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   BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89   

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BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89 (https://dejure.org/1990,1517)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 7 ABR 39/89 (https://dejure.org/1990,1517)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 (https://dejure.org/1990,1517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkung des Benachteiligungsverbots im Betriebsverfassungsgesetz - Anspruch auf Erstattung der einem Betriebsratsmitglied entstandenen Rechtsanwaltskosten - Die dem Arbeitnehmer durch seine Beteiligung am Zustimmungsersetzungsverfahren entstehenden Kosten als Kosten der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78 Satz 2, § 40 Abs. 1, § 103 Abs. 2
    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 78 Satz 2, § 40 Abs. 1, § 103 Abs. 2
    Zustimmungsersetzungsverfahren bei fristloser Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Erstattung der Rechtsanwaltskosten des Betriebsratsmitglieds bei Rechtsmitteleinlegung durch ihn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 152
  • BB 1991, 205
  • BB 1991, 70
  • BB 1997, 1748
  • DB 1991, 495
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76

    Beteiligung - Beschlußverfahren - Ersetzung der Zustimmung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
    In diesem Rahmen sind die einem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Einleitung eines Beschlußverfahrens oder durch die Beteiligung daran entstehenden Rechtsanwaltskosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn das Betriebsratsmitglied gerade im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat sowie zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Betrieb tätig geworden ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl.z.B. Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972).

    Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Betriebsrat als Antragsgegner des Verfahrens nach § 103 BetrVG zu vertreten (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979, aaO).

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
    Zu diesen Aufwendungen können auch die Kosten eines Rechtsstreits des Betriebsratsmitglieds mit seinem Arbeitgeber oder mit dem Betriebsrat gehören, so z.B. die Kosten eines Ausschlußverfahrens gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG (vgl. hierzuSenatsbeschluß vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 62, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 27, 113, 119 [BAG 24.04.1975 - 2 AZR 118/74] = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 und 3a der Gründe) entfaltet nämlich die die Zustimmung des Betriebsrats ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eine präjudizielle Wirkung im späteren Kündigungsschutzprozeß.
  • LAG Hamm, 08.02.1989 - 3 TaBV 126/88

    Erstattungsanspruch; Kostenerstattung; Rechtsanwaltskosten; Kündigung;

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Februar 1989 - 3 TaBV 126/88 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

    Zweck der Vorschrift ist es, den Betriebsverfassungsorganen und ihren Mitgliedern eine ungestörte und unbeeinflußte Amtsausübung zu gewährleisten und die Mitglieder in ihrer persönlichen Stellung, vor allem als Arbeitnehmer des Betriebes, vor Nachteilen wegen ihrer Amtsstellung zu bewahren (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP Nr. 28 zu § 103 BetrVG 1972).

    Entgegen der Ansicht der Revision unterscheidet sich damit die vorliegende Fallgestaltung grundlegend vom Senatsbeschluß vom 21. Januar 1990 (- 7 ABR 39/89 -, aao.), in dem eine allein auf der Betriebsratstätigkeit beruhende Schlechterstellung dadurch auszugleichen war, daß der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied hinsichtlich der Erstattung von Prozeßkosten ebenso behandeln mußte wie andere Arbeitnehmer, die nicht dem Betriebsrat angehörten.

  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Deshalb sind Anwaltskosten, die ein Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Beteiligung in einem Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG entstanden sind, nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, weil es sich nicht um eine Betriebsratstätigkeit handelt und die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen vom Betriebsrat selbst zu wahren sind (BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28).

    Danach kann eine unzulässige Benachteiligung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmern darin liegen, daß es allein wegen seiner Amtsstellung mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die bei einem sonstigen Arbeitnehmer ohne betriebsverfassungsrechtliches Amt nicht den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber treffen würden (BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28).

