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   BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98   

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BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98 (https://dejure.org/1998,3034)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1998 - VI B 120/98 (https://dejure.org/1998,3034)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1998 - VI B 120/98 (https://dejure.org/1998,3034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Teilkindergeld - Ausland - Leistung - Vater - Aufhebung - Zweites Kind - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht

  • Judicialis

    EStG 1996 § 65 Abs. 1 Satz 1; ; EStG 1996 § 65 Abs. 2; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 120; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; BKGG § 8 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 65 Abs. 1, 2; FGO § 142; ZPO §§ 114 115 120
    Teilkindergeld; niedrigere ausländische Kinderzulagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 614
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98
    Ist aber bei summarischer Prüfung (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Anm. 7) der Ausgang des Klageverfahrens offen, sind die Erfolgsaussichten der Klage als hinreichend i.S. des § 114 ZPO anzusehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 10).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 11 K 194/96

    Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Kindergeld; Fehlen einer

    Auszug aus BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98
    Die Frage liegt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Überprüfung vor (vgl. Vorlagebeschluß des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, in EFG 1997, 998).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.1997 - 11 K 194/96
    Auszug aus BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98
    Im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. Mai 1997 11 K 194/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 998) werde aber von einer weiteren Äußerung zur Beschwerde abgesehen.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    b) Danach verstößt die zu prüfende Norm nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (wie hier Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Stand Januar 2004, § 65 Tz. 17; dagegen kritisch z.B. BFH, Beschluss vom 27. November 1998 - VI B 120/98 -, BFH/NV 1999, S. 614 ; BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2001 - VI B 230/99 -, BFH/NV 2002, S. 491; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 14. September 1999 - 3 V 23/99 -, EFG 2000, S. 22 ; für Verfassungswidrigkeit FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 1999 - 13 K 149/97 -, EFG 2000, S. 135 f.; FG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2001 - 11 K 4418/01 Kg -, EFG 2002, S. 150; für die Literatur vgl. nur Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG-Kommentar, Stand April 2004, § 65 Rn. C 8; Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, 23. Aufl., 2004, § 65 Rn. 9).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 63/11

    Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche

    Für die Tatbestandsverwirklichung ist daher im Grundsatz ausreichend, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch auf die entsprechende Leistung nach ausländischem Recht besteht (BFH-Beschluss vom 27. November 1998 VI B 120/98, BFH/NV 1999, 614).

    Dabei ist auch unerheblich, ob dieser Anspruch der nach deutschem Recht kindergeldberechtigten Person oder einem Dritten zusteht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 614).

    Höchstrichterlich ist die Frage, ob aus derartigen Entscheidungen eine Bindungswirkung resultiert, noch nicht abschließend geklärt und bedarf auch im Streitfall keiner Klärung (s. dazu unter II.4.c; eine solche unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Tatbestandswirkung bejahend FG Münster, Urteil vom 18. Oktober 2011  15 K 2883/08 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 140, mit Anm. Bauhaus; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 65 EStG Rz 6; Felix, in: Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, EStG, § 65 Rz A 22; so unter Umständen auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 614, zu einer positiven Bestätigung).

  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen

    Für die Tatbestandsverwirklichung ist daher im Grundsatz ausreichend, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch auf die entsprechende Leistung nach ausländischem Recht besteht (BFH-Beschluss vom 27. November 1998 VI B 120/98, BFH/NV 1999, 614).

    Dabei ist auch unerheblich, ob dieser Anspruch der nach deutschem Recht kindergeldberechtigten Person oder einem Dritten zusteht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 614).

    Höchstrichterlich ist die Frage, ob aus derartigen Entscheidungen eine Bindungswirkung resultiert, noch nicht abschließend geklärt und bedarf im Streitfall --mit Blick auf den derzeitigen Verfahrensstand-- auch keiner Klärung (s. dazu unter II.3.b aa; eine solche unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Tatbestandswirkung bejahend FG Münster, Urteil vom 18. Oktober 2011  15 K 2883/08 Kg, EFG 2012, 140, mit Anm. Bauhaus; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 65 EStG Rz 6; Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 65 Rz A 22; so u.U. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 614, zu einer positiven Bestätigung).

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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1998 - VI B 269/98   

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https://dejure.org/1998,6956
BFH, 25.11.1998 - VI B 269/98 (https://dejure.org/1998,6956)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1998 - VI B 269/98 (https://dejure.org/1998,6956)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1998 - VI B 269/98 (https://dejure.org/1998,6956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 614
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Damit hat der Beklagte nicht nur --positiv-- den Anspruch des Klägers auf Kindergeld für die Zeit von September bis Dezember 1996 bejaht, sondern auch --negativ-- eine weitere Aufhebung des Bescheides vom 14. Januar 1997 abgelehnt (zur Erstreckung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG auf Zweitanträge BFH-Beschluss vom 25. November 1998 VI B 269/98, BFH/NV 1999, 614, und zum Streitstand Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 19. und 22. Aufl., § 66 Rz. 8).
  • FG Thüringen, 12.04.2000 - III 120/99

    Änderung eines Kindergeldaufhebungs- und Rückforderungsbescheids nach § 173 Abs.

    Der Senat kann im Streitfall dahinstehen lassen, ob § 66 Abs. 3 EStG nur für Erstanträge galt (vgl. z.B. Urteil des FG Hamburg vom 9. Okt. 1998, EFG 1999, 35 - nach Rücknahme der Revision rechtskräftig; Blümich/Heuermann, Komm. zum EStG § 66 Anm. 33; Weber-Grellet in Schmidt, Komm. zum EStG § 66 Anm. 8; BFH, Beschluss vom 23. November 1998, VI B 269/98, BFH/NV 1999, 614 ).
  • FG Nürnberg, 10.11.1999 - III 63/98
    Mit Beschluß vom 25.04.1998 VI B 269/88, BFH/NV 1999, 614) hat er für das PKH-Verfahren entschieden, daß keine rechtlichen Bedenken beständen, die Vorschrift des § 66 Abs. 3 EStG a.F. - mit der Folge einer 6-monatigen Ausschlußfrist - nicht nur bei erstmaliger Antragstellung, sondern auch dann anzuwenden, wenn der Kindergeldberechtigte einen erneuten Antrag auf Gewährung von Kindergeld stellt.
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 6 K 145/99

    Verfassungsmäßigkeit der Sechmonatsfrist für die rückwirkende Zahlung von

    Der BFH hat bereits in dem Beschluss vom 25. November 1998 (VI B 269/98 BFH/NV 1999, 614 ) die Regelung des § 66 Abs. 3 EStG nicht als verfassungswidrig angesehen.
  • FG München, 03.11.1999 - 1 K 1794/98

    Beschränkung der rückwirkenden Kindergeldgewährung durch § 66 Abs.3 EStG a.F.

    Die Regelung war verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und auch dann anzuwenden, wenn der Kindergeldberechtigte nach Aufhebung einer früheren Kindergeldfestsetzung einen erneuten Antrag auf Gewährung von Kindergeld stellt (vgl. BFH-Beschluß vom 25.11.1998 VI B 269/98, BFH/NV 1999 S. 614 ; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1998 V K 208/97, EFG 1998 S. 1689).
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