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   BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00   

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https://dejure.org/2000,4049
BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00 (https://dejure.org/2000,4049)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 StR 236/00 (https://dejure.org/2000,4049)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 StR 236/00 (https://dejure.org/2000,4049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Bedingter Vorsatz bei Mord; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Affektzustand; Hinterlist

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00
    Arglos ist, wer sich keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 32, 382 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00
    Es erörtert hierzu zwar auch Merkmale, die in Psychiatrie und Rechtsprechung als mögliche Indizien für einen affektiven Ausnahmezustand genannt werden (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4 m.w.N.; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle, 1989 S. 201).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.).
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