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   BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05   

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BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05 (https://dejure.org/2005,13382)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XI S 2/05 (https://dejure.org/2005,13382)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XI S 2/05 (https://dejure.org/2005,13382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2232
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.2004 - XI B 193/03

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2004 XI B 193/03 die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 7. Oktober 2003 15 K 7659/99 F als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Senatsbeschluss XI B 193/03 gilt am 14. Februar 2005 als bekannt gegeben (§ 133a Abs. 2 Satz 3 FGO), die Anhörungsrüge ist am 24. Februar 2005 --also innerhalb der Zwei-Wochen-Frist-- beim BFH eingegangen.

    Die Klägerin hat die Rechtsauffassung des Senats in dem angefochtenen Beschluss vom 16. Dezember 2004 XI B 193/03 zwar als willkürlich und unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar bezeichnet.

  • BFH, 13.04.2000 - V S 3/00

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
    Als außerordentlicher, nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung einer materiell und/oder formell rechtskräftigen Entscheidung begehrt wird, ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
    Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden (vgl. BRDrucks 663/04, S. 33; BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; a.A. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 3 S 83/05, Neue Juristische Wochenschrift 13/2005, 920).
  • BFH, 13.01.2005 - VII S 31/04

    Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
    Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden (vgl. BRDrucks 663/04, S. 33; BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; a.A. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 3 S 83/05, Neue Juristische Wochenschrift 13/2005, 920).
  • BFH, 21.04.1997 - V R 22/93

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
    Als außerordentlicher, nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung einer materiell und/oder formell rechtskräftigen Entscheidung begehrt wird, ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132).
  • BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11

    Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO

    Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheide aus (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 - sowie auf die dort zitierten weiteren BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - III B 63/05 -, vom 6. Juli 2005 - VII S 30/05 - und vom 10. August 2005 - XI S 2/05 -).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann nur dann i.S. von § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232).
  • BFH, 05.03.2008 - IV S 13/07

    Anhörungsrüge nach § 133a FGO gegen Nichtzulassungsbeschwerde

    Demgemäß wären schlüssige Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welches Vorbringen der Klägerin im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) der beschließende Senat bei seiner Beschwerdeentscheidung vom 29. Oktober 2007 (IV B 129/06) nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem hätte es der nachvollziehbaren Erläuterung bedurft, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232).
  • BFH, 13.07.2010 - V S 10/10

    Prüfungsumfang Anhörungsrüge

    Demgemäß sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, welches Vorbringen des Klägers für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) --unter Berücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe-- der beschließende Senat bei der Beschwerdeentscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem bedurfte es der nachvollziehbaren Erläuterung, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; vom 5. März 2008 IV S 13/07, juris).
  • BFH, 08.05.2006 - XI B 49/06

    Beschwerde gegen Entscheidung des FG über einen Antrag auf Aussetzung der

    Die von einem fachkundigen Prozessvertreter ausdrücklich als solche unter Hinweis auf § 128 Abs. 3 FGO erhobene Beschwerde kann schließlich auch nicht in eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO oder eine darüber hinaus statthafte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 2019; vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028; vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; alle m.w.N.) Gegenvorstellung --mit der Folge der Abgabe der Sache an das FG-- ausgelegt oder umgedeutet werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679, und vom 28. Oktober 2004 III R 53/03, BFH/NV 2005, 374, und vom 24. August 2005 X B 73/05, BFH/NV 2005, 2243).
  • BFH, 21.12.2006 - V S 33/06

    Gegenvorstellung

    Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheidet aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019; vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028; vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232, alle m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2006 - VIII S 12/06

    Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Zulassungsbeschwerde

    Der Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör kann nur dann i.S. von § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (BFH-Beschluss vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03   

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https://dejure.org/2005,14221
BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03 (https://dejure.org/2005,14221)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XI B 237/03 (https://dejure.org/2005,14221)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XI B 237/03 (https://dejure.org/2005,14221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03
    Nicht jede vorübergehende Abwesenheit, selbst wenn sie länger dauert, hebt die Eigenschaft als "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften auf (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 131/86, BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392).
  • BFH, 18.02.1986 - VIII R 257/83

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Mängeln bei der Bekanntgabe und

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03
    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1986 VIII R 257/83, BFH/NV 1986, 711).
  • BFH, 12.01.2004 - VII B 122/03

    Recht auf Gehör: Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) macht mit der Rüge der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) zwar in zulässiger Weise den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-) geltend (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2004 VII B 122/03, BFH/NV 2004, 654).
  • BVerwG, 03.03.2023 - 2 WDB 12.22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Einstellung eines gerichtlichen

    Nicht jede vorübergehende Abwesenheit, selbst wenn sie länger dauert, hebt die Eigenschaft als "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften auf (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 ; BFH, Beschluss vom 10. August 2005 - XI B 237/03 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BFH, 30.05.2007 - X B 153/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Verletzt ein Beteiligter die ihm obliegende Mitwirkungspflicht, so führt dies regelmäßig zu einer Einschränkung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 237/03, BFH/NV 2005, 1605).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Im Übrigen wäre eine dann durch Einwurf in einen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung erfolgte Ersatzzustellung nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Satz 1 VwVfG M-V i.V.m. § 180 ZPO unwirksam, da sie vorausgesetzt hätte, dass der Antragsteller unter der Anschrift ... 5 in ... im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich wohnte (vgl. BFH, Beschl. v. 10.08.2005 - XI B 237/03 -, juris; Beschl. v. 16.12.2004 - II B 164/03 -, juris; BGH, Urt. v. 24.11.1977 - II ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858 - zitiert nach juris; LAG Köln, Beschl. v. 17.05.2004 - 4 Ta 165/04 -, juris; BayObLG, Beschl. v. 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/2004, 2 ObOWi 7/04 -, DAR 2004, 281 - zitiert nach juris).
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