Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.04.1999

Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1999 - XI S 23/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11828
BFH, 05.05.1999 - XI S 23/98 (https://dejure.org/1999,11828)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1999 - XI S 23/98 (https://dejure.org/1999,11828)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - XI S 23/98 (https://dejure.org/1999,11828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fußball-Bundesliga - Lizenzspielermannschaft - Arbeitsvertrag - Wechsel zu anderem Verein - Transfersumme - Lohnsteuer - Haftung - Arbeitslohn

  • Judicialis

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a oder b; ; EStG § 34; ; FGO § 69 Abs. 6 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3, 6 § 128 Abs. 3
    Erneuter AdV-Antrag beim BFH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.03.1998 - IX S 27/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - XI S 23/98
    Anderenfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluß des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.04.1999 - VII E 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11174
BFH, 27.04.1999 - VII E 2/99 (https://dejure.org/1999,11174)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1999 - VII E 2/99 (https://dejure.org/1999,11174)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1999 - VII E 2/99 (https://dejure.org/1999,11174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88

    Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - VII E 2/99
    Gerichtskosten dürfen nach § 4 GKG angesetzt werden, sobald der ihnen zugrundeliegende Entstehungstatbestand verwirklicht ist und die Kosten fällig geworden sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11. August 1988 VII E 2/88, BFH/NV 1989, 250).

    Die Gebühr ist mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem genannten Beschluß auch bereits fällig geworden, da diese Kostenentscheidung eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. des § 63 Abs. 1 GKG ist (BFH/NV 1989, 250).

  • BFH, 13.01.1994 - VII E 15/93
    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - VII E 2/99
    Das gilt sowohl für die Sachentscheidung als auch für die dem Kostenansatz zugrundeliegende Kostenentscheidung (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1994 VII E 15/93, BFH/NV 1994, 818, m.w.N.).
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