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Insoweit herrscht Übereinstimmung, soweit es um das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG geht (Senat 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B I 1 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98, zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28, zu 2 b der Gründe; aus der Literatur etwa KR-Etzel aaO § 103 BetrVG Rn. 139; ErfK-Hanau/Kania § 103 BetrVG Rn. 15; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 7. Aufl. Rn. 1019; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 15 Rn. 143 f.; Kittner/ Däubler/Zwanziger aaO § 103 BetrVG Rn. 53; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 103 Rn. 59, 78; GK-BetrVG-Kraft 6. Aufl. § 103 Rn. 44, 60; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 103 Rn. 49, 57; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier Bundespersonalvertretungsgesetz 9. Aufl. § 47 Rn. 24, 26; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/ Schlatmann Bundespersonalvertretungsgesetz Stand Januar 2000 § 47 Rn. 80, 102; Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand Dezember 1999 § 47 BPersVG Rn. 31, 38; Dietz/Richardi Bundespersonalvertretungsgesetz 2. Aufl. § 47 Rn. 37, 45).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts geht von der selbständigen Beschwerdebefugnis des im Zustimmungsersetzungsverfahren unterlegenen Betriebsratsmitglieds aus, wenn er die Anwaltskosten, die ihm in dem von ihm allein - erfolgreich - durchgeführten Beschwerdeverfahren entstanden sind, nach § 78 Satz 2 BetrVG seitens des Arbeitgebers für erstattungspflichtig angesehen hat (BAG Beschluß vom 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP Nr. 28 zu § 103 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 15.08.2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48; 11.05.2000 - 2 AZR 276/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 42; 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4; 31.01.1990 - 1 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28; 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 3) entfaltet eine rechtskräftige Entscheidung, mit der die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ersetzt wurde, Bindungswirkung für einen späteren Kündigungsschutzprozess.
  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    Wird jedoch der Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung oder einem Zustimmungsersetzungsantrag stattgegeben, besteht kein Kostenerstattungsanspruch, weil keine erforderliche Betriebsratstätigkeit vorliegt (BAG, 03.04.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16; BAG, 31.01.1990 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28; Fitting, a.a.O., § 40 Rn. 62 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 TaBV 9/13

    Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Zustimmungsersetzungsverfahren

    Vor dem Hintergrund entspricht es allgemeiner Meinung ( z.B. BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16; 21.01.1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28; Fitting, 26. Aufl., § 40 Rn. 62 m.w.N.) , dass Anwaltskosten, die einem nach § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zu beteiligenden Arbeitnehmer entstehen, mangels Betriebsratstätigkeit nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sind.

    Allerdings kann nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 21.01.1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28) eine unzulässige Benachteiligung eines Betriebsratsmitgliedes darin liegen, dass es allein aufgrund seiner Amtsstellung endgültig mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die im Falle eines sonstigen Arbeitnehmers in einer vergleichbaren Situation nicht entstehen würden.

  • LAG Köln, 26.07.2010 - 5 SaGa 10/10

    Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds durch Zuweisung eines Großraumbüros;

    Dabei ist § 78 Satz 2 BetrVG unmittelbar anspruchsbegründende Norm und erfasst nicht nur Ansprüche auf Beseitigung von Ungleichbehandlungen wegen der Amtstätigkeit, sondern auch wegen der Amtsstellung (BAG Beschluss vom 31.1.1990 - 7 ABR 39/89, BB 1991, 205 f; BAG Urteil vom 15.1.1992 - 7 AZR 194/91, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98

    Kostenerstattung: Keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 78a

    Allein für den Fall, daß der Antrag eines Arbeitgebers gemäß § 103 Abs. 1 BetrVG zurückgewiesen wurde, hat das Bundesarbeitsgericht - allerdings nicht auf Grund § 40 Abs. 1 BetrVG - eine Erstattungspflicht der ausgefallenen Anwaltskosten, jedoch gemäß § 78 S. 2 BetrVG anerkannt (BAG vom 31. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - NZA 1991/152).
  • BAG, 10.02.1999 - 7 ABR 60/97

    Betriebsverfassungsrechtlicher Kostenerstattungsanspruch: Anwaltskosten

    Wahrt das Betriebsratsmitglied in dem gerichtlichen Verfahren keine kollektivrechtlichen, sondern persönliche, individualrechtliche Interessen aus dem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Rechten, kann allein die Zugehörigkeit zum Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung der bei der Rechtsverteidigung entstehenden Anwaltskosten begründen ( BAG Beschluß vom 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP Nr. 28 zu § 103 BetrVG 1972, zu 1 b der Gründe).
  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 5 Ta 223/99

    Wert einer anwaltlichen Tätigkeit; Festsetzung eines Gegenstandswertes;

