Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.06.2001

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   BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99   

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https://dejure.org/2001,10286
BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99 (https://dejure.org/2001,10286)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2001 - IX R 43/99 (https://dejure.org/2001,10286)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2001 - IX R 43/99 (https://dejure.org/2001,10286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuß - Aufwendungen - Selbstnutzung einer Ferienwohnung - Miteigentum

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9
    Ferienwohnung; Leerstandszeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 72
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
    Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil IX R 97/00 vom 6.11.2001 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Dritten vermieten.

    c) Dagegen ist nach dem Urteil IX R 97/00 bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob die Steuerpflichtigen mit oder ohne Überschusserzielungsabsicht vermietet haben, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils IX R 97/00.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 135/99

    Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindungszahlung wegen Ausscheidens aus dem

    Vorstehend ist nicht zu beurteilen, ob die in 1997 erfolgte Zahlung tarifbegünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Januar 2002, IX R 43/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 717).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.06.2001 - III B 76/00   

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https://dejure.org/2001,8303
BFH, 22.06.2001 - III B 76/00 (https://dejure.org/2001,8303)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2001 - III B 76/00 (https://dejure.org/2001,8303)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - III B 76/00 (https://dejure.org/2001,8303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH &Co. KG - Handwerksrolle - Handelsregister - Baugewerbe - Investitionszulage - Betriebsaufspaltung - Änderung des Investitionszulagebescheides

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § ... 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 4; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 3; ; AO 1977 § 129; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 172 ff.; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2; ; InvZulG 1993 § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für eine Übergangszeit die erhöhte Investitionszulage zwar auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen bereits im Investitionsjahr beantragt, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen wurde (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Die Ausnahme vom Erfordernis der vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle gilt nur für die Fälle, in denen sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb befindet (Urteil des Senats in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Wie der Senat mit Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99 (BFH/NV 2001, 954) entschieden hat, greift für die Aufhebung oder Änderung von unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchgeführten Festsetzungen der Investitionszulage die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO 1977 mit der Folge ein, dass der Vorbehalt der Nachprüfung nicht vor dem Ablauf der durch § 170 Abs. 3 AO 1977 verlängerten Änderungsfrist wegfällt.
  • BFH, 14.09.1999 - III R 38/98

    Eintragung in die Handwerksrolle; InvZul

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. September 1999 III R 38/98 (BFH/NV 2000, 223) ausgeführt hat, kommt eine Übertragung des Merkmals der Eintragung in die Handwerksrolle durch einen diese Voraussetzungen erfüllenden persönlich haftenden Gesellschafter auf das Unternehmen "seiner" OHG nicht in Betracht.
  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Für die Bejahung der Anspruchsberechtigung der Besitzgesellschaft z.B. bei Betriebsaufspaltung zwischen Besitzpersonen- und Betriebskapitalgesellschaft ist die Erwägung maßgebend, dass andernfalls eine Zulagengewährung überhaupt ausgeschlossen wäre (Urteil des Senats vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BStBl II 2001, 316).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 22.06.2001 - III B 76/00
    Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (z.B. Urteil des BFH vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 77, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Kann die Klägerin als Anspruchsberechtigte und Antragstellerin mit dem von ihr betriebenen Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden, so besteht keine sachliche Veranlassung, zur Erhaltung eines Zulagenanspruchs das Merkmal der Eintragung in die Handwerksrolle von der Komplementär-GmbH oder gar den beschränkt haftenden Gesellschaftern auf die KG zu übertragen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 223; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72).

    Hingegen findet ein solcher Strukturwandel nicht statt, wenn sowohl die Komplementär-GmbH als auch die KG handwerklich tätig sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 72).

  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Folglich kann sich der Beklagte auch nicht auf das BFH-Urteil vom 22. Juni 2001 ( III B 76/00, BFH/NV 2002, 72 ) stützen, denn auch in dem diesem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalt war nicht die KG selbst, sondern nur die Komplementär-GmbH, also ein Teil der KG eingetragen.
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1236/07

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und des Bekanntgabeempfängers in einer

    Für die Investitionszulage 2000 begann die reguläre Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Klein/Rüsken, AO, 9. Auflage 2006, § 170 Rn. 26; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99, BFH/NV 2001, 954; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72) mit Ablauf des Jahres 2000, so dass die Festsetzungsverjährung nicht vor Ablauf des Jahres 2004 eintreten konnte.
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1237/07

    Rechtswidrigkeit einer Prüfungsordnung wegen Eintritts von

    Für die Investitionszulage 2000 begann die reguläre Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO(vgl. hierzu Klein/Rüsken, AO, 9. Auflage 2006, § 170 Rn. 26; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99, BFH/NV 2001, 954; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2001 III B 76/00, BFH/NV 2002, 72) mit Ablauf des Jahres 2000, so dass die Festsetzungsverjährung nicht vor Ablauf des Jahres 2004 eintreten konnte.
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