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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95   

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https://dejure.org/1996,3708
OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95 (https://dejure.org/1996,3708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1996 - 10 U 213/95 (https://dejure.org/1996,3708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 10 U 213/95 (https://dejure.org/1996,3708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276 Abs. 1; BGB § 277; AGBG § 9
    AGB kann Haftung des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit vorsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 350
  • VersR 1997, 836
  • BB 1997, 702
  • DB 1997, 572
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Naumburg, 29.07.1999 - 2 U 200/98

    Haftung für Unfallschaden an Mietfahrzeug; Wirksame Haftungsbefreiung nach dem

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  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Feststellung grober Fahrlässigkeit eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraussetzt und daher nur dann gerechtfertigt ist, wenn das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, weil einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind, wobei auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen ist, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (so z.B. Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371, Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 277 BGB Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99

    Grob fahrlässige Beschädigung eines gemieteten Fahrzeugs

    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 13 W 32/01

    Unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz einer

    Die in dem zugrunde liegenden Mietvertrag angeordnete unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz orientiert sich am Leitbild der Kaskoversicherung und ist daher rechtlich unbedenklich (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 836).
  • OLG Celle, 25.05.2000 - 14 U 34/99

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Aufklärungspflicht bei mündlich vereinbarter

    Bedenken an der Wirksamkeit dieser Klausel -- insbesondere unter dem Gesichtspunkt von § 2 AGB-Gesetz -- bestehen hier nicht, weil die zu Grunde gelegte Haftungsfreistellung des Mieters dem Leitbild der Kaskoversicherung entspricht (vgl. BGHZ 70, 304, 309; OLG Düsseldorf BB 1997, 702).
  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12

    Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den

    Es gehört zu den grundlegenden Erfahrungen eines Fahrzeugführers, dass sich infolge der Fahrtaufnahme ungesicherte Gegenstände im Wageninneren selbstständig machen und dies häufig dazu führt, dass der Fahrer instinktiv danach greift und in seiner Aufmerksamkeit hinsichtlich des eigentlichen Fahrvorgangs abgelenkt wird, was wiederum zur Folge haben kann, dass er das Fahrzeug nicht mehr sicher führt und unter Umständen die Gewalt darüber verliert (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1996 - 10 U 213/95 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 245/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6215
OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 245/95 (https://dejure.org/1997,6215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.1997 - 10 U 245/95 (https://dejure.org/1997,6215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 10 U 245/95 (https://dejure.org/1997,6215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung i.R. eines Leasingvertragsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 702
  • DB 1997, 1072
 
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