  • LAG Köln, 01.02.1991 - 11 TaBV 78/90
  • LAG Bremen, 20.05.1992 - 1 Ta 28/92

    Beteiligter des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens; Antrag auf

  • ArbG Hamburg, 24.01.1997 - 2 BV 16/96

    Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von einer

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Rechtsprechung
   BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90   

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https://dejure.org/1990,349
BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90 (https://dejure.org/1990,349)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 4 AZR 114/90 (https://dejure.org/1990,349)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 (https://dejure.org/1990,349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Manteltarifvertrag für Redakteure an Zeitschriften - Mehrarbeitsvergütung eines Redakteurs - Dienstreisen von Redakteuren - Regelmäßige arbeitstägliche Arbeitszeit - Vereinbarung einer Vergütungspauschale für das Überschreiten der Arbeitszeit - Konkretisierung von ...

  • archive.org
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dienstreisezeiten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung eines Tarifvertrages entgegen seinem Wortlaut

  • rechtsportal.de

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

  • Der Betrieb

    Manteltarifvertrag für Redakteure an Zeitschriften vom 12.5.1987 (MTV 1987) § 9
    Berücksichtigung von Redaktionsversehen bei der Auslegung eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 177
  • NZA 1991, 201
  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 607
  • ZUM 1991, 602
  • afp 1990, 334
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90
    Gerade dies erfordert die Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs, der auch für unbeteiligte Dritte, die tarifunterworfenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedenfalls objektiv erkennbar ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Dann aber ist nach der Senatsrechtsprechung auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags als Auslegungskriterien zurückzugreifen (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Dies ist von entscheidender Bedeutung, weil wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden kann, wenn er in den tariflichen Normen einen Niederschlag gefunden hat (Senat 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 -BAGE 66, 177, 181).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei

    Es ist anerkannt, dass bei der Auslegung von Tarifverträgen eine Bindung an den möglichen Wortsinn eines Begriffs dann nicht besteht, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang das Vorliegen eines Redaktionsversehens ergibt (vgl. BAG 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177; JKOS/Krause 2. Aufl. § 4 Rn. 177; Thüsing/Braun/Wißmann Tarifrecht Kap. 4 Rn. 157; vgl. zu Gesetzen ebenso Wolff JZ 2012, 31, 33) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Allein der Umstand, dass die Tarifvertragsparteien einvernehmlich davon ausgehen, dass eine der Vertragsparteien zugleich in Vertretung für eine andere Person handelt, reicht nicht aus, wenn dies im Tarifwortlaut für die Normunterworfenen keinen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat und daher objektiv nicht erkennbar ist (vgl. dazu BAG 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 180; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - zu II 3 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30).
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Rechtsprechung
   BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90   

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https://dejure.org/1990,311
BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90 (https://dejure.org/1990,311)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1990 - 4 AZR 82/90 (https://dejure.org/1990,311)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1990 - 4 AZR 82/90 (https://dejure.org/1990,311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Heizungsbau und Lüftungsbau als Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe - Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 241
  • BB 1991, 70
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    "Bauliche Leistungen" erfordern, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ein Betrieb des Baugewerbes liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, aaO) dann vor, wenn er nach Herkommen und Üblichkeit im Hinblick auf die von ihm überwiegend ausgeführten Arbeiten als solcher angesehen wird.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller BAG Urteil vom 18. Januar 1984, aaO) sind danach mit "Erstellung von Bauwerken", alle Arbeiten gemeint, die "irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind".

    Bei der Auslegung der Tarifvorschrift kann nicht übersehen werden, daß ein Bauwerk jedenfalls nach der Verkehrsauffassung und allgemeinen Lebenserfahrung nicht schon mit der Fertigstellung des Rohbaus, sondern erst dann baulich vollendet ist, wenn es bestimmungsgemäß benutzt werden kann (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Zu Unrecht beruft sich das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 26. April 1989 (- 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau); denn dort ging es allein um die Herstellung der Außenwände von Industriehallen aus Metall.

