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   BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16   

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https://dejure.org/2018,14143
BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16 (https://dejure.org/2018,14143)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2018 - VI R 17/16 (https://dejure.org/2018,14143)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - VI R 17/16 (https://dejure.org/2018,14143)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10d Abs 4 S 4, EStG § ... 10d Abs 4 S 5, EStG § 11 Abs 1 S 4, EStG § 38a Abs 1 S 2, FGO § 40 Abs 2, FGO § 57, FGO § 63 Abs 1 Nr 1, FGO § 68 S 1, FGO § 100 Abs 1 S 1, FGO § 121 S 1, FGO § 122 Abs 1, FGO § 127, SGB 4 § 7e Abs 1, SGB 4 § 7e Abs 2, EStG VZ 2010
    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid

  • Bundesfinanzhof

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug für Zuführungen zu einem Wertguthaben des Geschäftsführers einer GmbH zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands

  • Betriebs-Berater

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug für Zuführungen zu einem Wertguthaben des Geschäftsführers einer GmbH zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands

  • datenbank.nwb.de

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Lohnzufluss durch Gutschrift auf Wertguthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands - auch bei Fremd-Geschäftsführer einer GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wertguthabenkonto als Steuersparmodell

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein Lohnzufluss durch Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand - auch nicht für den GmbH-Fremd-Geschäftsführer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionseinlegung durch das Finanzamt - oder durch das Land?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagebefugnis - trotz Festsetzung der Einkommensteuer auf 0 EUR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltsumwandlung für den vorzeitigen Ruhestand - und der Lohnzufluss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Ruhestand: Besteuerung erst, wenn das Geld fließt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zufluss von Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung ist (noch) nicht steuerpflichtig

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zeitwertkonten: Ein Überblick

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zeitwertkonten bei Geschäftsführern

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zeitwertkonten für Minderheitsgesellschafter

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zeitwertkonten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erste Instanzen gegen Finanzverwaltung beim Zeitwertkonto für den Geschäftsführer

Besprechungen u.ä. (2)

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Zuführungen zu einem Wertguthabenkonto

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 11, EStG § 38 Abs 2 S 2, GmbHG § 43
    Zufluss, Arbeitslohn, Gutschrift, Zeitwert, Organ, Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 532
  • NJW 2018, 2352
  • ZIP 2018, 1286
  • BB 2018, 1365
  • BB 2018, 2019
  • BB 2018, 2792
  • DB 2018, 1570
  • BStBl II 2019, 496
  • NZA-RR 2018, 389
  • NZG 2018, 840
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (47)

  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08

    Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen

    Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
    Danach kann ein Zufluss durch Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn und soweit eine Zahlungsverpflichtung besteht (s. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, und vom 30. November 2010 VIII R 40/08, BFH/NV 2011, 592).

    Die Novation stellt sich dann als eine bloße Verkürzung des Leistungswegs dar (BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190, und in BFH/NV 2011, 592) und setzt mithin eine Zahlungspflicht des Schuldners voraus.

    Fehlt eine solche Zahlungspflicht, ist die Annahme einer Schuldumschaffung nicht veranlasst (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 592, und in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626).

    Eine entsprechende Vereinbarung wirkt als Vorausverfügung auf die Zeitpunkte der späteren Lohnverwendung fort (s. BFH-Urteile in BFHE 92, 221, BStBl II 1968, 525; vom 24. März 1993 X R 55/91, BFHE 171, 191, BStBl II 1993, 499, und in BFH/NV 2011, 592).

  • FG Köln, 26.04.2016 - 1 K 1191/12

    Einkommensteuerlicher Zufluss von Arbeitslohn durch Einzahlungen auf einem

    Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. April 2016 1 K 1191/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1238 veröffentlichten Gründen statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 26. April 2016 1 K 1191/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG vom 26. April 2016 1 K 1191/12 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 9. März 2017 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um 85.000 EUR herabgesetzt werden.

  • BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13

    Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch

    Auszug aus BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
    (2) Demgegenüber führt nach ständiger Rechtsprechung das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei und begründet damit auch noch keinen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn (z.B. Senatsurteile vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246, und vom 18. August 2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730).

    Folglich fließt mit der Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, Arbeitslohn erst in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum verschafft (Senatsurteile vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83; vom 26. Juli 1985 VI R 200/81, BFH/NV 1986, 306; vom 10. November 1989 VI R 155/85, BFH/NV 1990, 290, und in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730).

