbestand - Unvereinbarkeit von Bundesrecht mit vorher in Kraft getretenem Landesrecht - Zuständigkeit des Bundesarbeitsgerichts

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung nach dem HRG; Nichtanrechnung von Zeiten einer Gremienzugehörigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HRG §§ 53, 57a, 57b Abs. 2 Nr. 2 erste Alternative, § 57c Abs. 6, § 71 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 72, 74 Nr. 12, Art. 100; BerlHG § 44 Abs. 5
    Befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Hochschulpersonal - Vereinbarkeit der HRG-Bestimmungen mit dem Grundgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 173
  • NZA 1996, 1095
  • BB 1996, 1546
  • BB 1996, 1564
  • DB 1996, 2549
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.03.1994 - 7 AZR 229/93

    Befristung nach HRG , Verlängerung wegen Gremienzugehörigkeit nach BerlHG

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Diese Rechtsauffassung hat der Senat im Urteil vom 30. März 1994 (- 7 AZR 229/93 - AP Nr. 1 zu § 57 a HRG) vertreten.

    Diese Regelung des HRG greift nicht in den Kernbereich der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein (BAG Urteil vom 30. März 1994, aaO, zu III 2 der Gründe).

    Ihrem Regelungsgegenstand nach betreffen sie die inhaltliche Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und mit § 57 c Abs. 6 HRG auch die Nichtanrechnung von Zeiten auf eine zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarte Vertragsdauer (BAG Urteil vom 30. März 1994, aaO, zu III 1 der Gründe; Hailbronner, HRG, Stand November 1995, § 57 c Rz 9; Reich, HRG, 4. Aufl., § 57 c Rz 14; KR-Lipke, 4. Aufl., § 57 c Rz 21).

    Denn seine Rechtsfolge ist auf den Abschluß eines Arbeitsvertrages gerichtet, um auf diese Weise die Nichtanrechnung bestimmter Zeiten auf eine vereinbarte Vertragsdauer zu erreichen (BAG Urteil vom 30. März 1994, aaO, zu IV 3 a der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Korrekturen hat das Zivilrecht und damit auch das Arbeitsrecht nur dort vorzunehmen, wo auf Grund einer typisierenden Fallgestaltung, die eine strukturelle Ungleichgewichtigkeit des einen Vertragsteils erkennen läßt, die Folgen für den unterlegenen Vertragsteil ungewöhnlich belastend sind (BVerfGE 89, 214, 231 ff.).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Bei dieser zeitlichen Abfolge kann dem Landesgesetzgeber nicht vorgehalten werden, er habe durch die Schaffung eigener Regelungen übergeordnetes Bundesrecht verletzt (BVerfGE 10, 124, 128, ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf der Gesetzgeber, wenn er die Rechtsverhältnisse verschiedener Personengruppen differenziert regelt, die jeweilige Gruppe von Normadressaten nur dann anders behandeln, wenn zwischen den Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Das Grundrecht der Berufsfreiheit gewährt keinen Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen (BVerfGE 84, 133, 146, 147) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Das Arbeitsrecht hat sich zu einer selbständigen Rechtsmaterie entwickelt, das landesrechtliche Regelungen unter Wahrung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes gestattet (BVerfGE 77, 308, 329).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Dadurch geht jedoch der arbeitsrechtliche Regelungsgehalt nicht verloren, der unabhängig von dem jeweiligen Anknüpfungspunkt zu beurteilen ist (BVerfGE 68, 319, 327 f.).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    Seine Entscheidung ist nur im beschränkten Umfang daraufhin nachprüfbar, ob die in Art. 72 Abs. 2 GG verwendeten Begriffe zutreffend ausgelegt und entsprechende Regelungen auch getroffen worden sind (BVerfGE 26, 338, 383).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht nur den letzten zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag einer Befristungskontrolle unterzogen (vgl. BAGE 49, 73, 79 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Das bürgerlich-rechtliche Kodifikationsprinzip steht einer landesgesetzlichen Regelung nicht entgegen, denn das Arbeitsrecht hat sich zu einer selbständigen Rechtsmaterie entwickelt, das landesgesetzliche Regelungen unter Wahrung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes gestattet (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308 = AP GG Art. 12 Nr. 62, zu C I 2 der Gründe; BAG 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 = AP HRG § 57c Nr. 4, zu II 2 c der Gründe).

    Außerhalb der Teilbereiche, für die er das Recht der befristeten Arbeitsverträge abschließend geregelt hat (vgl. zum Hochschulbereich BAG 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - aaO, zu II 2 und 3 der Gründe), waren daher zumindest bis zum 31. Dezember 2000 die Länder gemäß Art. 72 Abs. 1 GG nicht gehindert, Regelungen zu treffen, die sich auf die Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge auswirken (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 4 der Gründe).