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    Wie das Tarifbeispiel "Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern" zeigt, sind hier Bauleistungen gemeint, die der unmittelbaren Herstellung des Gebäudes dienen (vgl. auch BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    "Bauliche Leistungen" erfordern, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    "Bauliche Leistungen" erfordern, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 30.10.1989 - 14 Sa 59/89

    Funktion des Herstellens von Lüftungskanälen aus verzinkten Blechen und des

    Auszug aus BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Oktober 1989 - 14 Sa 59/89 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Um "bauliche" Leistungen handelt es sich schon deshalb, weil derartige Tätigkeiten zu denen des Ausbaugewerbes gehören und die Tarifvertragsparteien mit ihrer weiten Fassung nicht nur das sogenannte Bauhauptgewerbe, sondern auch das Ausbaugewerbe erfassen wollen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Um "bauliche" Leistungen handelt es sich schon deshalb, weil derartige Tätigkeiten zu denen des Ausbaugewerbes gehören und die Tarifvertragsparteien mit ihrer weiten Fassung nicht nur das sogenannte Bauhauptgewerbe, sondern auch das Ausbaugewerbe erfassen wollen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Um "bauliche" Leistungen handelt es sich schon deshalb, weil derartige Tätigkeiten zu denen des Ausbaugewerbes gehören und die Tarifvertragsparteien mit ihrer weiten Fassung nicht nur das sogenannte Bauhauptgewerbe, sondern auch das Ausbaugewerbe erfassen wollen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Um "bauliche" Leistungen handelt es sich schon deshalb, weil derartige Tätigkeiten zu denen des Ausbaugewerbes gehören und die Tarifvertragsparteien mit ihrer weiten Fassung nicht nur das sogenannte Bauhauptgewerbe, sondern auch das Ausbaugewerbe erfassen wollen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

    Die Betriebe des Elektroinstallationsgewerbes sind als Betriebe des Ausbaugewerbes ebenfalls Baubetriebe im Tarifsinn (BAG 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - zu II 3 a der Gründe) .

    Zur Erstellung eines Bauwerks gehören damit letztlich alle ihr dienenden Bauleistungen (BAG 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - zu II 3 der Gründe: Montage von Lüftungskanälen) .

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen

    Die von der Beklagten erbrachten Tätigkeiten sind baulich geprägt, da sie sich mit Werkstoffen des Baugewerbes und mit baugewerblichen Arbeitsmitteln, also nach den Arbeitsmethoden des Baugewerbes vollziehen (BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 b bb der Gründe; 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 -) .
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 02.10.1990 - 10 Sa 57/90, 10 Sa 64/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5865
LAG Berlin, 02.10.1990 - 10 Sa 57/90, 10 Sa 64/90 (https://dejure.org/1990,5865)
LAG Berlin, Entscheidung vom 02.10.1990 - 10 Sa 57/90, 10 Sa 64/90 (https://dejure.org/1990,5865)
LAG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 10 Sa 57/90, 10 Sa 64/90 (https://dejure.org/1990,5865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Arbeitsvertragl. Nebenpflicht (Fürsorgepflicht), Art. 1, 2 GG, Transsexuellengesetz vom 10.9.1980
    Anspruch eines Transsexuellen auf Aushändigung von Dienstkleidung des anderen Geschlechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Persönlichkeitsrecht: Transsexueller - Dienstkleidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 1580
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2001 - 17 Sa 45/01

    Änderungskündigung; konkludente Annahme des Änderungsangebots trotz

    a) Richtig ist, dass das mit der Änderungskündigung verbundene Angebot innerhalb der Frist nach § 2 KSchG, hier also innerhalb von drei Wochen, angenommen werden muss, weil es sonst erlischt; die Änderungskündigung wird zur Beendigungskündigung (BAG, Urteil vom 17.06.1998, 2 AZR 336/97, AP Nr. 49 zu § 2 KSchG 1969, NZA 1998, 1225; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.1990, 8 Sa 39/90, LAGE § 2 KSchG Nr. 12, BB 1991, 70).
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Rechtsprechung
   BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2132
BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 (https://dejure.org/1990,2132)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 (https://dejure.org/1990,2132)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1990 - 1 AZR 576/89 (https://dejure.org/1990,2132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung bei Versetzung eines angestellten Lehrers

  • Der Betrieb

    LPVG NW § 72 Abs. 1 Nr. 5 u. 6, § 66 Abs. 1, §§ 66 Abs. 2 Satz 1; BetrVG § 102 Abs. 1
    Erneute Anhörung des Personalrats bei wiederholter Anordnung einer zwischenzeitlich aufgegebenen Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Versetzung eines angestellten Lehrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 392 (Ls.)
  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 1469
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89
    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß zur wirksamen Anhörung zur Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG auch die Angabe des Kündigungstermins gehört (ständige Rechtsprechung seit Urteil des BAG vom 28. Februar 1974, BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; vgl. auch KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 59 und 108a; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rz 29; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 102 Rz 16).
  • LAG Köln, 29.08.1989 - 4 Sa 491/89