    Auch in diesem Fall wird der Zufluss aber nicht durch das Versprechen des Arbeitgebers, z.B. Versicherungsschutz zu gewähren, herbeigeführt, sondern erst durch die Erfüllung dieses Versprechens, insbesondere durch die Leistung der Versicherungsbeiträge in der Weise, dass ein eigener unentziehbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung entsteht (Senatsurteil in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730).

  • BFH, 14.12.2023 - VI R 1/21

    Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein

    c) Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer (erst) im Zeitpunkt ihres Zuflusses (Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 26, m.w.N.).

    Zuflusszeitpunkt ist nach ständiger Rechtsprechung der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers, also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18

    Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm

    Er dient nur der Vereinfachung des Lohnsteuerabzugsverfahrens, indem laufender Arbeitslohn zeitlich zugeordnet wird (Senatsurteile in BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147, und vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 26).
  • BFH, 23.01.2019 - XI R 21/17

    Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

    Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, wenn dieses nicht an einem Verfahrensmangel leidet (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2017 II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153, Rz 12; vom 22. Februar 2018 VI R 17/16, BFHE 260, 532, Rz 17).
  • BFH, 03.05.2023 - IX R 25/21

    Haftung für Lohnsteuer - Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

    Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (Anschluss an BFH-Urteile vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 und vom 04.09.2019 - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85).

    Die Rechtsprechung, wonach die Zuführung von Lohnbestandteilen zu Langzeitkonten den Zufluss hinausschiebe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496), sei unter den gegebenen Umständen nicht anwendbar.

    Der VI. Senat des BFH hat bereits wiederholt entschieden, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind (BFH-Urteile in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 und vom 04.09.2019 - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85).

    Darin liegt weder eine zum Zufluss führende Novation noch eine Lohnverwendungsabrede (vgl. BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 35 ff.).

    Wäre dies, wie die Revision geltend macht, der Fall, wäre der Zufluss beim Arbeitnehmer jedenfalls zu verneinen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 34 ff.).

    Die Klägerin erfüllte mit den Zuführungen zu dem Wertguthabenkonto weder Verbindlichkeiten ihrer Arbeitnehmer gegenüber Dritten noch handelte es sich bei der Wertguthabenvereinbarung um ein Rechtsgeschäft, bei dem sich die Klägerin als Arbeitgeberin und die ausscheidenden Arbeitnehmer wie fremde Dritte gegenüberstanden und zu dessen Erfüllung der Arbeitnehmer seinen Barlohn verwendete (vgl. BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 38).

  • BFH, 04.09.2019 - VI R 39/17

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

    NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).

    Der Senat hat mit Urteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16 (BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496) bereits entschieden, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind.

    Nach den im Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 aufgestellten Maßstäben, an denen der Senat uneingeschränkt festhält, ist die Entscheidung des FG im Streitfall von Rechts wegen nicht zu beanstanden.

    Ein Zufluss durch Gutschrift kommt --wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 30 und Rz 36 dargelegt hat-- aber grundsätzlich nur in Betracht, wenn und soweit eine Zahlungsverpflichtung besteht.

    Die Zuführungen zu dem Wertguthaben sind dem Kläger aus diesem Grund auch nicht durch Novation zugeflossen (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 31 und Rz 37).

    Die GmbH erfüllte mit den Zuführungen zu dem Wertguthabenkonto weder Verbindlichkeiten des Klägers gegenüber Dritten noch handelte es sich bei der Wertguthabenvereinbarung um ein Rechtsgeschäft, bei dem sich die GmbH als Arbeitgeberin und der Kläger als Arbeitnehmer wie fremde Dritte gegenüberstanden und zu dessen Erfüllung der Kläger seinen Barlohn verwendete (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 32 und Rz 38).

    c) Ebenso wenig handelte es sich bei den Einzahlungen auf dem Zeitwertkonto um Vorausverfügungen des Klägers über seinen Arbeitslohn (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 39).

    d) Durch die Zuführungen zu dem Wertguthaben hat die GmbH dem Kläger auch keinen eigenen unentziehbaren Anspruch gegen einen Dritten verschafft (s. dazu Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 33 und Rz 40).

  • BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18

    Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als

    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und aufzuheben (s. Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 17, m.w.N.).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel (s. dazu unten II.6.), so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 17, m.w.N.).