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Das Hochschulpersonal-Übernahmegesetz sagt dies schon seinem Inhalt nach nicht, so daß nicht mehr näher auszuführen ist, daß es schon wegen der abschließenden Regelung in den §§ 57 a ff. HRG dem Landesgesetzgeber nicht gestattet wäre, darüber hinaus im Hochschulbereich gesetzliche Befristungsgründe einzuführen (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Februar 1996, BAGE 82, 173 [BAG 14.02.1996 - 7 AZR 613/95]).
  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    a) Nach der ständigen Rechtssprechung des Senats folgte die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der Vorschriften der §§ 57a ff. HRG aF aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - BAGE 87, 362 = AP HRG § 57a Nr. 3 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 15, zu II 5 der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 = AP HRG § 57c Nr. 4 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 4, zu I 2 der Gründe; 30. März 1994 - 7 AZR 229/93 - BAGE 76, 204 = AP HRG § 57a Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 124, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 372/01

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten - § 90 PersVG BB

    Die im Hochschulrahmengesetz enthaltenen Bestimmungen über die Befristung der Arbeitsverhältnisse - ua. - von wissenschaftlichen Assistenten und über die Möglichkeiten der Verlängerung dürften ein in sich geschlossenes, abschließendes und zwingendes Regelungssystem darstellen, das keinen Raum läßt für abweichendes Landesrecht (vgl. zur entsprechenden Problematik des § 57 c HRG aF - für das in § 57 a Satz 1 HRG aF genannte Personal, insbesondere BAG 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 ff. = AP HRG § 57 c Nr. 4).

    Der Senat mußte vorliegend die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 2 LPVG Brandenburg nicht abschließend beurteilen und keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG zur Vereinbarkeit der jüngeren, am 17. September 1993 in Kraft getretenen landesrechtlichen Bestimmung mit dem damals bereits geltenden Hochschulrahmengesetz herbeiführen (vgl. zur Begrenzung des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts auf diese zeitliche Abfolge von Bundes- und Landesrecht BVerfG 6. Oktober 1959 - 1 BvL 13/58 - BVerfGE 10, 124, 127 f.; BAG 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 ff. = AP HRG § 57 c Nr. 4, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - Verlängerung - Rechtsmissbrauch

    Der erkennende Senat hat die Bestimmung hinsichtlich des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen für nichtig gehalten, weil die auf der Grundlage konkurrierender Gesetzgebungsbefugnis erlassene bundesrechtliche Vorschrift des § 57c Abs. 6 HRG in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung (aF) für Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die auf die Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals iSd. § 53 HRG nicht anzurechnen sind, eine abschließende Regelung enthielt und deshalb das Land Berlin mit der Bestimmung des § 44 Abs. 5 BerlHG seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hatte (14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 = AP HRG § 57c Nr. 4 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 4, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 656/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistent

    a) Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Nr. 12 GG für die Arbeits- und Dienstverhältnisse an Universitäten und Forschungseinrichtungen abschließende Befristungsregelungen getroffen (BVerfG Beschluß vom 24. Juni 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP Nr. 2 zu § 57 a HRG; BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - AP Nr. 4 zu § 57 c HRG).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

    Am 14.02.1996 (NZA 1996, 1095, 1096) hat es ausgeführt, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf einer vertraglichen Vereinbarung beruht.
  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 265/98

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses/Personalrat

    Da mithin § 77 Abs. 4 MBG auf das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht anwendbar ist, kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift mit der abschließenden bundesrechtlichen Regelung des § 57 c Abs. 6 HRG vereinbar ist (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 779/95

    Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes

    Das Hochschulpersonal-Übernahmegesetz sagt dies schon seinem Inhalt nach nicht, so daß nicht mehr näher auszuführen ist, daß es schon wegen der abschließenden Regelung in den §§ 57 a ff. HRG dem Landesgesetzgeber nicht gestattet wäre, darüber hinaus im Hochschulbereich gesetzliche Befristungsgründe einzuführen (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 -;, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96

    Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Der Senat hat bereits in seinem angeführten Urteil vom 24. Januar 1996 entschieden, daß § 4 Hochschulpersonal-Übernahmegesetz schon seinem Inhalt nach keinen Befristungsgrund enthält, so daß es nicht mehr darauf ankommt, daß es dem Landesgesetzgeber auch nicht gestattet wäre, im Hochschulbereich gesetzliche Befristungsgründe einzuführen (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - AP Nr. 4 zu § 57 c HRG).
  • LAG Sachsen, 10.03.1998 - 7 Sa 737/97

    Wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristung der

  • LAG Berlin, 24.09.1997 - 18 Sa 51/97

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer

  • ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen

  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 136/97
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