Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00 (1)   

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https://dejure.org/2005,2339
BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00 (1) (https://dejure.org/2005,2339)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX ZR 425/00 (1) (https://dejure.org/2005,2339)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX ZR 425/00 (1) (https://dejure.org/2005,2339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anlassbezogene Aufklärungspflicht und Hinweispflicht des Steuerberaters bei beschränktem Mandat; Gewerblicher Charakter einer Personengesellschaft; Grundlagen für die Anerkennung einer gewerblichen Zweitgesellschaft neben der Freiberuflersozietät nach der Rechtsprechung ...

  • Judicialis

    BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Pflichten des Steuerberaters bei beschränktem Mandat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1654
  • MDR 2006, 58
  • WM 2005, 1813
  • BFH/NV 2006, 85
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.10.1995 - IV R 23/94

    Abgrenzung der steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte von den Einkünften

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    a) Im Beitrittsgebiet war für den gesamten Erhebungszeitraum 1990 nach Art. 8 und Anl. I Kap. IV Sachgeb. B Abschn. II Nr. 14 des Einigungsvertrages noch das Gewerbesteuerrecht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden (vgl. auch BFHE 176, 235, 237 = BStBl. II 1995, 209; BFHE 189, 179, 181 = BStBl. II 1999, 674; BFH/NV 1996, 550).

    Insbesondere ergab sich diese Folge nicht bereits aus § 15 Nr. 2 DDR-EStG, der ebenso wie § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG die Mitunternehmerschaft voraussetzt (vgl. BFH/NV 1996, 550).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Die Entscheidung ergeht, soweit sie den Kläger zu 1 betrifft, als Versäumnisurteil, beruht jedoch auf einer vollständigen Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Eine gewerbliche Zweitgesellschaft neben der Freiberuflersozietät wird vom Bundesfinanzhof jedoch nur anerkannt, wenn das Gesellschaftsvermögen getrennt ist, eine getrennte Ergebnisermittlung durchgeführt wird und die Zweitgesellschaft mit klarer Aufteilung der Tätigkeitsfelder nach außen erkennbar hervorgetreten ist (vgl. BFHE 181, 133, 136 = BStBl. II 1997, 202; BFHE 186, 37, 40 = BStBl. II 1998, 603, 604; BFH/NV 1998, 847; 2002, 1554, 1555).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 11/97

    Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Eine gewerbliche Zweitgesellschaft neben der Freiberuflersozietät wird vom Bundesfinanzhof jedoch nur anerkannt, wenn das Gesellschaftsvermögen getrennt ist, eine getrennte Ergebnisermittlung durchgeführt wird und die Zweitgesellschaft mit klarer Aufteilung der Tätigkeitsfelder nach außen erkennbar hervorgetreten ist (vgl. BFHE 181, 133, 136 = BStBl. II 1997, 202; BFHE 186, 37, 40 = BStBl. II 1998, 603, 604; BFH/NV 1998, 847; 2002, 1554, 1555).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Die Revision verweist mit Recht darauf, daß die Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht vom Datum der Rechnungserteilung abhängt, sondern davon, in welchem Zeitraum die gewerbliche Tätigkeit tatsächlich entfaltet worden ist (vgl. BFHE 194, 206, 212 = BStBl. II 2002, 478 unter II. 3.).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Ohne weitere Feststellungen durfte das Berufungsgericht jedenfalls nicht von einem umfassenden steuerberatenden Dauermandat ausgehen, bei dem der Beklagte die Kläger jederzeit auch ungefragt über Gestaltungsmöglichkeiten ihrer gemeinsamen Anwalts- und Maklertätigkeit hätte beraten müssen und für einen entsprechenden Personaleinsatz und Informationsfluß verantwortlich gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 20. November 1997 - IX ZR 62/97, NJW 1998, 1221, 1222 unter I.).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Auch später hätte es sich umsatzsteuerrechtlich um einen anderen Unternehmer gehandelt, wenn die erst 1992 in den Einkommensteuererklärungen auftauchende Ausgliederung in die GbR II der gleichen Gesellschafter durchgeführt worden wäre (vgl. BFHE 140, 121, 122 f = BStBl. II 1984, 231; BFH BStBl. II 1987, 524, 525).
  • BFH, 26.01.1984 - V R 65/76

    Kein Vorsteuerabzug für eine Anwaltssozietät bei Anschaffung eines Pkw durch

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    Auch später hätte es sich umsatzsteuerrechtlich um einen anderen Unternehmer gehandelt, wenn die erst 1992 in den Einkommensteuererklärungen auftauchende Ausgliederung in die GbR II der gleichen Gesellschafter durchgeführt worden wäre (vgl. BFHE 140, 121, 122 f = BStBl. II 1984, 231; BFH BStBl. II 1987, 524, 525).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 40/94

    1. Keine Geltung des 36%igen Steuersatzes gem. § 5 Abs. 2 StÄndG vom 6. März 1990

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    a) Im Beitrittsgebiet war für den gesamten Erhebungszeitraum 1990 nach Art. 8 und Anl. I Kap. IV Sachgeb. B Abschn. II Nr. 14 des Einigungsvertrages noch das Gewerbesteuerrecht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden (vgl. auch BFHE 176, 235, 237 = BStBl. II 1995, 209; BFHE 189, 179, 181 = BStBl. II 1999, 674; BFH/NV 1996, 550).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 38/98

    Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages 1990 wird das "mutmaßliche

