Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.04.2004

Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04   

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https://dejure.org/2004,12927
BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04 (https://dejure.org/2004,12927)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2004 - IV B 12/04 (https://dejure.org/2004,12927)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2004 - IV B 12/04 (https://dejure.org/2004,12927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB §§ 631 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung: Veräußerung von Wohnungen durch Bauträger

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen durch den Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83

    Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG -

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) weist zu Recht darauf hin, dass sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dieser Frage in seinem Urteil vom 13. November 1985 VIII R 391/83 (BFH/NV 1986, 531) zwar befasst, sie aber nicht entschieden hat.
  • OLG Hamm, 14.12.1995 - 17 U 3/94

    Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Denn die Vermietung der Wohnungen setzt lediglich deren Bezugsfertigkeit voraus, die regelmäßig vor der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums gegeben ist (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1980, 495; a.A. möglicherweise OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1301).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Da auf die Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen Werkvertragsrecht anzuwenden ist (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Februar 1985 VII ZR 72/84, Der Betrieb --DB-- 1985, 1390), ist der Veräußerer gegenüber dem Erwerber zugleich Unternehmer i.S. der §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 13 U 7/79
    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Denn die Vermietung der Wohnungen setzt lediglich deren Bezugsfertigkeit voraus, die regelmäßig vor der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums gegeben ist (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1980, 495; a.A. möglicherweise OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1301).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Anders als im Senatsbeschluss über die Zulassung der Revision vom 25. August 2004 IV B 12/04 (BFH/NV 2004, 1532) in Betracht gezogen, beschränkt sich der Erklärungswert einer so verstandenen Ingebrauchnahme nicht auf die Abnahme allein des Sondereigentums.
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Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11461
BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04 (https://dejure.org/2004,11461)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2004 - VIII B 77/04 (https://dejure.org/2004,11461)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2004 - VIII B 77/04 (https://dejure.org/2004,11461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmaßnahmen gegen einen nicht erschienenen Zeugen vor dem Finanzgericht - Eignung einer eidesstattlichen Versicherung des nicht erschienenen Zeugen, er habe die durch Zustellungsurkunde zugestellte Ladung nicht erhalten - Zustellung einer Ladung als Zeuge durch ...

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 1; ; FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 82; ; ZPO § 180; ; ZPO § 180 Satz 1; ; ZPO § 380; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 381; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 418 Abs. 1
    Postzustellungsurkunde - Beweiskraft

  • datenbank.nwb.de

    Benachrichtigung über die Ladung zur Zeugenvernehmung; Beweiskraft von Zustellungsurkunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1532
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02

    NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04
    Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).

    Denn der volle Nachweis eines anderen Geschehensablaufs erfordert die substantiierte Darlegung des anderen Geschehensablaufs und nicht nur die Behauptung, die Ladung nicht erhalten zu haben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 431; Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 176; Gräber/Koch, a.a.O., § 53 Rz. 35, m.w.N.).

  • BFH, 29.10.1997 - IV B 164/96
    Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04
    Diesen Gegenbeweis hat der Beschwerdeführer nicht erbracht; die bloße Behauptung, er habe die Ladung nicht erhalten, reicht dafür ebenso wenig aus wie der Umstand, dass er diese Behauptung durch eidesstattliche Versicherung untermauert hat (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997 IV B 164/96, BFH/NV 1998, 431).

    Denn der volle Nachweis eines anderen Geschehensablaufs erfordert die substantiierte Darlegung des anderen Geschehensablaufs und nicht nur die Behauptung, die Ladung nicht erhalten zu haben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 431; Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 176; Gräber/Koch, a.a.O., § 53 Rz. 35, m.w.N.).

  • BFH, 20.02.1992 - V R 39/88

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04
    Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 249/05

    NZB: Tatbestandsberichtigung; PZU als öffentliche Urkunde

    b) Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Postzustellungsurkunde auch nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost eine öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) darstellt, die den vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen erbringt (BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VIII B 77/04, BFH/NV 2004, 1532; vgl. ferner § 3 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Erforderlich ist der volle Gegenbeweis in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr bezeugten Tatsachen ausgeschlossen wird (BFH-Beschlüsse vom 10. November 2003 VII B 366/02, BFH/NV 2004, 509, m.w.N.; in BFH/NV 2004, 1532; vom 9. August 2004 VI B 79/02, BFH/NV 2004, 1548; vom 12. November 2003 X B 57/03, BFH/NV 2004, 602; vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176; vom 21. Oktober 2004 XI B 28/02, juris).

  • BFH, 03.01.2006 - XI B 52/05

    PZU - Beweiskraft

    Tatsächlich ist auch nicht klärungsbedürftig, sondern durch die bereits vorliegende Rechtsprechung geklärt, dass die Postzustellungsurkunde eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist, die den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen erbringt, und dass ein Gegenbeweis nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in ihr bezeugten Tatsachen geführt werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VIII B 77/04, BFH/NV 2004, 1532).

    Dazu steht nicht im Widerspruch, dass der BFH für den Gegenbeweis eine eidesstattliche Versicherung eines Beteiligten dann nicht hat ausreichen lassen, wenn diese lediglich die unsubstantiierte Behauptung enthielt, das Schriftstück nicht erhalten zu haben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1532, m.w.N.; vgl. zur Unzulässigkeit des Gegenbeweises durch Parteivernehmung auch Zöller/Geimer, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 418 Rn. 4).

  • BFH, 13.02.2008 - XI B 218/07

    Übermittlung eines Verwaltungsakts durch privaten Briefdienstleister - Keine

    Es sind keine Gründe dafür ersichtlich oder vom Kläger geltend gemacht worden, weshalb diese Rechtsprechungsgrundsätze nicht auch maßgeblich sein sollten, wenn es --wie im Streitfall-- um eine Übermittlung eines Verwaltungsakts durch einen privaten Briefdienstleister geht (vgl. dazu, dass z.B. auch die Zustellungsurkunde eines privaten Briefdienstleisters gemäß § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO-- den vollen Beweis für die von ihr bezeugten Tatsachen erbringt, BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VIII B 77/04, BFH/NV 2004, 1532, m.w.N.).
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