    Mitbestimmungspflicht; Personalvertretung; Versetzung; Personelle Einzelmaßnahme;

    Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. August 1989 - 4 Sa 491/89 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1978 - CL 9/78
    Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89
    Das ist dann der Fall, wenn sich die Dienststelle zu ihrer Durchführung entschlossen hat, also eine abgeschlossene, wenn auch noch nicht unumstößliche und noch abänderbare Willensbildung vorliegt (OVG Münster Beschluß vom 21. Dezember 1978 - CL 9/78 - PersV 1980, 286; ebenso Krieg/Orth/Welkoborsky, LPVG NW, 4. Aufl. 1987, § 66 Anm. 2).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    aa) Zwar wäre dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen gewesen, dass für den Begriff der Versetzung - in Abgrenzung zur bloßen Umsetzung - ein dauerhafter Wechsel auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers kennzeichnend ist und es für die Bestimmung der Dienststelle weder auf den Sprachgebrauch der Vertragsparteien noch auf personalvertretungsrechtliche Vorgaben, sondern auf den organisationsrechtlichen Dienststellenbegriff ankommt (vgl. BVerwG 12. September 2002 - 6 P 11.01 - AP LPVG Berlin § 86 Nr. 2; 28. Mai 2002 - 6 P 9.01 - ZTR 2002, 398; 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - AP LPVG NW § 72 Nr. 21, zu II 2.1 der Gründe; BAG 21. August 1990 - 1 AZR 576/89 - AP LPVG NW § 72 Nr. 3, zu I 1 der Gründe; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger Bayerisches Personalvertretungsgesetz Stand November 2003 Art. 75 Rn. 108, 109 mwN; Aufhauser/Warga/Schmitt-Moritz Bayerisches Personalvertretungsgesetz 4. Aufl. Art. 75 Rn. 77 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94

    Betriebsrat: Anhörung - Mitteilung von Kündigungsfristen

    Diese Mitteilung von den, den Tarifvertrag entsprechenden Fristen - wie sich aus der Bekanntgabe des beabsichtigten Beendigungstermins ergibt - entspricht den Anforderungen der Entscheidungen des BAG vom 29.01.1986 (NZA 1987, 32 ff.), der Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 - und der Entscheidung des BAG vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 - (NZA 1991, 392 ).
  • LAG Berlin, 23.10.1995 - 17 Sa 51/95

    Betriebsrat: Mitteilungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich Kündigungsfristen

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat seit seiner Grundsatzentscheidung vom 28. Februar 1974 (- 2 AZR 455/73 -, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 8 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) stets ausgeführt, dass dem Betriebsrat bei der Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch die Kündigungsfristen und gegebenenfalls der Kündigungszeitpunkt bekannt zugeben sind (vgl. aus letzter Zeit nur: BAG, Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 -, AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 21.08.1990 -, 1 AZR 576/89 - AP Nr. 3 zu § 72 LPVG NW; BAG, Urteil vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 -, AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, zu B. II. 2. b. bb. [1] der Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 6 B 735/08

    Mitbestimmungsrecht eines Beamten bei dessen Versetzung; Versetzung eines

    vgl. BAG, Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 576/89 -, PersR 1991, 38.
  • VG Sigmaringen, 30.08.2007 - 8 K 1215/07

    Lehrer; Abordnung; Personalratszustimmung; dienstliches Bedürfnis;

    Der Fall liegt insoweit anders als bei dem vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 21.08.1990 (- 1 AZR 576/89 -, NZA 1991, 392) zu entscheidenden Sachverhalt.
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 52/90

    Anforderungen der Abordnung von Flugbegleiter der DLH zu DFG -

    Daraus folgt, daß anders als im BetrVG im Personalvertretungsrecht nur von einer Versetzung gesprochen werden kann, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer einer anderen Dienststelle zugewiesen wird (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1990 - 1 AZR 576/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 75 Rz 61).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.1995 - 8 Sa 537/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • LAG Köln, 11.08.1995 - 13 Sa 97/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung und Kündigung