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Auch die Bezeichnung des Beteiligten in der Revisionsschrift muss für die Beteiligtenstellung nicht in jedem Fall ausschlaggebend sein (näher z.B. BFH-Urteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 14 ff., m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18

    Lohnsteuerpflicht von Abfindungen aus Anlass der Beendigung von

    Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers, also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16, BStBl II 2019, 496).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (siehe BFH-Urteil vom 22.02.2018 a. a. O. mit vielfachen Hinweisen auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte), welche im Grundsatz davon ausgeht, dass die aufgrund einer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossenen Wertguthabenvereinbarung erfolgten Zuführungen von künftig fällig werdendem Arbeitslohn zu sog. Wertgutenhabenkonten (Zeitwertkonten) keine Auszahlung bewirken und keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn darstellen, findet hier keine Anwendung.

    Mit der auf Rechnung der Arbeitnehmer überwiesenen Beträge an die DRV flossen den Arbeitnehmern die Einnahmen zu (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1993 III R 32/92, BStBl II 1994, 179 vom 22.02.2018 VI R 17/16 a. a. O., Schmidt/Krüger a. a. O., § 11 Tz. 17).

    Mit dieser Beurteilung weicht der erkennende Senat im Ergebnis nicht von der (bisherigen) höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, nach der Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto (gleichbedeutend mit Langzeit- /Wertguthabenkonto) kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind (BFH-Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16, BStBl II 2019, 496).

  • BFH, 14.12.2023 - VI R 2/21

    Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2023 - VI R 1/21 - Gewinn aus

    c) Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer (erst) im Zeitpunkt ihres Zuflusses (Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 26, m.w.N.).

    Zuflusszeitpunkt ist nach ständiger Rechtsprechung der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers, also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 19.02.2019 - X R 17/18

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht

    Sie bilden nach wie vor die Basis für die Entscheidung des Senats in der Sache (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2018 VI R 17/16, BFHE 260, 532, Rz 17).
  • BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17

    Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von

  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

  • BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20

    Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

  • BFH, 28.06.2023 - VI R 28/21

    Kein Zufluss von Arbeitslohn wegen fehlender Insolvenzsicherung des

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen

  • BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18

    Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 54/17

    Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten

  • BFH, 07.05.2020 - V R 22/18

    Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 44/17

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei

  • BFH, 08.03.2022 - VI R 19/20

    (Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der

  • BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21

    Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei

  • BFH, 12.10.2023 - VI R 46/20

    Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer

  • BFH, 26.10.2022 - VI R 25/20

    Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung

  • FG Thüringen, 25.11.2021 - 4 K 122/18

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschriften auf ein Zeitwertkonto infolge einer

  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 3 K 1497/18

    Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Beiträgen zu einer

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15

    Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer

  • FG Düsseldorf, 29.03.2019 - 1 K 2163/16

    Veräußerung der Zinsscheine von Bundesanleihen nach Bondstripping - Separate

  • FG Niedersachsen, 03.06.2020 - 4 K 242/18

    Zeitpunkt des Zuflusses von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag

  • BFH, 12.07.2021 - VI R 3/19

    Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

  • BFH, 18.02.2020 - VI B 20/19

    (Kein Werbungskostenabzug bei Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die private

  • BFH, 10.10.2023 - IX R 15/22

    Interner Versorgungsausgleich: Keine Besteuerung bei wirtschaftlicher

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2020 - 3 K 3139/19

    Steuerliche Behandlung von Prämien zur Schweizer Unfallversicherung für die

  • FG Bremen, 27.08.2020 - 1 K 104/17

    Bilanzielle Behandlung von Dauergrabpflegeverpflichtungen einer GmbH i.R.d.

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22

    Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 3 K 1213/20

    Steuerliche Behandlung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer

  • BFH, 21.12.2022 - IV R 27/20

    Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 12 K 58/20

    Tantieme zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers wird nicht ausbezahlt und

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - 6 K 2856/16

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage - Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft

  • FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17

    Steuerliche Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 K 1811/17

    Zufluss von Betriebseinnahmen - Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter

  • FG München, 12.05.2021 - 4 K 124/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung

  • FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22

    Werbungskosten - Ausnahmsweise Anfechtbarkeit eines Nullbescheides;

  • FG Nürnberg, 08.07.2020 - 9 K 258/17

    Ausgleichsanspruch, Betriebsstättengewinn, Ermessen, Gemeinde,

  • VG Kassel, 01.11.2019 - 1 K 2756/18

    Anrechnung von auf Zeitwertpapierkonten eingezahlten Einkünften auf die

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