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   BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02   

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https://dejure.org/2002,3542
BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,3542)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 3 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,3542)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 3 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,3542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Mord - Besonders schwere Schuld - Mindestverbüßdauer - Absolute Freiheitsstrafe - Schwurgericht - Vollstreckungsgericht

  • Judicialis

    StPO § 462 a; ; StPO § 454; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 57 a; ; StGB § 57 b; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a § 57b
    Keine Äußerung zur voraussichtlichen Haftdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 264
  • StV 2003, 17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
    Das Schwurgericht hat das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, die dafür erheblichen Tatsachen darzustellen und zu gewichten sowie für das Vollstreckungsverfahren klare Vorgaben zu liefern (vgl. BVerfGE 86, 288, 315 ff.; BGHSt 40, 360, 366, 367; aA Rotthaus NStZ 1993, 218, 219 f.).
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
    Auch eine nur vorläufige Einschätzung einer rein schuldschwerebedingten Verlängerung der Verbüßungszeit über 15 Jahre hinaus ist damit, daß dem Schwurgericht nur die Gewichtung der schuldschwerebegründenden Tatsachen übertragen ist, nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1997, 277).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
    Das Schwurgericht hat das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, die dafür erheblichen Tatsachen darzustellen und zu gewichten sowie für das Vollstreckungsverfahren klare Vorgaben zu liefern (vgl. BVerfGE 86, 288, 315 ff.; BGHSt 40, 360, 366, 367; aA Rotthaus NStZ 1993, 218, 219 f.).
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Mietshauses in

    Die somit unzulässige Angabe einer Mindestverbüßungsdauer in den Urteilsgründen entfaltet zwar keine rechtliche Bindungswirkung; gleichwohl ist der Angeklagte durch den von dieser Festlegung ausgehenden Rechtsschein beschwert (BGH NStZ 1997, 277; BGH StV 2003, 17).
  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Der Tatrichter hat daher ohne Bindung an begriffliche Vorgaben die schuldrelevanten Umstände zu ermitteln und zu gewichten (BGH, Beschluss vom 11.06.2002 -3 StR 62/02 -, NStZ-RR 2002, 264f.).
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