    Im Bereich des BetrVG ist das für den Fall der Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb in einen anderen anerkannt (BAG, Beschluss vom 16.12.1986 - 1 ABR 52/85 -, in AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss vom 28.04.1992 - 1 ABR 73/91 -, in AP Nr. 98 zu § 99 BetrVG 1972, Urteil vom 26.01.1993 - 1 AZR 303/92 -, in AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972 = NZA 1993, 714 ) - ist aber auch für das Personalvertretungsrecht zu übernehmen (LAG Köln, Urteil vom 29.08.1989 - 4 Sa 491/89 -, S. 13 f. - Revision zurückgewiesen durch BAG, Urteil vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 -, in AP Nr. 3 zu § 72 LPVG NRW).
  • VG Minden, 06.01.2009 - 10 K 1296/08

    Fehlende Notwendigkeit einer erneuten Personalratsbeteiligung bei

    So im Ergebnis wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 1993 - 6 A 1810/90 - hinsichtlich der Versetzung einer Lehrkraft, wonach u.a. auch Praktikabilitätsgründe gegen eine erneute Personalratsbeteiligung sprächen, da andernfalls eine nach § 28 Abs. 1 Satz 1 LBG rechtmäßige Versetzung auf ggf. unabsehbare Zeit blockiert werden könne; a.A. BAG, Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 576/89 -, wobei allerdings auf den erheblichen Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der zunächst vorgesehenen Versetzung und dem der späteren Versetzung von 6 Monaten sowie auf den Anstieg der Belastungen für den Beamten durch die Versetzung zum Schulhalbjahr (ursprünglich zum neuen Schuljahr) abgestellt wurde.
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Rechtsprechung
   BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1707
BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88 (https://dejure.org/1990,1707)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1990 - 6 AZR 554/88 (https://dejure.org/1990,1707)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 (https://dejure.org/1990,1707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Tarifliche Ausschlußfrist - Erkennbarkeit eines Anspruchs

  • Der Betrieb

    LohnTV für die Arbeiter der DB § 34 Abs. 2 Satz 3
    Tarifliche Ausschlußfrist: Erkennbarkeit eines Anspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 29
  • NZA 1991, 68
  • BB 1991, 1267
  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 763
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
    Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Beklagte keine oder für die Kläger zumindest nicht erkennbar unrichtige Lohnabrechnungen erstellt hätte (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, m.w.N.).
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), wonach die Unkenntnis des Anspruchs aufgrund fehlender oder irriger Einschätzung der Rechtslage unbeachtlich ist.
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
    Dies kann aber nur durch einen allgemeinen und objektiven Maßstab erreicht werden (vgl. dazu BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Die Tarifvertragsparteien haben für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewußt eine kürzere Ausschlußfrist gewählt, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses rasch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Arbeitsvertragsparteien zu schaffen (zu diesem Zweck vgl. etwa BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29; 14. September 1994 aaO; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - BAGE 79, 285; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    b) Ausgehend von diesem Zweck ist die Fälligkeit im Sinne der Ausschlussfrist nach einem allgemeinen und objektiven Maßstab zu bestimmen (BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 66, 29) .
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Denn eine Unkenntnis über die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen eines tariflichen Anspruchs bzw. dessen Verfall aufgrund einer tariflichen Ausschlußfrist sind rechtlich unbeachtlich (BAG Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - ZTR 1991, 120).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Mit ihr wird das Ziel verfolgt, innerhalb einer für die Parteien des Arbeitsverhältnisses überschaubaren Zeit über die vorhandenen, in Streit stehenden Ansprüche Klarheit zu erzielen (Ziel der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit; vgl. BAGE 20, 30, 35 [BAG 10.08.1967 - 3 AZR 221/66] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 86 = NZA 1991, 68).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlußklausel, der gerade darin besteht, nach Ablauf der bestimmten Zeit zwischen Arbeitsvertragsparteien Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlußklauseln, der gerade darin besteht, nach Ablauf der bestimmten Zeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen (BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

    Zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist, durch die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden soll (BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29, 33 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe), gehört die Angabe des konkreten Anspruchsgrundes.
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß die Rechtsprechung für Ausschlußfristen in Tarifverträgen allgemeine Auslegungsgrundsätze aufgestellt hat, wonach eine Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn die betroffene Forderung dem Grunde nach benennbar und wenigstens annähernd bezifferbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 a der Gründe; BAGE 51, 308, 311 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 3 a der Gründe; BAGE 66, 29, 33 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
    a) Der Zweck tariflicher Ausschlußfristen besteht darin, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen (BAG Urteile vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BA- GE 66, 29, 33 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe; vom 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998, aaO, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 801/98

    Auslegung von Ausschlussfristen in Tarifverträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind aber Ausschlußfristen in Tarifverträgen im allgemeinen so auszulegen, daß eine Ausschlußfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die betroffene Forderung dem Grunde nach benennbar und wenigstens annähernd bezifferbar ist (BAG Urteile vom 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - n.v.; vom 24. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 66, 29; 51, 308) [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85].
  • LAG Saarland, 22.11.2000 - 1 Sa 115/00

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Unterweisung des Arbeitnehmers hinsichtlich

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 524/97
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Rechtsprechung
   BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2549
BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88 (https://dejure.org/1990,2549)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1990 - 6 AZR 559/88 (https://dejure.org/1990,2549)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1990 - 6 AZR 559/88 (https://dejure.org/1990,2549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de

    MTV Azubi § 1; TVG § 1 § 4 Abs. 1
    Tarifverträge: Anwendungsbereich des MTV Ausbildung [Azubi]

  • Der Betrieb

    MTV für Auszubildende v. 6.12.1974 i.d.F. des ÄndTV Nr. 3 vom 20.11.1980 § 1 Abs. 1 u. 2, §§ 4, 7, 22; TVG § 4 Abs. 1
    Über- oder außerbetriebliche Berufsausbildung - Tariflicher Geltungsbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Auszubildende im Rahmen eines Sonderprogramms - Ausbildung durch Landkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 316 (Ls.)
  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 1333
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.11.1987 - 6 ABR 8/83

    Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Das unterscheidet den Streitfall nicht nur von dem Sachverhalt, wie er der Entscheidung des Senats zum Arbeitnehmerbegriff des § 5 BetrVG (Senatsbeschluß vom 26. November 1987 - 6 ABR 8/83 - BAGE 56, 366 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrVG 1972) zugrunde gelegen hat.
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT ; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31 = AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 22; vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP Nr. 7 zu § 29 BAT ).
  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Sie ist jedenfalls keine rein schulische Ausbildung, wie sie in der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 1974 (- 5 AZR 575/73 - AP Nr. 1 zu § 1 BBiG ) zu beurteilen war.
  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 634/86

    Rationalisierungsschutz

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT ; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31 = AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 22; vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP Nr. 7 zu § 29 BAT ).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 787/85

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der vom Land zu zahlenden

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT ; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31 = AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 22; vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP Nr. 7 zu § 29 BAT ).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT ; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31 = AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 22; vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP Nr. 7 zu § 29 BAT ).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 525/84

    Anforderungen an die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung gemäß § 47

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT ; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31 = AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 22; vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP Nr. 7 zu § 29 BAT ).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 555/80

    Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit - Tatsächlich

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT ; vom 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - BAGE 58, 31 = AP Nr. 1 zu § 2 TV RatAng = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 22; vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP Nr. 7 zu § 29 BAT ).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien wäre nur insofern und insoweit beachtlich, als er in der geltenden Tarifnorm erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 456/92 -, n. v.; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 559/88 - AP Nr. 1 zu § 1 MTV Ausbildung; BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Hessen, 15.03.2000 - 13 Sa 479/99

    Zahlung einer höheren Ausbildungsvergütung im Rahmen der Anwendung eines

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  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 229/91

    Zusatzurlaub für Auszubildende nach dem Tarifvertrag vom 28.2.1986

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil in daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 559/88 - AP Nr. 1 zu § 1 MTV Ausbildung).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 456/92

    Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld - Bestehen eines

    Dabei ist über den reinen Wortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck mitzuberücksichtigen, insofern und insoweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 6 AZR 559/88 - AP Nr. 1 zu § 1 MTV Ausbildung).
  • LAG Thüringen, 21.03.1994 - 3 Sa 978/93

    Zuweisung von Finanzierungsmittel der Bundesanstalt für Arbeit ;

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