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   BFH, 16.10.2002 - XI R 51/01   

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https://dejure.org/2002,10750
BFH, 16.10.2002 - XI R 51/01 (https://dejure.org/2002,10750)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2002 - XI R 51/01 (https://dejure.org/2002,10750)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - XI R 51/01 (https://dejure.org/2002,10750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorgriff auf Nachforderungszinsen für Steuernachforderungen - Steuerliche Geltendmachung von vorausbezahlten Nachforderungszinsen als Sonderausgaben - Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO) - Erlangung eines vom Gesetz ...

  • Judicialis

    FGO § 123 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 a.F.; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Satz 1; ; AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § 233a Abs. 5; ; AO 1977 § 234; ; AO 1977 § 237

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a; EStG § 10e Abs. 1 Nr. 5
    Nachzahlungszinsen; Sonderausgabenabzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 5, EStG § 11 Abs 2, AO 1977 § 42, AO 1977 § 233 a
    Abfluss; Gestaltungsmissbrauch; Sonderausgabe; Steuernachforderung; Zinsen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 597
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.11.2001 - XI R 24/01

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 51/01
    Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO 1977 sind somit als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie bis zum 31. Dezember 1998 geleistet wurden; wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 2001 XI R 24/01 (BFHE 197, 175, BStBl II 2002, 351) Bezug genommen.
  • FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17

    Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs

    Eine Vorauszahlung ist selbst dann möglich, wenn eine förmliche Festsetzung nicht vorliegt (BFH in BFH/NV 2015, 952; BFH-Urteile vom 07.11.2001 XI R 24/01, BFHE 197, 175, BStBl II 2002, 351; vom 16.10.2002 XI R 51/01, BFH/NV 2003, 597; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 10 Rz. 41 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2003 - 1 K 2402/01

    Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ; Kürzung des Vorwegabzugs bei

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  • BFH, 24.03.2015 - X B 4/15

    Keine sachliche Unbilligkeit bei fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung von

    Eine solche "Gestaltung" zur Erlangung eines im Folgejahr nicht mehr möglichen Sonderausgabenabzugs hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt; dies gilt insbesondere für die Vorauszahlung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen, und zwar selbst ohne das Vorliegen einer förmlichen Festsetzung (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2001 XI R 24/01, BFHE 197, 175, BStBl II 2002, 351, und vom 16. Oktober 2002 XI R 51/01, BFH/NV 2003, 597; ausführlich auch Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 41, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2005 - VIII B 324/04

    Nachzahlungszinsen nach § 233a AO keine Werbungskosten

    Soweit die Kläger geltend machen, die Revision sei zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Wegfalls des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 zuzulassen (vgl. hierzu sowie zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes --EStG a.F.-- BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 51/01, BFH/NV 2003, 597, m.w.N.), ist der Vortrag nicht hinreichend substantiiert, da der Beschwerdeführer im Falle einer solchen Rüge zumindest in nachvollziehbarer Weise begründen muss, gegen welche Verfassungsvorschrift die beanstandete gesetzliche Regelung verstößt (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 34, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2003 - IX B 199/02

    NZB: Nachzahlungszinsen

    Soweit die Kläger auf unterschiedliche Auswirkungen bei natürlichen und juristischen Personen verweisen, greift diese Argumentation nicht durch; denn zum einen resultiert die Möglichkeit der Rückstellungsbildung vor 1999 für angefallene Zinsaufwendungen aus der unterschiedlichen Art der Einkommensermittlung bei Gewinn- und Überschusseinkünften, zum anderen übersehen die Kläger, dass auch bei Überschusseinkünften eine entsprechende Möglichkeit im Wege der Vorauszahlung bestanden hat (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2001 XI R 24/01, BFHE 197, 175, BStBl II 2002, 351; vom 16. Oktober 2002 XI R 51/01, BFH/NV 2003, 597).
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