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZR 425/00
    a) Im Beitrittsgebiet war für den gesamten Erhebungszeitraum 1990 nach Art. 8 und Anl. I Kap. IV Sachgeb. B Abschn. II Nr. 14 des Einigungsvertrages noch das Gewerbesteuerrecht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden (vgl. auch BFHE 176, 235, 237 = BStBl. II 1995, 209; BFHE 189, 179, 181 = BStBl. II 1999, 674; BFH/NV 1996, 550).
  • BFH, 22.01.1998 - IV B 153/96

    Annahme getrennter Gesellschaften bei unterschiedlicher Bezeichnung nach außen

  • BGH, 12.07.2007 - IX ZR 69/04

    Pflichten eines Steuerberaters

    Insoweit kommt eine andere Beurteilung als beim Rechtsanwalt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juli 2005 - IX ZR 425/00, WM 2005, 1813, 1815; v. 12. März 1986 - IVa ZR 183/84, WM 1986, 675, 676; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 507 ff; ders. in DStR 2007, 673, 676; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung 4. Aufl. Rn. 143).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4014
BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04 (https://dejure.org/2005,4014)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2005 - IV B 61/04 (https://dejure.org/2005,4014)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2005 - IV B 61/04 (https://dejure.org/2005,4014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 85
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.2001 - I R 46/00

    Betriebsausgabe - Sachverhaltsaufklärung - Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Des Weiteren weist die Klägerin hinsichtlich der Anforderungen an die Benennung eines Zahlungsempfängers auf das Urteil des BFH vom 27. Juni 2001 I R 46/00 (BFH/NV 2002, 1) hin.

    Die Klägerin hat zwar mit dem Urteil des BFH in BFH/NV 2002, 1 eine Entscheidung benannt, sie hat es jedoch versäumt, divergierende abstrakte Rechtssätze sowohl aus dem angefochtenen Urteil als auch aus der Entscheidung des BFH in BFH/NV 2002, 1 zu bezeichnen.

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    b) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO setzt entsprechend der früheren Divergenzrüge auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) voraus, dass nicht nur das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, bezeichnet wird, sondern auch der Rechtssatz, den das FG falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 41).
  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Dies gilt insbesondere für die Beweiswürdigung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Soweit nämlich das FG --wie im Streitfall-- selbst begründet hat, weshalb von der Erhebung einzelner Beweise abgesehen worden ist, ergeben sich die den angeblichen Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen aus dem Urteil selbst, so dass die Forderung nach ihrer Angabe zusätzlich auch in der Beschwerdeschrift eine unnötige Förmelei darstellen würde (ständige Rechtsprechung, aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2002 - IV B 109/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel durch Übergehen von

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    Denn bei dem Übergehen eines Beweisantrages handelt es sich um einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, auf deren Einhaltung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) verzichtet werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2002 IV B 109/01, BFH/NV 2002, 1036).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04
    c) Soweit die Klägerin weiter einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO rügt, weil das FG seiner Entscheidung angeblich einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen Vorbringen der Beteiligten nicht entsprochen habe, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe, ist auch dieser Verfahrensfehler nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Weise hinreichend schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 11.05.2006 - IV B 208/04

    Grundstücksübertragung bei rückwirkend vereinbartem Zeitpunkt

    Im Übrigen lässt sich der Beschwerdebegründung eine ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes nicht entnehmen (s. Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 01.06.2006 - IV B 200/04

    Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im

    Denn dazu hätte der Kläger auch darlegen müssen, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Es genügt daher insoweit bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, die auch bei einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147, und vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO erfordert insofern die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09

    Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des

    Die Darlegung dieses Verfahrensmangels (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie Ausführungen, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Dass das FG ihnen im Zuge der Beweiswürdigung einen anderen Stellenwert beigemessen hat als die Kläger, berührt ausschließlich Fragen der dem materiellen Recht zuzuordnenden Rechtsanwendung, nicht aber solche der Ordnungsmäßigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85; vom 29. September 2005 XI B 124/04, BFH/NV 2006, 316; vom 12. Oktober 2006 X B 165/05, BFH/NV 2007, 42).
  • BFH, 12.05.2010 - IV B 137/08

    Verstoß gegen den Akteninhalt; Betriebsaufgabe in der Land- und Forstwirtschaft;

    Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 16.03.2006 - IV B 157/04

    NZB: Künstler - Gewinnerzielungsabsicht

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO erfordert entsprechend der früheren Divergenzrüge auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567), dass sowohl das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, als auch der vom Divergenzurteil abweichende Rechtssatz bezeichnet werden (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85, und vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 41).
  • BFH, 04.04.2007 - IV B 143/05

    Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative; Haftungsfreistellung im

  • BFH, 12.10.2006 - X B 165/05

    Berücksichtigung der Aktivitäten einer Personengesellschaft ohne Abschirmwirkung

  • BFH, 16.10.2006 - IV B 163/04

    Betriebsausgabeabzug von Schuldzinsen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BFH, 14.03.2006 - IV B 123/04

    LuF: Entnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 42/06

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer

  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

  • BFH, 29.12.2008 - X B 188/08

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04

    NZB: Zulassungsgründe

  • BFH, 10.11.2006 - IV B 105/05

    Erfüllung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • BFH, 23.08.2006 - IV B 133/05

    Anforderungen an die Darlegung bei den Zulassungsgründen der grundsätzlichen

  • BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05

    NZB: Verfahrensmangel, Berücksichtigung des Akteninhalts

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